Kündigung durch den Vermieter GEWOFAG, was kann man tun?

4 Antworten

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Guten Abend,

die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug ist relativ häufig, und durchaus auch berechtigt. Im Falle der Zwangsräumung, welche gesetzlich zu Gunsten des Vermieters vereinfacht wurde, könnte der Mieter innerhalb einer kurzen Frist nach Zugang mit der Zahlung des zu schuldenen Mietzins eine "Heilung" hervorrufen. Dies ist allerdings nur innerhalb von zwei Jahren einmal möglich. Der Mieter sollte die zu rückständige Miete sofort komplett begleichen.

Liebe Grüsse

Unsere Nachbarn, eine familie mit Kindern hat die gewofag die wohnung gekündigt ,weil 2 monatsmieten im rückstand waren..von märz und april. Am 10.4 wurde die Kündigung schriftlich ausgeprochen

Ist der Mieter mit mehr als einer Miete im Miete im Rückstand, kann der Vermieter kündigen.

und am 11.4 überwies der vater die märz miete. Lann man die Kündigung noch abwenden , auch wenn in den brief steht ,das sich die gewofag weigert das Mietverhältnis fortzusetzen? Die kinder weinen und alle haben jetzt angst die wohnung zu verlieren !

Hat der Vermieter neben der fristlosen Kündigung hilfsweise fristgerecht gekündigt, bzw. lehnt er eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ab, so wird zwar durch Zahlung der kompletten Rückstände die fristlose Kündigung unwirksam, die fristgerechte Kündigung bleibt jedoch wirksam.

Hier ein Link zu der Richtigkeit meiner Antwort:

http://www.hans-peterweber.de/mitteilungen-heilung-kuendigung.html

die fristlose kündigung wurde durch das überweisen des vaters vorerst abgewendet sollte sich die gewofag jehdoch weigern das mietverhältniss vortzusetzen und das recht hat diese gesellschaft kann aus der fristlosen kündigung eine normale kündigung werden d.h 3 monate kündigungsfrist.

soulface 
Beitragsersteller
 17.04.2014, 21:48

Das heisst ,wenn der vater nächste woche die april miete überweist ,-obwohl in dem kündigungsschreiben noch steht" eine Fortsetzung des Mietverhältnis wird bereits jetzt widersprochen" , darf die gewofag nicht die familie rausschmeissen ?))

AlukaRuhani  17.04.2014, 21:58
@soulface

nein. da ein teil der beiden fehlenden monatsmieten gezahlt wurde wurde die fristlose kündigung automatisch eingestellt. was die gewofag machen darf ist eine normale kündigung herausgeben diese hat eine frist von 3 monaten erst nach diesen 3 monaten darf die gewofag die familie rausschmeißen. und so wie es sich darstellt wird die gewofag das mietverhältniss beenden.

soulface 
Beitragsersteller
 17.04.2014, 22:41
@AlukaRuhani

Ich möchte mich bedanken für deine schnelle Antwort !!! Vielen Dank !

AlukaRuhani  17.04.2014, 22:59
@soulface

immerwieder gerne

Gerhart  18.04.2014, 06:50
@AlukaRuhani

Die außerordentliche Kündigung wird nur aufgehoben, wenn der Mieter die komplette Mietschuld ausgleicht. Auch wenn in der Kündigung "fristlos" steht, bedeutet das nicht, dass die Mieter auf der Stelle also sofort die Wohnung verlassen müssen. Der Vermieter gibt im Kündigungsschreiben an, dass zwar das Mietverhältnis beendet ist, aber nennt auch den Tag der Rückgabe der Mietsache dazu.

anitari  18.04.2014, 08:51
@AlukaRuhani
da ein teil der beiden fehlenden monatsmieten gezahlt wurde wurde die fristlose kündigung automatisch eingestellt.

Das ist sie nur wenn der komplette Rückstand gezahlt und in den letzten 24 Monaten nicht schon einmal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt wurde.

Kündigungsfrist für den VM 3 Monate wenn der Mieter noch keine 5 Jahre dort wohnt.

soulface 
Beitragsersteller
 18.04.2014, 18:21
@anitari

Die familie tut mir so leid..aber die märz miete wurde per online schon überwiesen..der vater ist total verzweifelt und hat jetzt so angst..am Mittwoch kann er erst die april miete überweisen, naja..sowas ist übrigens in den letzten 2 jahren nicht passiert, das sie so eine Kündigung erhalten haben..aber alle haben sich so gefreut über eure Anworten..vielen vielen Dank an euch !!!!!! ))))

Will der Vermieter in jedem Fall einen unzuverlässigen Mieter loswerden, so kann er mit der fristlosen zugleich eine fristgerechte Kündigung nach Paragraf 573 BGB aussprechen, und zwar wegen erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten. Dafür ist dann je nach Vertragsdauer eine Frist von drei bis neun Monaten beachten. Die rechtzeitige Nachzahlung der rückständigen Miete macht zwar die fristlose Kündigung unwirksam – nicht aber die fristgerechte, wie der Bundesgerichtshof in einem anderen Verfahren entschieden hat (Az: VIII ZR 6/04).

http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietrueckstand-wann-der-vermieter-kuendigen-kann_aid_475378.html


die Kündigung steht also .... anstatt der fristlosen eine fristgerechte Kündigung


Mietzahlungen sind grundlegende Pflichten des Mieters, der Vermeiters muss auch nicht anmahnen .... ich frage mich schon warum man nicht zahlen, bloß weil der Vater aus beruflichen nicht vor Ort war .... ein Dauerauftrag reicht doch ...

die Kinder tun mir leid - aber der Vermiter ist nicht verpflichtet das Mietverhältnis fortzusetzen ...

frodobeutlin100  17.04.2014, 22:26

PS: wenn man am 10. zahlt und der Vermieter am 17. mitteilt, dass man das Mietverhältnis nicht fortsetzen will, ist das eindeutig - fristgerechte Kündigung ....