Darf mir der Vermieter Zutritt zum Stromzähler verwehren wenn sich dieser im Keller der anderen Mietpartei befindet?
Der Vermieter hat die Zählernummern falsch beim Stromanbieter hinterlegt. Deswegen bekam der Mieter jetzt eine Schlussrechnung weil in der anderen Wohneinheit neue Mieter einziehen mit der eigentlich korrekten Zählernummer. Zugang zum Zähler beseht nur über die andere Wohneinheit. Und die bewohnt die Tochter des Vermieters, mit dem eh schon Stress ist.
Frage: darf der Vermieter den Zugang zur Zählerablesung verwehren?
6 Antworten
Eine sehr merkwürdige Geschichte.....aber egal...
Der Vermieter muss dem Mieter 1x im Monat Zugang zum Stromzähler ermöglichen. Hierbei handelt es sich um eine Nebenpflicht des Vermieters
Befindet sich der zur Wohnung gehörende Stromzähler in einem verschlossenen Kellerraum, zu dem der Mieter keinen Schlüssel besitzt, muss der Vermieter dem Mieter einmal im Monat entgeltfrei Zugang zum Zwecke der Ablesung gewähren (AG Köln, Urteil 201 C 464/12).
Ich denke das gilt auch, wenn der Zugang durch eine andere Wohnung verläuft.
Dennoch komisch, das sich der Mieter nicht mit dem Vermieter ( oder halt der Tochter ) auf freundliche Weise einigen kann
Achso, zwecks einer Anmeldung muss er natürlich dafür sorgen das der Zähler abzulesen ist !
Ich finde es ebenso komisch. Aber wenn man zum ersten Mal vermietet und nicht seine Pflichten kennt (Möngelfreiheit etc.), dann sollte ich es lieber lassen. Ich habe immer zur Miete gewohnt; gab es Mängel, habe ich diese freundlich angebracht und sie wurden nachgebessert. Alles gut. Unsere letzte Mieterempfehlung ist top; kann also nicht wirklich an uns liegen. 😉
Aber jedenfalls mal vielen Dank für die gute Antwort!
nein, das darf er nicht, ich kenne einige wo das im Keller in einen separaten Raum ist, und der ist abgeschlossen. Aus welchen Grund auch immer!! Doch auf Anfrage muss einen der Zugang gewährt werden, denn man hat ihn ja mit gemietet und zahlt eine monatliche Zähler miete darauf. Bei mir ist es so, das auch alles verschlossen ist, doch die Mieter haben Schlüssel und somit rund um die Uhr freien Zugang.
In dem Fall ist der Keller, und dadurch der Zähler, aber ausschließlich durch den Treppenabgang der unteren Wohnung begehbar.
Der Vermieter hat die falsche Zuordnung beim Stromanbieter zu ko0rrigieren. Sonst wird das ja ein ewiger Rattenschwanz und sorgt immerw ieder für Missverständnisse.
Notfalls mal beim Stromanbieter das melden und fragen,w as man da machen kann.. die werden dann vermutlich auf den VM zukommen.
Das mal vorab.
Doof ist natürlich, dass Du durch die fremde Whg musst. Da würde ich jetzt aber erstmal sagen, eine Hand wäscht die andere: der lässt Dich rein oder teilt Dir zuverlässig die ZS mit (Foto ist keine schlechte Idee).. und später braucht er sie ja auch von Dir.
Aber das kann kein Dauerzustand sein, das muss korrigiert werden.
Du mußt 1 x monatlich Gelegenheit bekommen die zur Wohnung gehörenden Zähler ablesen zu können.
Wenn da eh schon stress ist wirds da immer wieder Stress geben. Eigentlich muss dir die Möglichkeit gegeben werden abzulesen. Du könntest beim Stromanbieter anfragen ob die ggf ablesen lassen (oder direkt beim Netzbetreiber dem der Zähler gehört) aber wahrscheinlich werden die das ablehnen...
Ansonsten wirds schwierig ggf über nen Anwalt nen schreiben schicken lassen wobei der Stress dann ggf nicht besser wird