Zahlung der renovierungskosten?
Ich wohnte mit meinem Expartner zusammen. Wurde dem mietvertrag nachträglich zu geschrieben. Ich zog aus und die Übergabe der wohnung erfolgte über meinen expartner. Er unterschrieb das er keine nachfrist zur renovierung möchte, ohne mich zu fragen. Nun fallen 800 euro renovierungskosten durch eine firma an. 500Euro werden von der kaution einbehalten , die er allein zahlte. Er will das ich die 300 restlichen zahle.
Er unterschrieb mit dem vermieter das er eine ratenzahlung für die restlichen 300euro übernimmt. Bin ich verpflichtet diese zu zahlen?? Ich selbst wurde nie vom vermieter angeschrieben. Mein expartner hat diese scheinbar nun bezahlt und möchte sie von mir zurück
5 Antworten
Hallo. An deiner Stelle würde ich mal prinzipiell nachschauen, ob "ihr" überhaupt verpflichtet gewesen wäret Renovierungsarbeiten durchzuführen. In vielen Verträgen war/ist eine pauschale Formulierung vorhanden, die gesetzlich beanstandet wurde und den Mieter daher von dieser Pflicht entbindet. Bereits gezahltes Geld kann dann auch zurück gefordert werden.
Zu deinem Ex. Ihr habt es vertraglich untereinander geregelt, das wars für ihn. Die Regelung mit dem Vermieter ist seine Sache.
Du wurdest nachträglich im Mietvertrag aufgenommen, also Vertragspartner.
Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden. Habt ihr beide gekündigt ?
Nun haftet Ihr beide gesamtschuldnerisch für die gesamte Summe, also 800 Euro. 500 Euro wurden mit der Kaution verrechnet.
Die Ratenzahlungsvereinbarung über die restlichen 300 Euro hat nur er unterschrieben. Also ist das eine Vertrag zwischen ihm und dem Vermieter.
In Deutschland gilt im Recht das Abstraktionsprinzip. D. h. es gibt jetzt zwei voneinander unabhängige Verträge bzw. Verpflichtungen :
Einmal die Ratenzahlungsvereinbarung, wo nur dein Ex haftet. Und einmal die Restschuld aus dem ehemaligen Mietverhältnis, für die ihr beide haftet.
Wenn jetzt in der Ratenzahlungsvereinbarung vereinbart wurde, daß mit der Rückzahlung die restliche Mietschuld entfällt hast du Glück.
Es sei denn, dein Ex zahlt nicht. Dann habt ihr beide Pech.
Von daher würde ich das Gespräch mit dem ehemaligen Vermieter suchen.
Man könnte z.B. vereinbaren die 300 Euro, für den Worstcase Fall auf einem Sparbuch treuhänderisch zu parken.
So kommst du eventuell ohne grosse zusätzliche Belastungen von Nerven, Geld und Anwalt aus der Nummer raus...
Fraglich ist, ob der Vermieter den Vertrag "Untereinander" unterschrieben hat. Ansonsten bringt dir dieser Vertrag nicht viel. Ohne Zustimmung des Vermieters/ Hausverwaltung haftest du immer noch gesamtschuldnerisch. Egal, was dein Ex am Tag der Übergabe unterschrieben hat. Und wenn er jetzt will, dass du die 300 Euronen zahlst ist das eine Sache zwischen Euch. D. h. ich würde den Ex freundlich auf den Vertrag "untereinander" hinweisen, wo ihr vereinbart habt dass er bezahlt und du aus allem raus bist.
Welche Restschuld? ich bin der annahme, das mein ex die ratenzahlungen bezahlt hat, da immer er zuerst abgeschrieben wurde und die verwaltung immer zuerst auf ihn zu gehen. habe der verwaltung nun geschrieben ob alle Beträge bezahlt wurden. ich denke er hat bezahlt und will das geld nun von mir zurück. nur ich habe nie irgendwas unterschrieben, da ich bei der Übergabe auch nie dabei war. und er hat alles unterschrieben mit dem Vermieter.
Da ihr einen gemeinsamen Mietvertrag hattet, bist du auch für die Renovierungskosten mit verantwortlich. Du müsstest also eigentlich 400 € übernehmen.
Wenn ich das richtig verstehe, hat dein Ex die 800€ kaution zu Beginn des Mietverhältnisses dem Vermieter übergeben. Der Vermieter bedient sich aus der Kaution, weil dein Ex keine Renovierung nach Mietende ausführen wollte. Weder Vermieter noch Ex haben dich aufgefordert nach Ende des MV die Renovierung auszuführen bzw. Teile der Renov. zu übernehmen.
Im Innenverhältnis zwischen dir und dem Ex gibt es vermutlich keine Vereinbarung über Anteile an der Kaution. Einer Schadensersatzforderung deines Ex solltest du daher widersprechen. Auch ein Rechtsanwalt kann keine mündliche und daher nicht beweisbare Kautionsvereinbarung herbei zaubern.
Die kaution damals waren 500 euro, die nur er zahlte da ich zugezogen bin.
Laut mietvertrag hatten wir es wie üblich zu weißen. Worauf mein exfreund keine lust hatte es richtig zu machen. Ich besaß nach meinem auszug (eher als er) keine Schlüssel mehr.
Nun müssen die restlichen 300 euro für die Renovierung (800euro) gezahlt werden. Und er verlangt nun das ich ihm die 300euro zurück zahle.
Aber er hat dem vermieter gesagt das keine nachfrist zur renovierung gewünscht ist. Und hat die ratenzahlung mit dem vermieter alleine vereinbart. Ich hab nichts unterschrieben. Keine ratenzahlung und kein übergabeprotokoll
Gegebenenfalls wäre zu klären, ob ihr als Mieter die Renovierung überhaupt ausführen musstet. Was steht dazu im Mietvertrag?
Wenn die Kaution insgesamt nur 500€ betrug, dann kann der Vermieter nur 500€ einbehalten, wenn er dazu berechtigt wäre.
300€ zusätzlich zu zahlen ist wohl nur das Spiel deines Ex, aus dem du raus bist.
Nein, solange du nichts unterschrieben hast.
Auch nicht wenn ich nachträglich dem mietvertrag hinzugefügt wurde?
Aber er wünschte bei der abgabe keine nachfrist, welche ich persönlich genommen hätte.
Er stresst nun rum und möchte sonst einen anwalt hinzuziehen.
Nachzahlung von der miete gab es nie, haben beide gekündigt, aber ich bin eher ausgezogen als er. haben untereinander ein vertrag aufgesetzt, das er die Miete weiterzahlt und ich raus bin.