Was kann man bei Schikanen von Vermieter unternehmen?

8 Antworten

FRAGE: Wenn jetzt in den nächsten 14 Tagen kein Schreiben vom
Vermieter erhalte, bedeutet das dann eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (BGB §545)?

Nein.

Den Paragrafen hast Du gründlich mißverstanden.

§ 545
Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses

Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der
Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte
Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen
innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt

1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,

2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.

Mit dem Widerspruch gegen die Kündigung hat das nicht das geringste zu tun.

Wie hast Du diesen denn begründet?

 Wenn jetzt in den nächsten 14 Tagen kein Schreiben vom Vermieter erhalte, bedeutet das dann eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (BGB §545)?

Nein, bedeutet es nicht.

Der Vermieter hat das Mietverhältnis fristgemäß gekündigt. Da eine Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ist, musst Du diese nicht bestätigen oder ablehnen.

Oder anders. Selbst wenn Du widersprochen hast, bleibt die Kündigung zunächst wirksam.

Aus welchem Grund hast Du widersprochen?

FRAGE: Kann man was gegen diesen Unternehmer unternehmen, ohne dass man gleich ein Gerichtsverfahren durchführen muss?

 

Wenn es Störungen hierdurch gibt, kannst Du im Sinne des § 536 BGB eine Mietminderung durchführen.

Hierzu wäre aber eine Absprache mit einem Anwalt sinnvoll.

  1. Eurer Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
  2. Mit als grundbuchlicher Egentümer zulässigen Eigenbedarfskündigung vom 01.12.2016 dringt die dem Grunde nach auch morgen um Mitternacht durch.
  3. Am 01.03.2017 dürfte er Räumungsklage betreiben, in der ihr eure Gründe vortragen könnt - krank, betagt oder knapper Wohnungsmarkt dürften da als Härtefall nicht ausreichen.

G imager6761

lustig50 
Beitragsersteller
 28.02.2017, 19:06

falsch

Werde Mitglied in einem Mieterverein, dort wirst du beraten. Wenn deine Nachbarn einen Grad Schwerbehinderung haben, steht ihnen eine erweiterte Kündigungfrist zu.

anitari  27.02.2017, 07:51

Wenn deine Nachbarn einen Grad Schwerbehinderung haben, steht ihnen eine erweiterte Kündigungfrist zu. 

Rechtsgrundlage für diese Behauptung?

lustig50 
Beitragsersteller
 27.02.2017, 01:17

danke... mein mieterschutzbund hat noch urlaub... nachbarn haben mind. 50 %

Sonnenstern811  27.02.2017, 01:26
@lustig50

Außerdem riecht das schon sehr nach Nötigung. Ich würde mal den Heini darauf hinweisen. Gut wäre es natürlich, wenn ihr euch zusammenschließen könnet und einen RA nehmen. Der macht dann schon mehr Eindruck. Es gibt ja Verträge beim Mieterbund, wo RA Kosten mit drin sind. Ist nur die Frage, inwieweit das für akute Fälle gilt.

lustig50 
Beitragsersteller
 27.02.2017, 01:36
@Sonnenstern811

Ich selbst hab RA im Mieterbund... aber die alten leute haben kein geld für sowas, zudem bewegen die sich nicht, aus angst

.... da kann aber etwas nicht stimmen:
Wir haben seit Juli 2016 einen neuen Hauseigentümer, so die Frage.

Eigentümer ist der, der im Grundbuch steht.