Was kann man bei Schikanen von Vermieter unternehmen?
Hallo Leute, weiter geht es mit den Schikanen unseres Vermieters… Wir haben seit Juli 2016 einen neuen Hauseigentümer. Ohne das er sich einmal vorstellte, bekamen meinen Nachbarn (beide 70 und krank) und ich im Juli den Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt. Da Vermieter aber noch nicht im Grundbuch eingetragen war, musste er die Kündigung zurückziehen. Im September 2016 hat der Vermieter sein noch bestehendes altes Haus zum Verkauf angeboten. Seit Dezember 2016 soll nun sein bisheriges Haus verkauft sein. Vermieter kann aber noch nicht mit seiner Familie (Eltern und Bruder) in unser Haus einziehen weil zwei der vier Wohnungen ja noch von uns bewohnt sind. Zum 1. Dezember 16 kam dann ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt, mit einer ordentlichen Eigenbedarfskündigung zum 28.02.17. (bis hierhin im 5. Jahr wohnhaft…3 Monate Kündigungsfrist). Ich hatte bis zum 31.12. Widerspruch eingelegt. Mein Mietvertrag datiert vom 29.02.2012. FRAGE: Wenn jetzt in den nächsten 14 Tagen kein Schreiben vom Vermieter erhalte, bedeutet das dann eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (BGB §545)? Und ab dem 1. März 17 bin ich ja schon im sechsten Jahr des Mietverhältnisses! FRAGE: Wenn Vermieter die 14 tagesfrist nicht einhält, wird er neue Kündigung aufsetzen müssen, dann mit 6 Monate Kündigungsfrist? Ich möchte erwähnen, dass ich nicht die Absicht habe diese Wohnung zu besetzen. Ich suche schon seit Juli 2016 nach neuer Wohnung, nur gibt es ständig absagen. Pro angebotene Wohnung ca. 90 Bewerber!
Unser Haus wird seit November 2016 von Handwerkern umgebaut. Handwerksunternehmer ist Freund vom Vermieter. Beide versuchen schon seit geraumer Zeit uns mit Schikanen mürbe zu machen. Vor kurzem sind meine Nachbarn vom Unternehmer so dermaßen angeschnauzt worden, (zieht endlich aus damit wir weiter arbeiten können), das sich die alten Herrschaften nicht mehr aus der Wohnung trauen. Ich selbst stehe kurz davor diesem Typen zu erwürgen! Ständig werden uns die Kabel (TV, Telefon und Internet) von diesen Handwerkern im Keller „versehentlich“ gezogen. Zudem wird oft Heizung abgestellt. Zwei Tage vor Weihnachten wurden meinen Nachbarn eine weiße Plane, am Baugerüst, vor allen fenstern gehängt… Nur, von Weihnachten bis 6. Februar 17 war kein Handwerker vor Ort!! FRAGE: Kann man was gegen diesen Unternehmer unternehmen, ohne dass man gleich ein Gerichtsverfahren durchführen muss? (Hausverbot würde ja nur für meine Wohnung gelten). Zumindest habe ich alles einmal fotografiert…
Danke für Antwort
8 Antworten
FRAGE: Wenn jetzt in den nächsten 14 Tagen kein Schreiben vom
Vermieter erhalte, bedeutet das dann eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (BGB §545)?
Nein.
Den Paragrafen hast Du gründlich mißverstanden.
§ 545Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der
Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte
Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen
innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt
1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.
Mit dem Widerspruch gegen die Kündigung hat das nicht das geringste zu tun.
Wie hast Du diesen denn begründet?
Wenn jetzt in den nächsten 14 Tagen kein Schreiben vom Vermieter erhalte, bedeutet das dann eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (BGB §545)?
Nein, bedeutet es nicht.
Der Vermieter hat das Mietverhältnis fristgemäß gekündigt. Da eine Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ist, musst Du diese nicht bestätigen oder ablehnen.
Oder anders. Selbst wenn Du widersprochen hast, bleibt die Kündigung zunächst wirksam.
Aus welchem Grund hast Du widersprochen?
FRAGE: Kann man was gegen diesen Unternehmer unternehmen, ohne dass man gleich ein Gerichtsverfahren durchführen muss?
Wenn es Störungen hierdurch gibt, kannst Du im Sinne des § 536 BGB eine Mietminderung durchführen.
Hierzu wäre aber eine Absprache mit einem Anwalt sinnvoll.
- Eurer Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
- Mit als grundbuchlicher Egentümer zulässigen Eigenbedarfskündigung vom 01.12.2016 dringt die dem Grunde nach auch morgen um Mitternacht durch.
- Am 01.03.2017 dürfte er Räumungsklage betreiben, in der ihr eure Gründe vortragen könnt - krank, betagt oder knapper Wohnungsmarkt dürften da als Härtefall nicht ausreichen.
G imager6761
???
Werde Mitglied in einem Mieterverein, dort wirst du beraten. Wenn deine Nachbarn einen Grad Schwerbehinderung haben, steht ihnen eine erweiterte Kündigungfrist zu.
Wenn deine Nachbarn einen Grad Schwerbehinderung haben, steht ihnen eine erweiterte Kündigungfrist zu.
Rechtsgrundlage für diese Behauptung?
danke... mein mieterschutzbund hat noch urlaub... nachbarn haben mind. 50 %
Außerdem riecht das schon sehr nach Nötigung. Ich würde mal den Heini darauf hinweisen. Gut wäre es natürlich, wenn ihr euch zusammenschließen könnet und einen RA nehmen. Der macht dann schon mehr Eindruck. Es gibt ja Verträge beim Mieterbund, wo RA Kosten mit drin sind. Ist nur die Frage, inwieweit das für akute Fälle gilt.
Ich selbst hab RA im Mieterbund... aber die alten leute haben kein geld für sowas, zudem bewegen die sich nicht, aus angst
.... da kann aber etwas nicht stimmen:
Wir haben seit Juli 2016 einen neuen Hauseigentümer, so die Frage.
Eigentümer ist der, der im Grundbuch steht.
falsch