Wasserschaden durch Rückstau?
Hallo zusammen,
mich hat es bei dem Starkregen in der Nacht vom 02.06. auf den 03.06. erwischt. Als ich brav geschlafen habe ist Wasser durch den Starkregen von der Dusche aus (ebenerdig) hochgekommen und hat sich in meiner Wohnung breit gemacht. Das Wasser lief vom Bad aus in den Flur, die Abstellkammer und mein Schlafzimmer. Ich habe das Wasser schnellstmöglich aufgenommen und die Teppichfliesen im Schlafzimmer an den betroffenen Stellen entfernt. Alle weiteren Räume sind normal gefliest. Nun hat sich in der Abstellkammer an einer Ecke Schimmel gebildet und selbst nach tagelangem Stoßlüften bin ich mir nicht sicher ob der Boden und/oder die Teppichfliesen komplett getrocknet sind.
Am Sonntag habe ich den Schimmel in der Abstellkammer entdeckt und aus Panik habe ich die Teppichfliesen im Schlafzimmer erneut entfernt. Meine Vermieterin habe ich natürlich direkt am Tag der "Überflutung" informiert und Sonntag und gestern noch mal bzgl. des Schimmels. Am Sonntag sagte sie mir, dass ihr Handwerker (scheinbar ein Bekannter) erst in 2 Wochen Zeit hätte und gestern (Montag), als ich ihr über meine Bedenken im Schlafzimmer berichtete, sagte sie mir dass sie sich nun um einen anderen Handwerker bemühe.
Dabei kamen wir auch auf Versicherung zu sprechen und sie nimmt wohl an, dass meine Hausrat dafür zuständig ist. Das ist doch nicht korrekt oder? Sobald es um die Wände und Böden geht, ist doch ihre Gebäudeversicherung zuständig oder? Ganz davon zu schweigen, dass ich für einen Rückstau und den daraus entstandenen Schimmel nichts kann oder?
Verhalte ich mich richtig, wenn ich meiner Vermieterin jetzt mit der Lösung beauftrage und ich erste mal "nur" den Teppich raus nehme und für ordentliches Lüften sorge? Die Schimmelstelle lasse ich auch erst mal unberührt, da ich auch kein Fachmann bin und nichts "verschlimmbessern" will.
9 Antworten
Es ist auf jeden Fall richtig, dass die Vermieterin die Sache in die Hand nehmen muss. Du solltest wirklich von allem, außer Deinem Eigentum, die Finger lassen.
Grundsätzlich ist es so, dass meistens ein schwimmender Estrich verbaut ist. Das bedeutet, dass der Boden, auf dem die Teppichfliesen liegen, keinen direkten Kontakt mit den Wänden hat, sondern dass dazwischen rund herum ein Spalt ist, der vielleicht mit einem schalldämmenden Material ausgefüllt ist. Unter dem Estrich ist meistens auch noch Isoliermaterial, also Trittschalldämmplatten. Wasser, das sich in der ganzen Wohnung verteilt, sickert natürlich durch den Spalt an den Wänden unter den Estrich ein und kann mangels Durchlüftung kaum mehr austrocknen. Es wird so nach und nach durch den Estrich nach oben kommen und es ist bestimmt auch in die Wände eingedrungen.
Es ist nachvollziehbar, dass eine solche Durchnässung nicht einfach durch Stoßläuften so schnell wieder verschwindet, dass kein Schimmel entstehen kann.
Im Grunde ist Eure Wohnung in allen betroffenen Räumen mit Bautrocknern mehrere Wochen auszutrocknen. Wenn dann mehrere solcher Trocknungsgeräte rund um die Uhr laufen sollen, kann man in den Räumen auch nicht wohnen. Womöglich ist die Wohnung für die ganze Zeit unbewohnbar und sie wird es erst recht, wenn nicht auf diese Weise getrocknet wird und sich Schimmel stark ausbreitet.
Die Vermieterin müßte die Sache jetzt nach mittlerweile fast 3 Wochen mal richtig in die Hand nehmen. Es müßte ein Gutachter der Versicherung kommen, der sich den Schaden anschaut und die richtigen Maßnahmen einleitet. Wo ihr dann unterkommen könnt, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist, muss natürlich auch geklärt werden.
Danke für die Auszeichnung. Hoffe, dass bald alles geregelt und gut wird.
Gerne!
Ja, gerade war jemand von der Hausverwaltung mit Messgerät da. So ein Ding, welches er anlegt und es misst bis zu 4cm tief. Ob das reicht oder gut ist, weiß ich nicht.
Jedenfalls hatte ich eine leicht feuchte Stelle noch an der Türschwelle vom Flur in das Schlafzimmer. Er meinte aber das es nicht so wild wäre und ich einfach die Teppichfliesen an der Stelle erst mal für 1-2 Wochen raus lassen soll.
Die Stelle in der Abstellkammer, wo sich Schimmel gebildet hatte, war laut Messung trocken. Er hat den Schimmel dann mit irgendeinem Zeug behandelt.
In 2 Wochen kommt er noch mal zur Kontrolle.
Ich bin jedenfalls erst mal beruhigt. Das größte Problem, war ja die Ungewissheit. Klar, man kann vermutlich noch effizienter prüfen, aber da meine Vermieterin auch anwesend war heute morgen, ist sie auch auf dem gleichen Stand wie ich. Ich muss die Aussagen des Hausverwaltungstypen erst mal glauben und hoffe, dass alles sich mehr oder weniger von alleine nun erledigt.
Jedenfalls... vielen Dank noch mal an alle.
Deine Hausratversicherung käme nur für DEIN loses Inventar auf. Das aber auch nur, wenn du Elementarschäden mit abgesichert hättest. Die Leitungswasserversicherung tritt nur bei Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes LEITUNGSwasser ein.
Wenn es sich um einen Rückstau handelt, wäre zu prüfen, ob dein Vermieter überhaupt ein Rückstauventil hat, und dieses auch ordnungsgemäß gearbeitet hat.
Wenn es sich um einen Rückstau handelt, wäre zu prüfen, ob dein Vermieter überhaupt ein Rückstauventil hat, und dieses auch ordnungsgemäß gearbeitet hat.
Weshalb, die mir bekannten Versicherungstarife leisten auch , wenn kein Rückstauventil vorhanden ist.
Ja sicher, WENN Elementarschäden abgesichert sind.
Nun hat sich in der Abstellkammer an einer Ecke Schimmel gebildet und selbst nach tagelangem Stoßlüften bin ich mir nicht sicher ob der Boden und/oder die Teppichfliesen komplett getrocknet sind.
Je nach Umfang des Wassereintritts macht es sich nötig, Trocknungsgeräte aufzustellen. Allein durch Lüften bekommst Du das nicht weg.
Dabei kamen wir auch auf Versicherung zu sprechen und sie nimmt wohl an, dass meine Hausrat dafür zuständig ist.
Schäden am Gebäude übernimmt auch die Gebäudeversicherung. Wenn die Teppichfliesen dein Eigentum sind, wäre das ein Fall für deine Hausratversicherung.
Hast du irgendwelche der genannten Sachen selbst und auf eigene Kosten in das Gebäude eingebracht und trägst dafür die Gefahr? Dann zählen diese in der Tat als mitversichert über deine Hausratversicherung. Ansonsten greift die Gebäudeversicherung (in beiden Fällen aber nur wenn Elementarschäden mitversichert sind).
Davon unabhängig muss deine Vermieterin natürlich dafür sorgen, dass die Mietsache in annehmbarem Zustand ist.
Alles was fest mit dem Gebäude verbunden ist gehört zur Gebäudeversicherung. Sind die Teppichfliesen oder Teppichboden lose verlegt gehört es zur Hausratversicherung.
Danke, erst mal an alle!
Ich schreibe mal unter diese Antwort hier (auch wenn sie den schlimmsten Fall darstellt ;) ).
Meine Vermieterin hat jetzt zumindest die Hausverwaltung beauftragt. Da will sich jetzt kurzfristig jemand die Geschichte ansehen. Da er vermutlich nichts selber machen kann, wird er dann hoffentlich meiner Vermieterin nahe legen, dass eine Fachfirma kommen muss. Alles weitere wird dann hoffentlich ohne Probleme laufen. Ich habe kein Problem damit im schlimmsten Fall, für Tage oder Wochen auf ner Baustelle zu wohnen oder bei Verwandten unterzukommen. Lieber Dreck als Schimmel, denke ich mir.
Mit meiner Vermutung, dass ich die betroffene Stelle erst mal nicht in Eigenregie anpacken sollte, liege ich dann laut euren Aussagen wohl auch richtig. Da ich mir denken, kann dass so ein Feuchtigkeits-/Wasserschaden unter Umständen teuer werden kann, will ich natürlich nichts falsch machen.
Also nochmal Danke an alle!