Wieso hat uns keine Behörde mitgeteilt, das meinen Schwiegermutter verstorben ist?

7 Antworten

1. Du bist als Schwiegerkind nicht gesetzl. Erbin oder Pflichtteilsberechtigte und damit völlig außen vor.

2. Dein Mann wäre es, wenn die Verstorbene seine leibliche oder Adoptivmutter wäre und er keinen notariellen Erbverzicht erklärte oder erbunwürdig wäre.

3. Das Nachlassgericht ist kein Erbenermittler. Ohne Vorliegen eines Testamentes geht es davon aus, dass die gesetzlichen Erben, also Kinder und Ehepartner, den Tod eines Menschen ihres engsten Umfeldes mitbekommen, den Nachlass ordenlich sichten und nach Abzug aller Verbindlichkeiten einvernehmlich quotal verteilen und informieren insofern gar niemanden. Dafür gibt es offizielle und öffentliche Sterberegister der Standesämter.

4. Richtigerweise könnte dein Mann sich als Erbe i. S. d. Pkt. 2. als gesetzl. Erbe n.  § 1924 BGB beim Nachlassgericht am Amtsgericht melden, das für den Sterbeort seiner Mutter zuständig ist und einen Teilerbschein beantragen. Es bleibt ihm gleichwohl nicht erspart, sich mit den übrigen Erben, mit denen er ein Gesamthandsgemeinschaft bildet, in Verbinbdung zu setzen und die Nachlassunterlagen selbst zu sichten.

5. Es mag der erklärte Wunsch der Verstorbenen oder Konsens der übrigen Familie gewesen sein, ihn von ihrer Beisetzung auszuschliessen. Nach Meinung Vieler ist das letzte Gedenken kein Ort falscher Tränen oder Heuchelei. Inwieweit das bei euch zutrifft, könnt ihr nur selbst beurteilen.

G imager761

Wupperwitch666 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 11:59

Danke!

Hatte denn Dein Mann keinen Kontakt zu seiner Mutter und seinem Bruder?

Wenn sich Dein Schwager um seine Mutter gekümmert hat, hatte er sicher auch vor, sich nach deren Ableben um die Beerdigung und den Nachlass zu kümmern. Dazu war vielleicht auch die Unterschrift Deines Mannes notwendig.

Das Nachlassgericht informiert nicht in jedem Fall. Wenn das Nachlassgericht von keinen erbfolgerelevanten Urkunden (Testament) Kenntnis erlangt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Das Nachlassgericht ist dann in der Regel nicht verpflichtet, die Erben von Amts wegen zu ermitteln.

Man erbt auch, wenn man vom Tod des Verwandten späte oder keine Kenntnis hat.

Ich find's ehrlich gesagt traurig, dass offensichtlich kein ausreichender Kontakt bestand, aber jetzt Panik aufkommt, weil einem vielleicht etwas durch die Lappen gehen könnte... Um es mit Deinen Worten zu sagen "dass irgendetwas nicht mit rechten Dingen zugeht"... (Sorry dafür - ist nur meine persönliche Meinung.)

Wupperwitch666 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 12:00

Wenn man die Situation nicht kennt, sollte man sich kein Urteil darüber erlauben!

Menuett  12.07.2016, 13:00
@Wupperwitch666

Tatsache ist, dass dein Mann keinen Kontakt zu seiner Mutter hatte.

Und es ist nun mal nur sein Ding, diesen zu haben oder nicht.

Da kann er den Bruder nicht verantwortlich machen.

FordPrefect  11.07.2016, 14:26

Wenn sich Dein Schwager um seine Mutter gekümmert hat, hatte er sicher auch vor, sich nach deren Ableben um die Beerdigung und den Nachlass zu kümmern

Das ist schon möglich. Aber hier wurde der eigene Bruder ja nichtmal vom Ableben der Mutter informiert. Ganz koscher ist das sicher nicht.

Menuett  11.07.2016, 18:44
@FordPrefect

Doch, das ist ganz koscher.

Nicht koscher ist es, wenn der Sohn solange keinen Kontakt zur Mutter hat, dass er nicht mal mitbekommt, dass sie schon wochenlang tot ist.

Welche Behörde soll denn die ganze Verwandtschaft eines Verstorbenen kennen? 

Und warum soll man die Verwandtschaft über den Tod informieren? Das ist doch Sache der Familie!

Wupperwitch666 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 12:02

Danke!FordPrefect

Wupperwitch666 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 11:57

Nicht sehr hilfreich.

FordPrefect  11.07.2016, 14:24

Welche Behörde soll denn die ganze Verwandtschaft eines Verstorbenen kennen? 

Naja, im Prinzip ist das einfach nur eine Auswirkung des Melderechtes. Bei im Ausland lebenden Nachfahren wird es natürlich schwierig, aber im Inland kann eine Behörde sehr wohl die gesetzlichen Erben von Amts wegen feststellen. Und je nach BL erfolgt das eben auch.

turnmami  11.07.2016, 14:26
@FordPrefect

Im Melderegister sind diejenigen verzeichnet, die unter der Meldeadresse angemeldet sind. Hier ist keine Verwandtschaft oder Schwägerschaft ersichtlich. Das Nachlassgericht wird die Erben nur ermitteln, wenn ein Bedarf besteht.

Was glaubst du, wieviele Kosten entstünden, wenn bei jedem Todesfall von Amts wegen jede Verwandtschaft ausfindig gemacht werden müsste und vom Tod unterrichtet werden müsste?

FordPrefect  11.07.2016, 16:34
@turnmami

Äh - ich verweise mal auf das hier:

"Das Nachlaßgericht hat die Erben von Amts wegen zu ermitteln. Die

Ermittlung der Erben von Amts wegen unterbleibt, wenn zum Nachlaß kein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht gehört und nach den Umständen des Falls anzunehmen ist, daß ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlaß nicht vorhanden ist.


(2) Das Nachlaßgericht soll die nach Absatz 1 ermittelten Erben von dem Erbfall und dem sie betreffenden Ermittlungsergebnis benachrichtigen, wenn dies ohne wesentliche Schwierigkeiten möglich und nicht anzunehmen ist, daß sie auf andere Weise Kenntnis erlangt haben.



(3) Gehört ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht zum Nachlaß, so hat das Nachlaßgericht unbeschadet des § 83 der Grundbuchordnungbei den Erben auf die Berichtigung des Grundbuchs hinzuwirken und einen von ihnen gestellten Antrag auf Grundbuchberichtigung an das Grundbuchamt weiterzuleiten.
"


http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGGVG-37?AspxAutoDetectCookieSupport=1


Insofern - ja, das gehört je nach BL durchaus zum Leistungsspektrum der staatlichen Verwaltung. Und der Begriff Meldewesen umfasst z.B. auch die Verwandtschaftsbeziehungen laut Geburtsurkunden, wie sie in den Kommunen erfasst sind.

turnmami  11.07.2016, 16:37
@FordPrefect

da steht doch ausdrücklich, dass man nur ermitteln muss, wenn ein Grundstück und kein Testament vorhanden ist. Wo liest du dort, dass man in jedem Fall von Amts wegen ermitteln MUSS?

FordPrefect  11.07.2016, 16:42
@turnmami

Nein, das steht da nicht. Da steht, dass von Amts wegen zu ermitteln ist, außer (!) es liegen keine Grundstücke vor *und* der Nachlass deckt voraussichtlich die Kosten der Bestattung nicht. Das ist möglich, aber sicher nicht die Regel.

sternstefan  11.07.2016, 16:47
@FordPrefect

Auf jeden Fall erfolgt eine solche Benachrichtigung nicht rechtzeitig vor einer Beerdigung. Da können gut gerne ein paar Monate ins Land gehen, bevor die Erben benachrichtigt werden.

Menuett  11.07.2016, 18:45
@FordPrefect

In welchem Bundesland soll das denn sein?

In der Rechtsschutzversicherung sind Leistungen wegen Erbangelegenheiten idR. ausgeschlossen, versichert wäre gegf. eine erste Beratung.

Und nein, welche Behörde soll sich denn um die liebe Verwandschaft kümmern??

Soweit ich weiß, ist das keine Behörde zuständig. Sowas wird innerfamiliär geklärt.

Ich wurde nur vom Nachlassgericht angeschrieben, als der Vater meines Kindes verstorben war. Zu ihm hatte ich keinerlei Kontakt.

FordPrefect  11.07.2016, 14:21

Nicht ganz. Je nach BL gibt es eine amtliche Erbenermittlung, oder eben nicht.

beangato  11.07.2016, 14:33
@FordPrefect

In welchem BL soll denn das sein?

Die Erbenermittlung befasst sich mit der Auffindung von unauffindbaren Erben im In- und Ausland.

http://erbeausschlagen.de/erbenermittlung

Wenn Erben bekannt sind, gibt es meines Wissens keine amtliche Erbenermittlung.

In meinem Fall war nicht bekannt, dass mein Kind Erbe sein würde. Deshalb bekam ich auch Post.