Wieso hat uns keine Behörde mitgeteilt, das meinen Schwiegermutter verstorben ist?
Ende April diesen Jahres, verstarb plötzlich meine Schwiegermutter, die in einer Nachbarstadt wohnte,die Beerdigung war Anfang Mai, mein Schwager ( der Bruder meines Mannes) hat uns beides erst ca.einen Monat später brieflich mitgeteilt, wir wurden absichtlich ausgeschlossen. Er verlangte eine Kopie des Ausweises meines Ehemannes um ihre Konten aufzulösen.Natürlich haben wir keine Kopie zu ihm geschickt und seitdem hat er sich nicht mehr gemeldet.Wir haben keine Sterbeurkunde oder Mitteilung vom Nachlassgericht erhalten.Ich finde diese Situation seltsam und habe das Gefühl, das irgendetwas nicht mit rechten Dingen zugeht.Eine Bekannte riet mir, mich beim Nachlassgericht zu erkundigen, eine Sterbeurkunde zu beantragen und dann einen Erbschein anzufordern.Wir sind Rechtsschutz versichert.Wer kann mir raten, was wir für Schritte unternehmen sollen?Wir sind dankbar für jede Hilfe.
7 Antworten
1. Du bist als Schwiegerkind nicht gesetzl. Erbin oder Pflichtteilsberechtigte und damit völlig außen vor.
2. Dein Mann wäre es, wenn die Verstorbene seine leibliche oder Adoptivmutter wäre und er keinen notariellen Erbverzicht erklärte oder erbunwürdig wäre.
3. Das Nachlassgericht ist kein Erbenermittler. Ohne Vorliegen eines Testamentes geht es davon aus, dass die gesetzlichen Erben, also Kinder und Ehepartner, den Tod eines Menschen ihres engsten Umfeldes mitbekommen, den Nachlass ordenlich sichten und nach Abzug aller Verbindlichkeiten einvernehmlich quotal verteilen und informieren insofern gar niemanden. Dafür gibt es offizielle und öffentliche Sterberegister der Standesämter.
4. Richtigerweise könnte dein Mann sich als Erbe i. S. d. Pkt. 2. als gesetzl. Erbe n. § 1924 BGB beim Nachlassgericht am Amtsgericht melden, das für den Sterbeort seiner Mutter zuständig ist und einen Teilerbschein beantragen. Es bleibt ihm gleichwohl nicht erspart, sich mit den übrigen Erben, mit denen er ein Gesamthandsgemeinschaft bildet, in Verbinbdung zu setzen und die Nachlassunterlagen selbst zu sichten.
5. Es mag der erklärte Wunsch der Verstorbenen oder Konsens der übrigen Familie gewesen sein, ihn von ihrer Beisetzung auszuschliessen. Nach Meinung Vieler ist das letzte Gedenken kein Ort falscher Tränen oder Heuchelei. Inwieweit das bei euch zutrifft, könnt ihr nur selbst beurteilen.
G imager761
Danke!
Hatte denn Dein Mann keinen Kontakt zu seiner Mutter und seinem Bruder?
Wenn sich Dein Schwager um seine Mutter gekümmert hat, hatte er sicher auch vor, sich nach deren Ableben um die Beerdigung und den Nachlass zu kümmern. Dazu war vielleicht auch die Unterschrift Deines Mannes notwendig.
Das Nachlassgericht informiert nicht in jedem Fall. Wenn das Nachlassgericht von keinen erbfolgerelevanten Urkunden (Testament) Kenntnis erlangt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Das Nachlassgericht ist dann in der Regel nicht verpflichtet, die Erben von Amts wegen zu ermitteln.
Man erbt auch, wenn man vom Tod des Verwandten späte oder keine Kenntnis hat.
Ich find's ehrlich gesagt traurig, dass offensichtlich kein ausreichender Kontakt bestand, aber jetzt Panik aufkommt, weil einem vielleicht etwas durch die Lappen gehen könnte... Um es mit Deinen Worten zu sagen "dass irgendetwas nicht mit rechten Dingen zugeht"... (Sorry dafür - ist nur meine persönliche Meinung.)
Tatsache ist, dass dein Mann keinen Kontakt zu seiner Mutter hatte.
Und es ist nun mal nur sein Ding, diesen zu haben oder nicht.
Da kann er den Bruder nicht verantwortlich machen.
Wenn sich Dein Schwager um seine Mutter gekümmert hat, hatte er sicher auch vor, sich nach deren Ableben um die Beerdigung und den Nachlass zu kümmern
Das ist schon möglich. Aber hier wurde der eigene Bruder ja nichtmal vom Ableben der Mutter informiert. Ganz koscher ist das sicher nicht.
Doch, das ist ganz koscher.
Nicht koscher ist es, wenn der Sohn solange keinen Kontakt zur Mutter hat, dass er nicht mal mitbekommt, dass sie schon wochenlang tot ist.
Welche Behörde soll denn die ganze Verwandtschaft eines Verstorbenen kennen?
Und warum soll man die Verwandtschaft über den Tod informieren? Das ist doch Sache der Familie!
Danke!FordPrefect
Nicht sehr hilfreich.
Welche Behörde soll denn die ganze Verwandtschaft eines Verstorbenen kennen?
Naja, im Prinzip ist das einfach nur eine Auswirkung des Melderechtes. Bei im Ausland lebenden Nachfahren wird es natürlich schwierig, aber im Inland kann eine Behörde sehr wohl die gesetzlichen Erben von Amts wegen feststellen. Und je nach BL erfolgt das eben auch.
Im Melderegister sind diejenigen verzeichnet, die unter der Meldeadresse angemeldet sind. Hier ist keine Verwandtschaft oder Schwägerschaft ersichtlich. Das Nachlassgericht wird die Erben nur ermitteln, wenn ein Bedarf besteht.
Was glaubst du, wieviele Kosten entstünden, wenn bei jedem Todesfall von Amts wegen jede Verwandtschaft ausfindig gemacht werden müsste und vom Tod unterrichtet werden müsste?
Äh - ich verweise mal auf das hier:
"Das Nachlaßgericht hat die Erben von Amts wegen zu ermitteln. Die
(3) Gehört ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht zum Nachlaß, so hat das Nachlaßgericht unbeschadet des § 83 der Grundbuchordnungbei den Erben auf die Berichtigung des Grundbuchs hinzuwirken und einen von ihnen gestellten Antrag auf Grundbuchberichtigung an das Grundbuchamt weiterzuleiten."
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGGVG-37?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Insofern - ja, das gehört je nach BL durchaus zum Leistungsspektrum der staatlichen Verwaltung. Und der Begriff Meldewesen umfasst z.B. auch die Verwandtschaftsbeziehungen laut Geburtsurkunden, wie sie in den Kommunen erfasst sind.
da steht doch ausdrücklich, dass man nur ermitteln muss, wenn ein Grundstück und kein Testament vorhanden ist. Wo liest du dort, dass man in jedem Fall von Amts wegen ermitteln MUSS?
Nein, das steht da nicht. Da steht, dass von Amts wegen zu ermitteln ist, außer (!) es liegen keine Grundstücke vor *und* der Nachlass deckt voraussichtlich die Kosten der Bestattung nicht. Das ist möglich, aber sicher nicht die Regel.
Auf jeden Fall erfolgt eine solche Benachrichtigung nicht rechtzeitig vor einer Beerdigung. Da können gut gerne ein paar Monate ins Land gehen, bevor die Erben benachrichtigt werden.
Dat stimmt natürlich.
In welchem Bundesland soll das denn sein?
In der Rechtsschutzversicherung sind Leistungen wegen Erbangelegenheiten idR. ausgeschlossen, versichert wäre gegf. eine erste Beratung.
Und nein, welche Behörde soll sich denn um die liebe Verwandschaft kümmern??
Soweit ich weiß, ist das keine Behörde zuständig. Sowas wird innerfamiliär geklärt.
Ich wurde nur vom Nachlassgericht angeschrieben, als der Vater meines Kindes verstorben war. Zu ihm hatte ich keinerlei Kontakt.
Nicht ganz. Je nach BL gibt es eine amtliche Erbenermittlung, oder eben nicht.
In welchem BL soll denn das sein?
Die Erbenermittlung befasst sich mit der Auffindung von unauffindbaren Erben im In- und Ausland.
http://erbeausschlagen.de/erbenermittlung
Wenn Erben bekannt sind, gibt es meines Wissens keine amtliche Erbenermittlung.
In meinem Fall war nicht bekannt, dass mein Kind Erbe sein würde. Deshalb bekam ich auch Post.
Wenn man die Situation nicht kennt, sollte man sich kein Urteil darüber erlauben!