Vermieter frodert Erbschein - rechtens?
Meine Mutter ist verstorben. Sie hat mich im Testament zur Alleinerbin ernannt und meiner Schwester nur den Pflichtteil zuerkannt. Familienstammbuch liegt vor, Testament liegt vor, Sterbeurkunde liegt vor.
Jetzt stellt sich die Wohnungsbaugesellschaft (Vermieter der Mutter) quer. Die wollen die Wohnungskündigung nicht einmal akzeptieren und auch keine Übergabe machen, weil ich dafür (angeblich) einen Erbschein vorlegen müsste!
Die Kündigungsfristen sind bekannt und damit kann ich leben... aber dass der Vermieter sich weigert, die Wohnung wegen fehlenden Erbscheins abzunehmen, das habe ich noch nie gehört!
Dieser ist aber bei klarer Rechtslage bezüglich der Erbfolge nicht erforderlich....sogar die Bank meiner Mutter hat auf die Vorlage verzichtet, weil die o.g. Unterlagen ausreichen!
Die Wohnung ist leer geräumt (besenrein) und bereit für die Übergabe. Und in Berlin ist ein bezugsfertiger Altbau (an die 90m²) in guter Lage (Steglitz) schneller weg als man schnell buchstabieren könnte...
Ich werde meinen Rechtsschutz benutzen und das anwaltlich beurteilen und durchfrechten lassen!
Oder....liege ich total falsch?
Bevor dumme Fragen kommen: Was an geldwertem Nachlass vorhanden ist/war, reichte knapp für Bestattung und Wohnungsräumung, übrig bleibt ein 3-stelliger Betrag. Und davon schicke ich die Hälfte meiner Schwester, egal was das Testament bestimmt.
Also:
Ist der Vermieter im Recht? Ich denke NEIN. und Ihr?
8 Antworten
Egal wie - Du kannst Dich als rechtmäßiger Erbe ausweisen - und mehr hat den Vermieter Deiner verstorbenen Mutter nicht zu interessieren.
https://www.bestattungen.de/ratgeber/todesfall/mietrecht-im-todesfall.html
Zudem ist ein Erbschein nicht zwingend vorgeschrieben:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschein/verpflichtung.html
Und selbst mit einem nur privaten handschriftlichen Testament kann der Erbe nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 05.04.2016, XI ZR 440/15) in vielen Fällen Konten des Erblassers auf sich umschreiben lassen.
Das Bedürfnis für einen kostenpflichtigen Erbschein ist in diesen Fällen nicht gegeben.
https://www.felser.de/blog/kuendigung-des-mietvertrag-durch-erben/
Der oder die Erben kann die Wohnung des Erblassers sofort nach dem Tod kündigen. Ein Nachweis der Erbenstellung zB durch Testament oder Erbschein ist für das Kündigungsschreiben nicht erforderlich. Der Erbschein muss also nicht abgewartet werden. Allerdings muss das Kündigungsschreiben bei einer Erbengemeinschaft von allen Erben unterschrieben sein oder eine von allen Erben unterzeichnete Vollmacht für den Kündigenden. Die Kündigungsfrist Häufig – so bei einem Mandanten von uns – weisen die Vermieter die Kündigung zurück, weil die Erbenstellung nicht nachgewiesen sei, und verlangen noch weitere Mieten. Das ist ein Rechtsirrtum.
Lege einfach eine Beglaubigte vom Notar Bestätigte Kopie der Sterbeurkunde dem Vermieter vor. Es reicht es auch als einschreiben mit Rückschein zuzusellen. Durch die Zustellung der Sterbeurkunde erlischt somit Automatisch der Mietvertrag . Ebenso solltest dich mit einem RA zusammensetzten Bereich Mietrecht und Erbrecht falls die Gesellschaft sich noch weiter Querstellen sollte damit man entsprechende Mittel dagegen Angehen kann. Der Ra kann somit auch der Gesellschaft Schriftlich entsprechend Mitteilen das du Alleinerbe bist. Ist zwar mit Kosten Verbunden aber manche Gesellschaften legen es regelrecht darauf an.
dein Vermieter hat die Arschkarte, bei einem Testament reicht das Eröffnungsprotokoll - sogar gegenüber der Bank; und die sind schon verdammt pingelig wenn es um solche Sachen geht.
Fragt die mal ob Sie die Kosten für einen Erbschein tragen?
.... nein, so lese ich das Urteil des BGH gegenüber einem Geldgeber aus 2016.
Viel Glück und Kraft in dieser schweren Zeit.