Haus zu 50% geerbt und jetzt Ärger mit der Aufteilung der Haus- und Verbrauchskosten

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Es kann überhaupt nicht in Frage stehen, dass die Kosten des Hauses den Miteigentumsanteilen entsprechend zu tragen sind, sofern es a) keine davon abweichenden Vereinbarungen und b) keine Sonderkosten gibt, die nu,r aus welchenm Gründen auch immer, einen der Miteigentümer betreffen( z.B. spezielle Aufwendungen für die von diesem bewohnte Wohnung).. Wenn ihr Miteigentümer seine Kostenpflicht bestreitet, suchen sie einen Anwalt auf, der den Zahlungsunwilligen zunächst zur Zahlung auffordern und beii Erfolglosigkeit verklagen sollte.

Ich würde an Deiner Stelle die Teilungsversteigerung betreiben.

Selbst wenn das Gebäude in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt würde, gäbe es in der Zukunft immer wieder Streit über die Zahlungen, durchzuführende Reparaturen etc. Bei einer 2-Wohnungs-WEG gibt es keine geeigneten Mehrheiten.

Bei der Versteigerung kannst Du entweder versuchen, das Haus selbst komplett zu ersteigern und den ungeliebten Miterben dann vor die Tür zu setzen oder Dir mit dem Erlös eine andere Wohnung kaufen.

Ich würde in diesem Fall einen Anwalt aufsuchen und mich dort fachmännisch beraten lassen. Normalerweise, wie der gesunde Menschenverstand es einem sagt, muss jeder die Hälfte tragen und für Reparaturen müsste man eine Rücklage bilden. Vielleicht wäre es günstiger, wenn das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt würde, dann ist jeder für seine Versicherung und alle anderen Kosten selbst zuständig. Es ist auf keinen Fall richtig, dass du die Kosten allein trägst. Am besten einen Anwalt einschalten. Auch würde ich sofort dafür sorgen, dass getrennte Zähler angebracht werden.

Zahl nur noch die Hälfte, die Gläubiger werden sich schon melden. Wenn nichts passiert, kommt irgendwann der Kuckuckskleber und das Haus wird zwangsversteigert.

Ich habe zu 50% Miteigentum an einer Immobilie geerbt.

Wann war das denn?

Wie werden die Hauskosten (Versicherungen, Kredite) und Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Heizoil, Müll ect.) aufgeteilt?

Der Normalfall wäre, die Kostenverteilung entsprechend den Eigentumsverhältnissen vorzunehmen.

Es gibt keine getrennten Zähler und auch keinen separaten Eingang.

Zumindest die Zählerfrage sollte sich technisch lösen lassen.

Beide Eigentümer bewohnen die Immobilie zu je 50% (jeder 1 Stockwerk), aber aktuell trage ich fast alle Kosten alleine und der andere Miteigentümer möchte nicht zahlen.

Wer möchte das schon?

Der andere Miteigentümer hat bis zu meinem Einzug zuvor einige Monaten alleine das Haus bewohnt und auch hier trug ich sämtliche Haus- und Verbrauchskosten.

Warum? Und wie lange geht das schon so? Denn wenn dies vielleicht schon seit Jahren so gehandhabt wird, ist es ggfs. schwierig, ohne förmlichen WEG- respektive Erbengemeinschaftsbeschluss die geübte Praxis umzustellen. Und selbst wenn nicht, wären die geleisteten Zahlungen verloren, denn es dürfte in Anbetracht der freiwilligen Übernahme dieser Kosten schwer fallen, ein Gericht davon zu überzeugen, dass es sich hierbei um eine Vorschussleistung und nicht um eine Schenkung handelte. Da würde ich selbst für die zivilrechtliche Verfolgung dieser Forderungen schwarz sehen.

Hier tritt aber noch ein anderer Aspekt hervor. Selbst wenn sich für die Zukunft eine andere Kostenlösung finden würde, würden hier immer noch beide Eigentümer gesamtschuldnerisch vollumfänglich im Außenverhältnis haften. Kommt also der Mitbesitzer seiner Zahlpflicht nicht nach, haftet der Miteigentümer mit seinem gesamten Vermögen, und kann dann zusehen, wie er seine Auslagen vom Mitbesitzer wieder erstattet bekommt.

Ich würde hier dringend zur Teilungsversteigerung raten. Das ganze Szenario riecht schon von Weitem nach Dauerstreit.