Erbrecht - zweites Testament aufgetaucht was muss ich tun?
Guten Tag und hallo an die hilfsbereite Community,
brauche Euer Wissen:
Mein Onkel hat ein handschriftliches Testament hinterlassen und mich zu Alleinerbin eingesetzt. Ich habe inzwischen das Eröffnungsprotokoll und die beglaubigte Kopie des Testamentes erhalten. Konnte damit viel erledigen. Nun brauche ich doch noch den Erbschein. Den habe ich inzwischen beantragt. Soweit so gut. Jetzt bekomme ich vom Nachlassgericht eine Kopie eines Testamentes, ohne Datum und Anschrift, die meine Cousine angeblich gefunden hat, der mit einer Schreibmaschine geschrieben wurde. Die Unterschrift ist kaum zu erkennen und in keinster Weise ähnelt sie der Unterschrift meines Onkels. Jetzt beabsichtigt das Nachlassgericht die Einleitung einer Nachlasspflegschaft und es besteht die Gelegenheit zu Stellungnahme. Was muss und soll ich jetzt tun um doch noch mein Erbschein zubekommen? Danke im Voraus für Eure Hilfe
10 Antworten
Laß Dich sicherheitshalber von einem Anwalt für Erbrecht beraten, obwohl meiner Ansicht nach das 2. Testament ein Fake ist und somit einen Straftatbestand darstellt.
Das letzte Datum ist entscheident. Das Testament mit dem letzten Datum wurde als letztes geschrieben und ist somit gültig ! Sicherheitshalber nen Anwalt fragen !
Man sollte, wenn man 0-Ahnung hat, den Mund halten. Ein maschinengeschriebenes Testament ist in jedem denkbaren Fall unwirksam und kann durch nichts und gar nichts wirksam werden.
Du Sülzkopp, da auf dem zweiten Testament kein Datum ist, bleibt das erste sowiso in Kraft ! Lesen !!
Das das neue Testament formunwirksam ist, wirst du den Erbschein erhalten. Das Verfahren wird sich aber vermutlich etwas verzögern.
Ein Testament hat nur handschriftlich Gültigkeit und auch die Unterschrift muß eindeutig zugeordnet werden können, was kein Problem sein dürfte, anhand des Ausweises oder anderer Schriften die mit der Unterschrift des Erblassers versehen sind. Wenn das Testament, dass Sie haben, alles klar und deutlich besagt, dass Sie als Alleinerbin eingesetzt wurden, dürfte es mit den anderen Verwandten kaum Probleme geben, sofern sie nicht zur Kategorie 1 der Erbfolge gehören, wie z. B. Kinder. Es gibt noch eine kostengünstige anwaltliche Onlineberatung: Just Answer. Dort sind Volljuristen und man bekommt für wenig Geld soviel Auskunft auf eine Frage bis man zufrieden ist, erst dann muß man zahlen. Ich habe für meine Fragen immer um die 25€ bezahlt und war immer gut beraten!
eine Kopie eines Testamentes, ohne Datum und Anschrift, die meine
Cousine angeblich gefunden hat, der mit einer Schreibmaschine
geschrieben wurde.
Ein Testament muß eigenhändig, das heißt von Hand durch den Erblasser geschrieben werden oder von einen Notar beglaubigt werden um wirksam zu werden. Ein maschienengeschrieben Testament ist formunwirksam.
Entscheidender als das Testament dürfte wohl sein, das der Cousine gesetzlicher Erbe ist und der Erteilung des Erbscheins nicht zugesimmt hat. Dann wird ggf. ein streitiges Erbscheinverfahren eröffnet. Auch dürfte das Gericht den Verdacht hegen, das beide Schriftstücke von unterschiedlichen Personen unterzeichnet wurden.
Am Besten für alle Seiten wäre es natürlich, wenn die im formunwirksamen Testament benannten Erben sowie auch alle gesetzlichen Erben der Erteilung Ihres Erbscheins zustimmen würden.
Wichtig wäre es zweifelsfrei vom Erblasser stammende Schriftproben zu haben, um ggf. die Echtheit des handschrifltichen Testaments nachweisen zu können. Pässe und Personalausweise wären schon mal sehr gut.
Na, Du lehnst Dich aber weit aus dem Fenster - wie kannst Du denn sowas einfach behaupten?