Erbschein: Brauche ich alle Geschwister-Geb-Urkunden im Original, Sterbeurkunden Eltern Orginal?

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Hat das Nachlassgericht recht, alles im Original zu verlangen???

Ja.

Muss das NLG nicht irgendwie darauf Rücksicht nehmen, dass die eine Schwester alle geforderten Akten zurückhält?

Nein.

Oder kann sie das NLG irgendwie zwingen, die Dokumente aushändigen?????

Ja kann es. Die Herausgabe ist einklagbar. Ferner liegt hier wahrscheinlich eine Straftat nach §274 StGB vor.

Teilen sie den NLG mit, wer nach ihrer Kenntniss die Unterlagen hat.

Ferner fordern sie die Schwester per formlicher Zustellung (geht über den zuständigen Gerichtsvollzieher) auf, die Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist dem Nachlassgericht vorzulegen. Sie sollten sie darauf aufmerksam machen, das sowohl zivilrechtliche Schadensersatzanspruche als auch eine Strafrechtliche Verfolgung nach §274 droht, wenn sie als Mitglied der Erbengemeischaft Unterlagen unterdrückt, die der Erbengemeischaft gemeinschaftlich zustehen.

Sollte die Frist nicht fruchen, dann schalten sie einen Anwalt ein. Sie können auch gleich einen Anwalt mit den Schreiben beauftragen. Allerdings besteht dann die Gefahr, das ihre Schwester dem sofort nachkommt und sie auf den Gebühren sitzenbleiben. Aber spätestens wenn sie die Frist verstrichen ist, müssen sie einen Anwalt einschalten.

ichweisnix  19.07.2011, 09:25

§ 274 StGB

Urkundenunterdrückung, Veränderung einer Grenzbezeichnung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt,

  2. beweiserhebliche Daten (§ 202a Abs. 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert oder

  3. einen Grenzstein oder ein anderes zur Bezeichnung einer Grenze oder eines Wasserstandes bestimmtes Merkmal in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt oder fälschlich setzt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Geht zum Standesamt und beantragt einen Auszug auf dem Stammbuch. Dort könnt ihr alle Urkunden auch als Doppel erhalten. Es kostet zwar etwas aber nicht so viel Nerven, wie jetzt scheinbar.

Was wollt ihr beantragen? Den Erbschein? Wenn die Schwester nicht mitspielt, sagt beim Nachlassgericht, dass es da noch eine Schwester gbt, die aber jeden Kontakt verweigert. Sie wird dann gerichtsseitig angeschrieben mit Fristsetzung. Hält sie die nicht ein, wird es Konsequenzen für sie haben...

Das, was du als "Originale" der Geburtsurkunden bezeichnest, ist nichts weiter als ein wertloses Stück Papier.

Die aktuellen Geburtsurkunden erhaltet ihr beim Standesamt des Geburtsortes der Schwestern. Da sie für einen Erbschein benötigt werden, dürfte es auch an der Antragsbefugnis nicht scheitern.