Sind KFZ Versicherungsprozente ein Teil der Erbmasse?
Hallo,
mein Papa ist diese Jahr gestorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen da außer Schulden kein Erbe da war. Nun meine Frage: sind Versicherungsprozente Teil der Erbmasse oder kann ich diese Trotzdem übernehmen? der PKW war mein Eigentum aber die Versicherung lief auf meinem Papa aber mit einem Offene Fahrerkreis. Der PKW wurde nach dem Tod abgemeldet und Verkauft.
8 Antworten
.... nö, sind keine.
Viel Kraft in dieser schweren Zeit.
Und wer sich so eine meist teure Variante andrehen lässt, sollte auch seinen Berater/Makler auf den Prüfstand stellen, wenn er auch jetzt keinen Plan hat.
Es laufen doch Fristen für eine Übernahme, und die Fahrerlaubnis muss es dafür auch geben, was ja meist gar nicht der Fall ist.
Hallo,
nein,das sind sie nicht, es sei denn sowas wäre im Versicherungsvertrag vorgesehen (Übertragen an Angehörige).
Zur Erbmasse würden sie sowieso nicht gehören, da du ja das Erbe augeschlagen hast und das geht nun einmal nur ganz oder gar nicht.
Teil der Erbmasse sind sie nicht und können deshalb übertragen werden innerhalb einer Frist (in der Regel 12 Monate seit dem Todesfall): https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/
Falls weitere Personen Anspruch auf die Anrechnung der schadenfreien Zeit haben, müssen diese darauf verzichten.
Natürlich kannst du die schadenfreien Jahre übernehmen mit dem Formular "Antrag auf Anrechnung der SF-Klasse von einer anderen Person" oder auch kurz "Rabattübetragung" genannt; hier mal ein Beispiel bei Kravag:
Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen Person nach I.6.1.3
Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Person regelmäßig gefahren haben. Außerdem gelten folgende Voraussetzungen:
a. Es handelt sich bei der anderen Person um
-einen Familienangehörigen (z.B. Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, ein Elternteil oder Kind),
-Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner oder
-Ihren Arbeitgeber;
b. Sie machen den Zeitraum glaubhaft, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Personregelmäßig gefahren haben. Hierzu gehört, dass Sie und die andere Person uns den Zeitraum in Textform bestätigen. Wenn die andere Person verstorben ist, genügt Ihre Bestätigung. Handelt es sich bei der anderen Person um Ihren Ehepartner, kann die Erklärung entfallen. Ihrem Ehepartner gleichgestellt ist Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner. Zur Glaubhaftmachung benötigen wir außerdem eine Kopie Ihres Führerscheins. Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Person regelmäßig gefahren haben, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sein; usw.
Bitte beachten: es sind hier Fristen einzuhalten bei den div. Versicherern!
Gruß siola55
Mein Beileid, aber Du willst mit der Versicherung eines Toten herumfahren?
Deine Versicherung wird Dir sicher Auskunft geben können.
die hat mir gekündigt ich gehe nun zu einer Anderen mal schauen was kommt
Dann war Deine Frage von vornherein völlig nutzlos.
nein den ich will ja bei der Neuen ab ersten Jan. dan die Prozente übernehmen da ich aufgrund von 3 Schäden dieses Jahres im Jan. um 12 SF Klassen hochgestuft werde.
Nutzlos ist die Frage nicht, da es hier Fristen einzuhalten gilt bei einer Rabattübertragung!
Da kann man jedesmal im November wenn die nächste Jahresrechnung kommt möglichst noch einmal leise - "Danke Papa" sagen.
Teil der Erbmasse sind sie nicht.
Wären sie es, hättest du eh keinen Anspruch, da du das Erbe ausgeschlagen hast.
ja da mein Papa mit meine Papa am Tag seines Todes mit meinem Auto einen Unfall gebaut hat und ich deshalb hochgestuft wurde und mich die KFZ Versicherung sehr viel Teurer wird. Außerdem wäre es Verschwendung SF16 zu verschenken.