Heimkonto - Nachlass
Hallo,
meine Mutter ist vor 13 Wochen gestorben. Sie war wegen Demenz in einem Pflegeheim und hatte eine Betreuerin. Im Pflegeheim wurde ein Taschengeldkonto geführt, d.h. Geld zur freien Verfügung für meine Mutter. Nach langem hin und her, erklärte uns das Heim, dass wir zum auflösen für dieses einen Erbschein benötigen. Da es sich im rechtlichen Sinn um kein Konto handelt, fragte das zuständige Nachlassgericht mehrmals nach ob wir tatsächlich einen Erbschein benötigen.
Meine Schwester und ich sind lt. Testament die Alleinerben. Das Testament wurde durch das Amtsgericht eröffnet, von dort wurden wir nochmals gebeten im Heim nachzufragen ob wirklich ein Erbschein benötigt wird. Bei dem entsprechenden Anruf wurde meinem Mann mitgeteilt, dass das Heim den Betrag der auf dem Konto war an die Staatskasse überwiesen hätte.
Nach meinem Empfinden und nach Recherchen im Internet handelt es sich hier um Erbmasse.
Gruss abeer
3 Antworten
Das sehe ich ähnlich: Frag mal über Deinen Regierungsbezirk nach der Heimaufsicht nach... Ich kann mir vorstellen, dass die Heimleitung dann ganz schnell in die Hufe kommen kann.
Gelder, auch Taschengelder die Deiner / Eurer Mutter zugedacht und zugeschrieben sind sind ihr Eigentum... "zu freien Verfügung"...
Was sollte es daran noch zu deuteln geben?
Ich würde jetzt aber nicht gleich üble Machenschaften des Heimes vermuten... allerdings: Besonders kompetent scheinen die auch nicht gerade zu sein. Die haben solche Fälle bestimmt öfter.. und da müsste eigentlich eine gewisse Routine an den Tag gelegt werden können....
Die hätten wenigstens besser auf Euch eingehen können... selbst wenn es Ihnen um rechtliche Absicherungen geht
Norbert
Ich vermute mal, es war rechtens.
Eine Kollegin gab ihre demenzkranke Mutter in ein Heim. Nach ihrem Tod musste das Haus der Mutter verkauft werden und das Geld bekam das Sozialamt. Die hatten bis dahin den Heimplatz finanziert.
Deswegen glaube ich auch nicht, dass ihr einen Anspruch auf das Geld habt. Leider!
Hallo, vielen Dank!!! Bloß der Fall liegt hier anders. Es gibt auch einen "Schonbetrag" für solche Fälle. Meiner Meinung nach ist das Geld Erbe und wenn der Staat etwas zurück fordern möchte, muss er sich an die Erben wenden. Das Geld war Eigentum meiner Mutter und dieses darf nicht einfach vom Heim an den Staat überwiesen werden. Gruss abeer
Das Heim hätte das nicht machen dürfen, da es sich um Erbmasse handelt. Das Heim muß das Geld heraus rücken, egal wie. Oder aber ihr schaltet das Gericht ein und klsgt gegen das Heim, sollten sie das Geld nicht an euch auszahlen. Das Heim hat sich dadurch "strafbar" gemacht, weil es fremdes Geld einfach weggegeben hat. Dazu hatte es ja keinen Auftrag. --- Versucht also auf diesem Wege an das Geld zu kommen. Ein Erbschein ist da auch nicht nötig, da Alleinerben. So sehe ich dies zumindest und wünsche euch viel Glück.