Was tun, wenn Schwester d Verstorbenen Sterbeurkunde nicht aushändigt? Für Beantragung Erbschein.
Es geht um folgendes: 2 Schwestern, 2 Brüder (Erbfolge ist geklärt)
Die 2 Schwestern lebten zusammen, die eine Schwester hatte in den letzten Jahren die Vormundschaft für die andere Schwester und die Kontovollmacht.
Die unmündige Schwester verstarb jetzt. Deren Vormund, die Schwester, bei dem sie lebte, verweigert aber den Brüdern die HErausgabe des Totenschein und Sterbeurkunde. Diese braucht man aber zur BEantragung des Erbscheins. 1. Was kann man da machen? 2. Kann man beim Amtsgericht auch ohne Sterbeurkunde einen Erbschein beantragen - mit dem HInweis eben: Die Schwester verweigert HErausgabe... 3. Denn Totenschein und Sterbeurkunde müssen ja auch bei irgendeinem Amt liegen - vermute beim Einwohnermeldeamt?
Nur zur Rand-Info: Es geht den Brüdern nicht -darum irgendwas "abzugreifen" sondern lediglich darum, dass das Sparguthaben der VErstorbenen wenigsten die Beerdigungskosten deckt. Denn die Schwester weigert sich ebenso vom Konto der VErstorbenen, über dass sie noch eine Vollmacht hat, die BEerdigung zu bezahlen.
4 Antworten
BEantragung des Erbscheins. 1. Was kann man da machen?
- Kann man beim Amtsgericht auch ohne Sterbeurkunde einen Erbschein beantragen
Warum will man da etwas machen? Eine Erbschein kostet Geld, ein gemeinsamer Erbschein ist sinnvoll und ausreichend. Die gsetzlichen Erben sollen sich als solche dem Nachlassgericht zu erkennen geben und gut ist.
Für das Verteilen des Nachlasses nach Erbquote im Innenverhältnis ist keine Erbschein erforderlich; auch nicht bei gerichtliches Auseinandersetzung. Nachweis der Erbenstellung genügt.
Ohne gemeinschaftlichen Erbschein zahlt die Bank keinen Cent, wenn sie weiß, das andere Erben vorhanden sind!
Schwester weigert sich ebenso vom Konto der Verstorbenen, über dass sie noch eine Vollmacht hat, die Beerdigung zu bezahlen.
Das wird ihr nicht viel nützen. Die Beerdigungskosten fallen dem Nachlass der Verstorbenen zur Last. Ihr Vermögen wird von der Bank zum Todestag wertgenau ermittelt und ist einsehbar. Davon wären die Schulden wie Beerdigungskosten zu zahlen bzw. von dem verbliebenen Reinnachlass nach Quote das Erbe zu verteilen.
Wenn die Schwester als Vormund die Bestattung veranlasst, wird auch sie die Kosten begleichen müsssen :-)
Forderungen an die Miterben könnten schlicht mit Verweis auf das Vermögen der Verstorbenen verweigert werden :-)
G imager761
Ruf beim Standesamt an und erkläre die Sachlage. Das Standesamt ist zuständig für die Ausstellung der Sterbeurkunde! Der Standesbeamte wird dir sagen, wie du weiter vorgehen sollst.
P.S.: Schau Dir die Kontoauszüge genau an!!!!! Die Schwester ist Dir zur Auskunft verpflichtet!
Die jeweiligen Banken/Sparkassen erstellen für das Finanzamt für Erbschaftssteuern eine Zusammenstellung aller Guthaben zum Todestag.
Wenn kein Testament vorliegt, wird das Nachlassgericht zunächst von der gesetzlichen Erbfolge ausgehen.
Jedes Kind hat das Recht beim Standesamt Sterbeurkunde und Geburtsurkunde ausgefertigt zu bekommen, gegen Gebühr.
Mit dem Todestag sind alle Berechtigungen der Schwester, die die Kontovollmacht hat, erloschen.
Ich würde die Bank/Sparkasse schriftlich aufmerksam machen, dass die Kontoinhaberin verstorben ist. Dann kann nur noch mit Erbschein verfügt werden. Dazu werden aber alle Erben vom Gericht ermittelt. Nur gemeinsam kann man auch nur einen Cent verfügen. Die Bestattungskosten sind selbstverständlich vom Guthaben der Verstorbenen zu begleichen. Ich würde ganz ruhig bleiben. Die Schwester hat keinerlei Verfügungsrecht mehr seit dem Todestag.
Das Standesamt ist die wichtige Anlaufstelle für die Sterbeurkunde. Diese dann beim Amtsgericht (Nachlassgericht) vorlegen und den Erbschein beantragen. Dann nimmt alles seinen Gang.
Alles was Deine Schwester noch verfügt muss bis zum Todestag rückgängig gemacht werden.
dann schlagt das Erbe aus und kümmert Euch nicht weiter um die Beerdigung. Eure Schwester ist als Vormund verpflichtet, sich darum zu kümmern, sonst geschieht das von Amts wegen.