Insolvenzverwalter fordert hälfte vom Erben,wie gehts weiter?
Hallo,
es ist folgender Fall. Ich ging wegen ca. 40tsd Euro damals in die Privatinsolvenz welche seit Februar 2019 fertig ist. Im März 2018 ist mein Vater verstorben und hinterlies ein Erbe. Darunter das Haus,Konten,Fahrzeuge,Garage usw...
Wir sind 3 Erben und bilden auch eine Erbgemeinschaft. Wovon ein Erbe noch im Haus wohnt.
Mein Insolvenzverwalter forderte natürlich die unterlagen mitte 2018 ein und besteht nun darauf das ich die Hälfte meines Erbanteiles auszahle. Meine Frage dazu nun:
Das Erbe übertrifft ja die Insolvenzsumme bei weitem,warum muss ich die Hälfte dann abgeben?
Da nun meine Insolvenz abgeschlossen ist seit diesen Februar wie weit kann er Forderungen rückwirkend machen?
Wie verhält es sich mit der Person welches das Haus bewohnt und bewohnen will da in einem Schreiben steht ich solle eine Teilungsversteigerung ansetzen?
Für jeden Tipp wäre ich dankbar!
4 Antworten
Die Hälfte der Erbschaft fällt in die Insolvenzmasse und muss an diese ausbezahlt werden. Wie das passiert ist deine Entscheidung, notfalls muss ein Haus auch versteigert werden.
Wenn diese Hälfte die Schulden übersteigt, dann bekommst du den Überschuss am Ende wieder.
Er kann eine Teilungsversteigerung verlangen.
Wer kauft den 16,5%? Außer die 2 anderen Erben.
Wenn die anderen Erben den Teil nicht kaufen, kommt es durchaus zur Teilversteigerung. Die ist natürlich erfolglos und dann kann der Erbe (theoretisch) seinen Anteil aus der Masse heraus kaufen.
Das Ganze Objekt wird dann versteigert ...
schalte Anwalt ein. Der Insolvenzverwalter soll dir die § raussuchen wo er sein Recht darauf beruft. Wenn er mehr fordert als Insolvenzschulden waren begeht er Rechtsbruch.
Es könnte allerdings sein dass er bei deinen damaligen Schulden Zinsen mit eingerechnet hat und deshalb diese Summe
Richtigerweise fällt das während der Privatinsolvenz in der Wohlverhaltensphase angefallene Erbe hälftig der Insolvenzmasse an.
Warum hast du das Erbe nicht innerhalb der 6 Wochen Frist ausgeschlagen? Jetzt muß der Insolvenzverwalter deinen Anteil zu Geld machen. Heißt 33% gehören dir. 16,5% muß er verwerten. Wer kauft schon einen Anteil von 16,5%? Keiner. Du hast die Möglichkeit deinen Anteil zurückzukaufen. Hättest du dein Erbe ausgeschlagen, wäre falls du Kinder hast die als nächsten Erben dran. Ich habe meine Erbschaft ausgeschlagen und mein Sohn hat alles bekommen.
Er kann das Haus nicht verkaufen. Die Befugniss hat er nicht. Er muß es verwerten also ein Käufer finden. Im günstigsten Fall sogar kann er es komplett als nicht verwertbar freigeben.