Kann man eine Frist verpassen, von der ich nichts wusste?

4 Antworten

Von dem Tag an, zu dem dir die Nachricht vom Nachlassgericht empfangen hats, dass du als Erbe in Frage kommst, beginnt die 6-Wochenfrist für die Ausschlagung. Wenn diese versäumt wurde, hast du - falls du tatsächlich als Erbe an der Reihe bist - die Erbschaft im Rechtsinne angenommen. Wenn die Erbschaft überschuldet ist und du daher für diese Schulden als Erbe haften müsstest, solltest Du unbedingt eine Maßnahme ergreifen, durch die die Schuldenhaftung auf den ererbten Nachlass beschränkt und dein Eigenvermögen freigestellt wird. Es kommt dafür Antrag beim Nachlassgericht auf Nachlassverwaltung in Betracht oder - wenn praktisch keine Vermögenswerte im Nachlass sind - die sogen. Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB) in Betracht. Dazu solltest du dir dann aber Rechtsberatung entweder bei einem Rechtsanwalt oder bei der Rechtshilfestelle beim Amtsgericht einholen.

So ist es, entfällt hier aber, denn der Todesfall und somit die Erbfolge sind ja bekannt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

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AlexiusMarnion 
Beitragsersteller
 14.10.2020, 03:40

Danke, das kann ich dann immernoch machen, nach dem Termin beim Amtsgericht. da soll es eine längere Frist zu geben,

ZuumZuum  14.10.2020, 07:07
@AlexiusMarnion

Danke, das kann ich dann immernoch machen, nach dem Termin beim Amtsgericht. da soll es eine längere Frist zu geben,

Falsche Vorgehensweise, ein falsches Wort beim Anmtsgericht und Du sitzt in der Haftung.

Kann man eine Frist verpassen, von der ich nichts wusste?

Ja: Ein Rechtsgrundsatzz lautet: "Unkenntnis schützt nicht vor Rechtsnachteilen".

Jetzt lese ich in dem Schreiben von dieser 6 Wochenfrist "seit Kenntniss vom Anfall der Erbschaft und dem Grund der Berufung.

Richtig. Dafür reicht sogar Kenntnis des Todesfalls und seine Beziehung zum Verstorbenen, etwa durch durch Traueranzeige, Teilnahme an der Beerdigung oder Trauerfeier, Kondolenzkarte oder Beileidsbekundungen, Zahlung von Nachlassverbindlichkeiten, Räumung der Wohnung, Kündigung u.v.m.

ich wurde damals nur informiert, dass ich wahrscheinlich irgendwann man ein Schreiben vom Nachlassgericht bekommen würde, mit dem ich das Erbe ausschlagen könne.

Ob du das richtig gelesen und verstanden hast? IMHO wurde dir Kopie eines begünstigen Testamants und damit Anfall einer Erbschaft zur Kennis gegeben: Man kann doch nichts ausschlagen, was einem garnicht angefallen ist :-O