Erbrecht: Wohnung geerbt, Haustürschlüssel oder Wohnungsschlüssel?

5 Antworten

Es handelt sich also um ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 4 Eigentumswohnungen.

Eine Wohnung gehört deinen 2 Schwestern, denen eine Wohnung gehört und somit haben sie einen Anspruch auf Haustürschlüsseln, Wohnungsschlüsseln ihrer Wohnung und weitere Schlüsseln wie z.B. für ihren Keller, gemeinsamen Hauswirtschaftsraum usw.

Welche zusätzlichen Räume bzw. Stellplätze zu dieser Wohnung gehören, kann man in der vorliegenden Teilungserklärung nachlesen.

Auch solltet ihr euch mal mit diesem Gesetz beschäftigen, das ihr ab sofort beachten müsst:

https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Annnonymus6 
Beitragsersteller
 22.01.2019, 18:59

Die Wohnung meiner Mutter gehört nun uns dreien

Unterfranke61  22.01.2019, 19:00
@Annnonymus6

Bei deinem Text passt etwas nicht!

Alle Wohnungen bis auf die Wohnung meiner verstorbenen Mutter gehören mir
Annnonymus6 
Beitragsersteller
 22.01.2019, 19:01
@Unterfranke61

Tut mir leid habe mich dort wohl falsch ausgedrückt :/

Unterfranke61  22.01.2019, 19:07
@Annnonymus6

Dann muss ich noch einmal nachhaken.

Soll dann wohl bedeuten, du bewohnst alle 4 Wohnungen?

Und deine Schwestern erhalten von dir einen Mietanteil für die Wohnung die euch dreien gehört? Dann benötigen die Schwestern keinen Schlüssel.

Oder,  die Wohnung steht zur Zeit leer?

Dann haben sie natürlich als Miteigentümerin der Wohnung das Recht auf einen Schlüssel.  Und du mit deiner Familie, müsst dann halt die 3 anderen Wohnungen abschließen.

Ich hoffe ich habe es richtig verstanden! Mehrfamilienhaus - 3 Wohnungen gehören dir und 1 Wohnung gehört jetzt dir + deinen 2 Schwestern!

Vorschlag 1: zahle deine 2 Schwestern aus - dann gehören dir alle 4 Wohnungen

Vorschlag 2: gebe deinen Schwestern einen Wohnungs- und Haustürschlüssel

Was habt Ihr mit der jetzt freien Wohnung vor?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also nochmal: ein Haus mit 4 Wohnungen. Eigentümer W1 du, W 2 deine Schwester A, W 3 deine Schwester B und eine nun nach Erbfall: W4 du, Schwester A und Schwester B.

Wie ihr dies nun regelt? Die Wohnung gehört euch gemeinsam, wie du dich hier besitzmäßig ausgebreitet hast: spielt nicht wirklich eine Rolle.

Als Eigentumswohnung muss die Wohnung deiner Mutter eine separate, abschließbare Tür haben von welcher natürlich auch jedem Eigentümer ein Schlüssel zusteht.

Beinhaltet für mich eigentlich auch den Haustürschlüssel: soll die Wohnung vermietet werden, muss der Mieter ja auch rein.

Welche Räume dir zur Nutzung zur Verfügung stehen, kommt auf die Teilungserklärung und den Vertrag zwischen dir und den Schwestern an. Vielleicht hatten die Schwestern ja bereits die ganze Zeit Anspruch auf einen Haustürschlüssel.

Annnonymus6 
Beitragsersteller
 22.01.2019, 19:41

W 1 mir, W 2 Mir,Tochter B Tochter C , W 3 mir , W 4 mir.Keiner von beiden hatte jemals zuvor einen Haustürschlüssel

kabbes69  22.01.2019, 20:02
@Annnonymus6

ok, habe ich mit den Eigentumsverhältnissen irgendwas falsch verstanden, (oder der Korrekturpinsel war am Werk ;-))

Nach WEG könnten sie dennoch auf den Haustürschlüssel bestehen.

Aber warum bekommt ihr das nicht einvernehmlich hin? Die Wohnung der Mutter ist gemeinsam zu sichten, zu räumen und darüber zu entscheiden, was weiter geschehen soll. Hier macht man einen Termin um die Wertsachen zu erfassen, Papiere zu sichten. Von daher solltest auch du zu Hause sein. Ob ich dann klingeln muss... bricht mir kein Zacken aus der Krone, solange ich keine Metzgerfahrt gemacht habe und du mich trotz Termin vor der Tür stehen lässt.

Meine Schwägerin hatte uns damals den Schlüssel mit Kusshand gegeben, obwohl sie selbst ebenfalls noch in dem Haus gewohnt hat: Sie hat sich am reinen Entrümpeln arbeitsmäßig nicht mehr beteiligt.

Sollte das Mißtrauen untereinander schon so groß sein sollte? oh weh.

Annnonymus6 
Beitragsersteller
 22.01.2019, 20:06
@kabbes69

Ja leider ist das Mißtrauen sehr hoch.

kabbes69  22.01.2019, 20:16
@Annnonymus6

dann würde ich dir empfehlen die Wohnung der Mutter nicht allein zu betreten. Du hast vermutlich einen Schlüssel,, bist im Moment der Erbschaftsbesitzer und unter „Generalverdacht“.

Macht so schnell wie möglich einen gemeinsamen Termin.

Wenn es so schlimm ist, könntest du den Eingang der Wohnung filmen? Biete an das Schloss der Wohnung zu tauschen, gib den Schwestern den Wohnungsschlüssel, du den Haustürschlüssel? Nur als Idee.

Wie du das hin bekommst ohne, dass ihr später vor Gericht landet?

Wen die Schwester eine Eigen wohnung hat brauch sie auch einen Hausschlüssel den sonst müste sie zb drausesn schlalffen oder machst du zb um 2 uhr morgens jemanden die tür auf ?

Das was du gerne hättstes ist eine Zumutzung ! Wäre es nicht einfaher die 7€ für den schlüßel zum nachmachen zu bezahlen als ständieg zu allen Zeiten Ereichbar sein zu müssen oder geweckt zu werden! so kann sie die wohnung nicht angemessen nutzen!

Was wilst du dan erst machen wen sie sich Entschließt die wohnung zu verkaufebn dem Neune Eigentüeme auch Keinen Schlüßel geben ?

Annnonymus6 
Beitragsersteller
 22.01.2019, 18:44

Beide haben ein eigenes Haus und Wohnen außerhalb

Sind wir verpflichtet ihnen einen Haustürschlüssel zu geben

Selbstverständlich, sogar mehrere, falls sie einen entsprechenden Bedarf geltend macht (Putzfrau, Besucher, Untermieter). Sie muss sich gerade nicht darauf verweisen lassen, jedesmal anzurufen oder zu klingeln oder sich gar von eurer Anwesenheit abhängig zu machen, wenn sie in ihr Eogemntum gelangen möchte.

Da wir unsere Wohnungstüren nie abschließen (...) wollen wir ihnen natürlich kein Haustürschlüssel geben da sie sonst überall herumlaufortan machen,

Dann schließt eure Wohnungstüren künftig einfach ab, damit sie das nicht kann?