Verstorbenen nicht im Grundbuch geändert, der Erbe mittlerweile auch gestorben , wie ändern ?
Wir haben 2000 ein Haus gekauft.
Im Grundbuch stehen jeweils zu 1/3 Anteil , mein Ehemann und mein Vater.
Mein Vater ist allerdings 2011 verstorben. Nach der gesetzlichen Erbfolge ist meine Mutter ( seine Ehefrau) gesetzliche Erbin da kein Testament vorhanden ist.
Wir haben die 1/3 Anteile im Grundbuch allerding nicht geändert von meinem Vater auf meine Mutter.
Meine Mutter ist aber jetzt auch schon im Dezember 2017 Verstorben. Gesetzliche Erbin bin ich.
Wir machen eine Erbscheinverhandlung über einen Notar, wollen aber das mit dem Grundbuch NICHT über den Notar machen.
Könnte ich jetzt zum Grundbuch gehen.
Und mit der Sterbeurkunde meines Vaters, die Heiratsurkunde meiner Eltern und den Erbschein von meiner Mutter für mich zum Grundbuc und es kostenlos ändern lassen?
Oder müsste man erst das 1/3 von meinem Vater auf meine Mutter überschreiben und dann von meiner Mutter auf mich?
- Vielen Dank im vorraus!
7 Antworten
jeweils 1/3 Anteil mein Ehemann und mein Vater,
> da fehlt 1/3.
Mein Vater ist allerdings 2011 verstorben. Nach der gesetzlichen Erbfolge ist meine Mutter ( seine Ehefrau) gesetzliche Erbin da kein Testament vorhanden ist.
Falsch! Ohne Testament erben Ehepartner und Kinder in gesetzlicher Erbfolge.
Du benötigtst also auf jeden Fall einen Erbschein nach dem Vater.
Was ich nicht verstehe, was du nun beim Notar machst. Einen Erbschein beim Notar zu beantragen, ist auch nicht erforderlich, das geht beim Nachlassgericht.
Geht es um eine Erbauseinandersetzung und alle Beteiligten sind sowieso beim Notar und es geht hier um das Haus, dann kann alles mit einem Abwasch erledigt werden. Beantragung Erbschein Vater, Mutter, neue Eigentumsanteile am Haus bilden, und vom Notar die Eintragung der neuen Anteile beantragen lassen.
Im übrigen benötigst du für die Beantragung des Erbschein die Sterbeurkunde und das Familienbuch der Eltern. Du könntest ja noch Geschwister haben.
Mein Vater ist allerdings 2011 verstorben. Nach der gesetzlichen Erbfolge ist meine Mutter ( seine Ehefrau) gesetzliche Erbin da kein Testament vorhanden ist.
Zumindest nach der deutschen gesetzlichen Erbfolge wurde deine Mutter nicht Alleinerbin, sondern in der Regel Erbin zu 1/2 und der Rest teilt sich auf die Kinder auf. Wenn du das einzige Kind bist, also auf dich.
Wenn deine Mutter keine weiteren Kinder hatte, bist du jedoch nach ihr Alleinerbin geworden und damit alleinige Eigentümerin des weiteren 1/3 Anteils.
Das Grundbuch kann berichtigt werden, indem ein Erbnachweis nach deinem Vater und deiner Mutter dem Grundbuchamt mit der Bitte um Grundbuchberichtigung vorgelegt wird. Wenn es keine öffentliche Testamente gibt, benötigst du also zwei Erbscheine. Einen nach deinem Vater und einen nach deiner Mutter. Ein Notar ist für die Antragstellung nicht erforderlich.
Die Berichtigung ist übrigens in den ersten zwei Jahren seit dem Erbfall kostenlos. Aber da dein Vater bereits 2011 verstorben ist, werden Kosten zu erheben sein.
Mein Vater ist allerdings 2011 verstorben. Nach der gesetzlichen Erbfolge ist meine Mutter ( seine Ehefrau) gesetzliche Erbin da kein Testament vorhanden ist.
Nicht ganz, sie sind da zur Hälfte Miterbin. Spielt aber jetzt nur noch in Bezug auf die Erbschaftssteuer eine Rolle, da Sie ja wiederum Alleinerbin ihrer Mutter sind. Und sie müssen den Erbschein für den Erbfall ihres Vaters natürlich korrekt ausfüllen.
Das Grundbuchamt führt nach Vorlage beider Erbscheine die Berichtung des Grundbuchs durch. Das ist rechtlich gesehen auch keine Übertragung, da das Eigentum mit den Erbfall automatisch auf den Erben übergeht.
Sie sollten zu einem Notar oder Anwalt gehen und sich dort beraten lassen.
Grundbucheintrag bzw. -änderung ohne Notar geht nicht!!