Erbrecht - wem gehört das Vermögen?
A ist mit 71 Jahren verstorben ( 05.01.2020 ). Er lebte zusammen mit B ( 83, unsere Oma ), war aber nicht mit ihr verheiratet. Das Haus gehört A.
B darf bis auf Lebenszeit im Haus wohnen, das ist im Testament festgehalten, wenn B verstirbt , geht die Hälfte auf A's Schwester über, die andere Hälfte auf seine beiden Kinder. So weit ist alles gut geregelt und es gibt auch keine Schwierigkeiten.
Im Testament ist festgehalten, dass das Sparvermögen von A im Falle seines Todes auf B übergeht. B hat jedoch nicht sehr viel Bargeld, sondern überwiegend Aktien an Vermögen ( insgesamt 13.000 € - 14.000 € ). Der Anwalt von B meinte, dass eben das Wort ,, Aktien '' Im Testament fehlt, und es nun Auslegungssache ist, wer es bekommt.
Zurzeit hat Die Schwester von A das gesamte Geld. Die Schwester von A weiß ganz genau, dass A wollte, dass sein gesamtes Vermögen ( außer das Haus ) auf seine Lebensgefährtin übergehen soll, da die Schwester ja bereits die Hälfte vom Haus bekommt, wenn B stirbt. Die Schwester von A sollte das Vermögen an B auszahlen, sie hat jedoch einfach alles auf ihr Konto überwiesen. B hat keinen Cent bislang geerbt.
Vielen Dank im Voraus.
8 Antworten
man bemühe das Gericht, das wird dort geklärt werden müssen.
Sparvermögen, ist eben was anderes als Vermögen; oder man hätte das "Spar", sparen müssen, dann wird daraus Vermögen und eindeutig
obwohl, die Aktien sind auch angespart worden
Unser allen Erbberechtigten wird das Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt, B habe nur Anspruch auf Lebenszeit im Haus wohnen, diese Leistung ist nicht auf andere übertragbar.
Aber miteinander wohnen, bedeute nicht zwingend über das gesamte Erbe zu Verfügung.
Nehmen wir an, jemand würde in einer WG mit anderen Menschen wohnen, dann sterben, so würde doch die Person nicht die Aktien oder an Vermögen erben.
Ich würde einen Anwalt aufsuchen und sagen, dass mit jemanden zusammen wohnen, nicht gleichbedeutend mit dem Recht auf Materiales Erbe wäre.
Die Anwälte sollen es unter sich ausmachen.
Aber wie gesagt, mit jemanden wohnen ohne mit der Person verheiratet zusein oder zu denn Verwandtschaft zu gehören, macht dich nicht zum Erben des gesamten Vermögen oder der Aktien.
Das kommt davon, wenn man sprachlich ungenau Sparvermögen statt Geldvermögen schreibt. Damit wäre es in Angrenzung zu Immobilien- und Sachvermögen eindeutig, nun muss man den gemutmaßten Willen mit Zeugen vor Gericht klären, bis die 14.000 EUR durch Prozesskosten aufgebraucht oder die begünstigte 83jährige über jahrelang andauernde Termine verstirbt :-O
Da hilft nur ein Anwalt.
Auch Anwälte verbreiten manchmal Unsinn. Was hat Vermögen denn mit Bargeld zu tun? Aktien sind ganz sicher Vermögen.