Erbrecht - wem gehört das Vermögen?

8 Antworten

man bemühe das Gericht, das wird dort geklärt werden müssen.

Sparvermögen, ist eben was anderes als Vermögen; oder man hätte das "Spar", sparen müssen, dann wird daraus Vermögen und eindeutig

obwohl, die Aktien sind auch angespart worden

Unser allen Erbberechtigten wird das Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt, B habe nur Anspruch auf Lebenszeit im Haus wohnen, diese Leistung ist nicht auf andere übertragbar.

Aber miteinander wohnen, bedeute nicht zwingend über das gesamte Erbe zu Verfügung.

Nehmen wir an, jemand würde in einer WG mit anderen Menschen wohnen, dann sterben, so würde doch die Person nicht die Aktien oder an Vermögen erben.

Ich würde einen Anwalt aufsuchen und sagen, dass mit jemanden zusammen wohnen, nicht gleichbedeutend mit dem Recht auf Materiales Erbe wäre.

Die Anwälte sollen es unter sich ausmachen.

Aber wie gesagt, mit jemanden wohnen ohne mit der Person verheiratet zusein oder zu denn Verwandtschaft zu gehören, macht dich nicht zum Erben des gesamten Vermögen oder der Aktien.

OSasd 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 14:43

Lebenspartner* aber nicht verheiratet

Atemu1  21.04.2020, 15:03
@OSasd

Lebenspartner oder Bester Freund oder Mitbewohner, alles nur Benennung. Die Schwierigkeit ist doch, dass damit keine Rechte oder Möglichkeiten verbunden sind. Nehmen wir an, du möchtest Geldmittel abheben oder Papiere einsehen.

So gibt es Datenschutz und andere geltende Rechte, keinen Anspruch auf die Herausgabe der Daten an dritte.

Sorry aber an erster Stelle, da kommt die Person mit der diese verheiratet ist.

An Zweiter-stelle der nächste Verwandte.

Lebenspartner sind keine Familienangehörige noch Verwandte.

Auch Persönliche Menschen, die welche eine Person betreuen oder mit dieser gemeinsam wohnen, sind von dem Erbe ausgeschlossen wenn im Testament nicht anders angegeben ist.

Atemu1  21.04.2020, 15:16
@OSasd

Ihr hättet die Oma 👵 und denn 71 zu seiner Lebzeiten auffordern sollten zu einer Heirat. Durch eine Heirat hätte sie Anrecht auf Vermögen auch als Aktien oder andere Möglichkeiten.

Das kommt davon, wenn man sprachlich ungenau Sparvermögen statt Geldvermögen schreibt. Damit wäre es in Angrenzung zu Immobilien- und Sachvermögen eindeutig, nun muss man den gemutmaßten Willen mit Zeugen vor Gericht klären, bis die 14.000 EUR durch Prozesskosten aufgebraucht oder die begünstigte 83jährige über jahrelang andauernde Termine verstirbt :-O

Da hilft nur ein Anwalt.

OSasd 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 14:04

Die Schwester von A hat ebenfalls einen Anwalt, sie will das Geld nicht rausgeben.

Oma macht sich Gedanken, wann sie das Geld denn mal bekommt ? Sie weiß schließlich auch nicht, wie lange sie überhaupt noch lebt, sie ist schließlich auch nicht mehr die jüngste.

berlina76  21.04.2020, 14:10
@OSasd

Sie soll sich nen Anwalt nehmen.

Beide Seiten sind nicht in gerader Linie mit dem Verstorbenen Verwandt. Daher gibt es hier keinen Pflichtteilsanspruch. Ohne Testament würde alles an den nächsten Verwandten gehen, das ist nunmal die Schwester.

Hier gibt es allerdings ein Testament. Das ist zu befolgen. Die Anwälte werden sich damit auseinandersetzen müssen, was mit Sparvermögen gemeint ist.

Wenn es sich um ein Vermögen im 5 Stelligen Bereich handelt, dann lohnt sich der Anwalt.

Auch Anwälte verbreiten manchmal Unsinn. Was hat Vermögen denn mit Bargeld zu tun? Aktien sind ganz sicher Vermögen.

OSasd 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 14:02

Die Schwester von A gibt das Geld nicht raus.

Bremen678  21.04.2020, 19:59
@OSasd

braucht sie auch nicht. Ihre ERbenbekommen das Vermögen

OSasd 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 20:21
@Bremen678

Nein, aber wenn B verstirbt kriegen meine Eltern das und von denen erbe ich es dann