wie erfolgt die Auszahlung bei Erbschaft, Kontoauflösung?

6 Antworten

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Wenn die Miterbin, die euch gesagt hat, dass sie alles aufteilt, von euch eine Vollmacht erhalten hat, kann sie natürlich mit dieser - wenn gültigen Vollmacht - und dem Erbschein bei der Bank veranlassen, dass alles auf ihr Konto überwiesen wird. Eine gute Bank erkundigt sich allerdings bei den anderen Erben - trotz Vollmacht - noch einmal, ob das so gewünscht wird. Ich würde mir von dieser Person auf jeden Fall eine vollständige Vermögensaufstellung der Bank am Todestag des Erblassers zeigen lassen. Wohl gemerkt: Die Vermögensaufstellung sollte vom Todestag sein, nicht später und nicht vorher. Ihr Kommentar auf "hannabr"´s Antwort zeigt, dass die Bank wohl nicht so ganz korrekt gehandelt haben könnte. Setzt euch vor Ort mit dem Bankenfililalleiter in Verbindung!

jvorwerk 
Beitragsersteller
 23.07.2012, 10:46

vielen Dank für die guten Antworten

Wenn du den Erbschein der Bank vorlegst, wird dir die Kontenaufstellungen vom Vortag des Todes vorgelegt. Das müssen die machen, wenn du es verlangst. Dann seht ihr, wie hoch die Erbmasse wirklich ist.

Sie kann das Geld auf ihr Konto überweisen lassen, wenn sie Kontovollmachten hätte. Gäbe es diese nicht, könnten nur alle drei Erben gemeinsam ans Konto, weil gelten als Erbengemeinschaft.

Da sie das Geld nun einstreicht, ist sie den Miterben gegenüber schuldhaft. Sie ist verpflichtet, euch euren Anteil auszuzahlen. Wenn sie es nicht freiwillig macht, ab zum Anwalt.

jvorwerk 
Beitragsersteller
 20.07.2012, 09:25

Danke für die Antwort, Sie hat keine Kontovollmacht, aber angeblich wäre es für die Bank einfacher, als die Summe aufzuteilen, obwohl die Kontodaten eines jeden vorliegen, hab gerade nachgelesen, das das viele Banken machen, der Einfachheit halber und auf eigenes Risiko.....das kann doch nicht rechtens sein??

wie es aufgeteielt wird kann ich nicht sagen, da da auch verwante anders behandelt werden und allesandere vom testament abhängt, also ihr habt nen brief erhalten da müsst die nummer von nem anwalt oder notar sein da ruft ihr an

almutweber  21.07.2012, 10:13

Die Aufteilung des Vermögens steht exakt auf dem Erbschein!!! Sie müssen das nur nachlesen. Wenn ihr das nicht versteht, fragt einen Rechtspfleger bei Gericht oder geht gleich zu einem Erbrechtler! Das scheint mir bei dieser Bankenstory und dem Verhalten der Person vor Ort sowieso unumgänglich zu sein! Wer nichts weiß, wird leicht über den Tisch gezogen.

Yozora  20.07.2012, 08:24

wenn im testament steht aufgeteielt auf drei personen denn wird es gerecht geteielt solange nicht anders vermerkt oder ein verwanter dabei ist. ob das rechten ist weiß ich nicht aber wenn ihr es so macht würde ich eine kopie der überweisung verlangen von der bank wo sie das geld herbekommt

jvorwerk 
Beitragsersteller
 20.07.2012, 08:31
@Yozora

vielen dank für die schnellen Antworten

Die Summe steht i.R. auf dem Auszahlungschein der Bank. Und wenn Ihr euch untereinander nicht traut daann müßt Ihr eure Belge kontrollieren. Die Bank gibt nur Auskunft und Geld an denjenigen der den Erbschein vorlegt und den habt Ihr ja derzeit nicht.

jvorwerk 
Beitragsersteller
 20.07.2012, 08:26

erbschein ist da und liegt auch der bank vor

mit dem erbschein erfahrt ihr das von der bank