Finanziertes Auto. Unverschuldeter Unfall. Wem steht das Geld der gegnerischen Versicherung zu?
Hallo,
bin neu hier und habe natürliche direkt eine Frage :)
Mir ist letzte Woche jemand an mein parkendes Auto gefahren. Der Fall ist klar und die gegnerische Versicherung hat, laut Schreiben, das Gutachten anerkannt.
Nun muss ich noch ein Formular für die Versicherung ausfüllen, wo unter anderen die Frage auftaucht, ob denn das Fahrzeug finanziert sei und wenn ja, eine Erklärung meiner Bank beigefügt werden muss, bei welchem die Bank mitteilt wer das Geld überwiesen bekommt.
Jetzt die eigentliche Frage: wenn ich jetzt meine Bank anrufe und mit denen spreche, hat diese das Recht die Summe einzufordern oder steht mir das Geld zu? Natürlich möchte ich das Geld auf mein Konto überwiesen bekommen und mich selbst um die Reparatur kümmern. Nimmt mir die Bank nun das Geld weg oder hat sie kein Recht dazu?
Ich hoffe die Frage ist verständlich.
Liebe Grüße Brian
5 Antworten
Hallo,
das Auto 'gehört' nicht der Bank, auch wenn es der Volksmund so sagt. Du hast üblicherweise einen Darlehensvertrag mit der Bank, das Auto(Brief) ist höchstens als Sicherheit hinterlegt. Also gebührt die Zahlung der Versicherung demjenigen, der die Reparatur in Auftrag gibt. Also dir. Gruß Shakotai
Hallo mal wieder,
hab mir gedacht ich kläre dann die Sache nach langer Zeit auch mal auf, damit es dem nächsten hilft.
Ich habe das Geld bekommen und mich persönlich um die Reparatur gekümmert. Trotzdem steht das Geld, je nach Darlehensvertrag, der Bank zu und diese kann dann entscheiden, ob Sie damit direkt das Auto reparieren lässt oder es dem Kunden freigibt.
"Aber" wenn die Bank nichts von der Sache weiß kann Sie das Geld auch nicht blocken. Wichtig ist nur, dass man bedengt, dass man dafür verantwortlich ist das Auto in einwandfreien Zustand zu lassen.
Freundliche Grüße Brian
Wenn es sich um eine Finanzierung handelt und KEIN Leasing gehört nicht der Bank sondern dir das Auto. Du bist der Geschädigte und hast somit Anspruch auf die Übernahme der Reparaturkosten. Das Fahrzeug ist nur Sicherungsübereignet, denn die Bank will sich ja auch absichern. Die will nicht das Geld sondern gerne nur wissen was mit ihrer Sicherheit, dem Auto, ist. Ein Totalschaden wäre keine Sicherheit mehr und die Bank hätte dann Ansprüche gegen die Versicherung.
Da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, kannst Du doch ganz einfach einer Werkstatt deines Vertrauens den Reparaturauftrag erteilen. Ferner kannst Du bei der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschreiben, dann rechnet die Werkstatt direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
dein schaden! du bekommst die summe ausgezahlt und die reparatur...bei leasing geht es um die wertminderung SPRICH GAP_DECKUNG, aber brauchst dir keine sorgen machen :)
Das Auto gehört der Bank also bekommt sie das Geld und veranlasst eine Reparatur.
Wo lebst Du denn ?
bei Mac Don.... hinter den 7 Burgern beim King ?
@BigKingXXL, mit Deiner Antwort liegst Du völlig falsch.
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ich habe gehört das offiziell ich der Geschädigte bin, weil ich das Auto ja "besitze" und somit dies nichts mit einer Finanzierung zu tun hat.
Gruß Brian