Erbbetrug?
Hallo zusammen,
das ganze klingt jetzt etwas verwirrend aber ich erlebe es im Moment. Der Reihe nach. Ich bin in einem Heim aufgewachsen, hatte über 20 Jahre keinen Kontakt zu meiner Mutter. Jetzt wurde ich durch das Nachlassgericht angeschrieben und sollte ein Konto mit einem geringen Guthaben meiner Mutter auflösen. Die Bank teilte mir mit, dass meine Mutter nun schon 7 Jahre Tot sei und das Konto daher auch nicht mehr benötigt würde. Um herauszufinden was ich mir mit dem Erbantritt antue (evtl. Schulden usw.) fuhr ich zum Nachlassgericht um die Nachlassakte einzusehen. Keinerlei Einträge außer der Scheidungsunterlagen meiner Eltern. Anschließend fuhr ich zur betreffenden Bank um hier, aufgrund der Kontobewegungen zu erfahren welche evtl. Lasten auf mich zu kommen. Bei der Bank stellte sich dann heraus, dass meine Mutter kurz vor Ihrem Tod eine sehr hohe Summe Geld durch einen Notar auf Ihr Konto überwiesen bekam. Diese Summe wurde dann nach Ihrem Tod mit Beträgen von 2000 €, beinahe Täglich durch EC-Karte vom Konto abgehoben. Eine Halbschwester meiner Mutter hatte sie bis zu Ihrem Tod betreut und auch die Beerdigung organisiert diese wusste sicher von dem Vermögen. Als Erben kommen, laut Nachlassgericht aber nur mein Bruder und ich infrage.
Stellt sich 1. Die Frage, was wurde dort damals verkauft und war meine Mutter zu diesem Zeitpunkt überhaupt in der Lage einen rechtskräftigen Vertrag zu unterzeichnen? 2. Wer hat das Konto abgeräumt? 3. Gibt es Möglichkeiten das Geld zurück zuvordern? 4. Aber vor allem stelle ich die Frage, wer ist hier zuständig? Sollte ich einen Anwalt einschalten oder das doch eher der Staatsanwaltschaft übergeben? Für kurze Antworten wäre ich dankbar. MfG Sven
8 Antworten
Wenn Sie 20 Jahre lang keinen Kontakt zu Ihrer Mutter hatten und sich auch so wenig um sie gekümmert haben, dass sie erst 7 Jahre danach von ihrem Tod Kenntnis bekommen haben, sollten Sie eigentlich jeglichen moralischen Anspruch auf das Geld Ihrer Mutter verwirkt haben. und Sie sollten bei Ihrem Ansinnen, jertzt nach dem Verbleib des Geldes zu fahnden. ein gehöriges Maß an Scham empfinden. Dass das Nachlassgericht sich mit Ihnen nicht in Verbindung gesetzt hat, liegt wohl daran, dass es, da kein Testament vorlag und niemand einen Erbschein beantragt hat, gar nicht amtlich tätig geworden ist. Vielleicht hat ja Ihre Mutter die Halbschwester bevollmächigt, nach ihrem Tod die Abhebungen vorzunehmen. Sie hat offenbar keinen Anlass gesehen, einen Sohn zu bedenken, mit dem 20 Jahre lang kein Kontakt bestand. Was agt denn Ihre Halbschwester zu dem ganzen Sachverhalt und wie steht sie zu der Drohung, dass sie sie bei der Staatsanwaltschfat wegen Unterschlagung bzw. Untreue anzeigen wollen ? Klären Sie doch das erst einmal,. bevor Sie den etwas oberflächlich erteilten Rat befolgen, einen Anwalt einzuschalten
Ich denke nicht das Sie wissen, was ich in meiner Kindheit erfahren durfte und erlebt habe. da besteht in keinster weise ein gefühl von scham eher das gegenteil ist der fall, es kommen gefühle hoch die ich hier lieber nicht beschreiben möchte. oberflächlich sehe ich Ihre Aussage mir gegenüber aber danke für Ihre Mühe. MfG
Das Geld von deiner Mutter könnte z.B. auch aus einer Erbschaft stammen die sie wiederum von ihren Eltern erhalten hat oder ein Lottogewinn, das könnte vielleicht die Bank genauer erklären.
Eure Halbschwester hatte wohl die Pflege eurer Mutter übernommen. Das kostet schon so einiges. Jedoch bekommt man dafür auch Pflegegeld aus einer eventuellen Pflegestufe heraus. Warum hat das Nachlassgericht euch erst nach dem die Bank mit Auflösung des Kontos droht angeschrieben ? Wart ihr denn nicht von vornherein Erbberechtigt.
Heute nach über 7 Jahren wird ein Einklagen des restlichen Geldes vielleicht möglich sein , aber wenn die Schwester sagt sie hat nichts mehr dann wird auch da nichts mehr zu holen sein.
Wenn ihr aber das Gefühl habt, dass es da um wesentlich mehr Geld geht , das euch auch zusteht würde ich einen Anwalt nehmen , der eure Interessen vertritt.
nach meinen Ermittlungen wurde hier wohl Grund und Boden verkauft. Es gibt keine weiteren Erben ausser uns, das ist es ja was die ganze Geschichte korios macht. OK also Anwalt. Danke
Das hört sich ja gewaltig übel an. Offenbar hatte die Halbschwester aber die Geheimnummer und evtl. auch eine Kontovollmacht.
Schalte unbedingt einen Fachanwalt ein. Der wird alles weitere mit Dir klären.
es gibt keine Kontovollmachten, das hat mir die Bank erzählt. Ich danke für die Antwort
Auf jeden fall solltest du einen Anwalt einschalten. Der wird dich auch beraten,wie man da vorgehen kann.
Schalten Sie einen Anwalt ein, der dann die Staatsanwaltschft informiert. Da scheint einiges schief gelaufen zu sein!?!