Was bedeutet Grundschuld ohne Brief für die Gemeinde?
Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand mit Ahnung weiterhelfen! Kurze Einleitung...im Januar 2015 verstarb der Großvater meiner Frau, zu dem seit 32 Jahren kein Kontakt bestand zur gesamten Familie. Durch Nachbarn fand das Nachlassgericht Abkömmlinge. Meine Schwiegereltern haben wegen Privatinsolvenz ausgeschlagen und meine Frau und ihre Schwestern haben beim Notar das Erbe angetreten. Basierend auf den bis dahin vorliegenden Informationen (Eigentumswohnung, kleines Restdarlehen der Bank und durchs Nachlassgericht in der Wohnung bereitgestellten Kasetten und Unterlagen) Um Einblick zu bekommen in die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wurde der Erbschein erlassen. Alle Unterlagen wurden durchgesehen (Versicherungen, Bankunterlagen etc.) beim erhaltenen Grundbuchauszug kam es dann...eingetragen das Darlehen der Bank, was wir schon wussten, allerdings steht ein zweiter Eintrag drin der uns nun verwirrt und auf Nachfragen alle vor eine schwierige Aufgabe stellt.
"27333,57 DM Grundschuld mit 6% Zinsen für die Gemeinde xy. Gemäß Bewilligung vom 22.3.2000 brieflos eingetragen am 30.3.2000."
Der Haken daran für uns ist, auf Anfrage bei der Gemeinde besteht die Grundschuld in voller Höhe plus aufgelaufenen Zinsen vom ersten Tag an. Also eine gesamt Forderung mit heutigem Tag von 26843,28 €
Keiner kann Angaben dazu machen für was das war , geschweige warum nie wegen Nichtzahlung angemahnt bzw vollstreckt wurde. Ohne diesen Eintrag hätten wir bereits verkaufen können, trotz des Restdarlehens der Bank. Somit ist unser Interessent natürlich abgesprungen.
Ich hoffe das mir jemand wenigstens ansatzweise sagen kann, da die Fristen nicht gerade ausreichen nach so viel Jahren.
2 Antworten
Bei einer brieflosen Grundschuld wurde dem Gläubiger kein Grundschuldbrief ausgefertigt; folgich handelt es sich um eine Buchrecht aus dem heraus dem begünstigten Gläubiger, die Schuldsumme incl. der eingetragenen Zinsforderung zusteht.
Es gilt zu vermuten, dass die seinerzeit finanziell schwachen Eigentümer z.B. Straßanliegerkosten, Pflegevorschuß o.ä. nicht begleichen konnten, woraufhin sich die Gemeinde ihren Anspruch eben durch die Eintragung dieser Grundschuld abgesichert hat, um diese gegenüber einem jeden Rechtsnachfolger der Schuldner mit ein wenig mehr "Kohle" in der Tasche, im Grundbuch geltend machen zu können. Bei einem Zinssatz von 6 % p.a. übrigens keine schlechte Kapitalanlage für die unverbriefte Forderung der Kommune!
Nur die Gemeinde kann wissen warum sie einen Kredit gewährt hat. Wurde z.B. die Pflege des Großvaters von der Gemeinde bezahlt?
Das könnte auf Pflegekostenvorschuß des zuständigen Kreises als Träger deuten. Hier dient dann die brieflose Grundschuld als eine Art "Sicherungshypothek", die eine Rückzahlung der vorverauslagten Kosten bei einer Verwertung oder Übertragung des Grundstücks als Pfandobjekt sichern soll. Einfach mal ein wenig intensiver nachhaken, dann finden Sie schon die Höhe des real valutierenden Anspruches heraus.
Der einfachste Weg ist, durch den Notar die Löschungsbewilligung anfordern zu lassen, dies gegen Aufgabe der Forderung.
Hallo schelm1,
danke für deine Nachricht. Die Vermutung kann durchaus richtig sein, angesichts des Alters und den Einsichten in die Unterlagen. Wir warten noch auf die Antworten der Gemeinde. Uns ist nur sehr schleierhaft das es keine Unterlagen und Forderungen (außer der Eintragung im Grundbuch) gibt bzw gab. Wir haben diese Informationen auch erst mit Erlangen des Erbscheines erhalten können. Und die Grundschuld bringt das ganze im Moment zum kippen. Wäre nur die noch offene Teilgetilgte Grundschuld der Bank, dann könnten wir trotzdem mit etwas Gewinn verkaufen. Allerdings mit der GS der Gemeinde sieht es schlecht aus, da ja auch der Wert der Wohnung dagegen steht. Wir mussten uns nun auch noch einen neuen Notar suchen, da der alte zwischenzeitlich krankheitsbedingt aufgehört hat und der Partneranwalt dieses nicht weiter übernimmt. Schlimmstenfalls muss der neue Anwalt die Annahme der Erbschaft glaubhaft anfechten, da wir ohne Erbschein keine relevanten Informationen erhalten konnten.
Hallo diroda,
leider wurde bisher lediglich die Forderungsaufstellung gemacht und keine Reaktion auf die Frage wofür. Wir haben allerdings diverse Visitenkarten von Pflegediensten gefunden, aber inwieweit das in Anspruch genommen wurde wissen wir nicht. Er verstarb im Januar 83jährig im Hospiz wo er da 14 Tage war und lebte davor, unter anderem seit 2 Jahren verwitwet, in der Wohnung. Nur besteht diese Grundschuld seit 2000! Er bekam zusammen mit seiner verstorbenen Frau bis 2006 noch eine Aufstockung zur Rente und danach nicht mehr. Eigentum wurde aber in den regelmäßigen Berechnungen berücksichtigt.