Muss eine Bank die Bestattungskosten erst mal zahlen, auch wenn Konto im Minus?
Meine Mutter ist nun leider mit 99 Jahren verstorben. Bei der Postbank hat sie ein Girokonto (besteht noch) - ist aber aufgrund ihrer letzten Pflegestufe mit 3.100,- im Minus (Dispo bis 3.600).
Nun habe ich nach dem Tod ihre Bestattung veranlasst - ich war von ihr als Betreuer eingesetzt, habe eine notarielle Verfügung auch über den Tod hinaus und eine Bankvollmacht.
Zudem habe ich 2 Geschwister - eigentlich dachte ich, dass wir uns die Bestattungskosten teilen - meine Schwestern lehnen jedoch ab.
Ich habe die Erbschaft bereits ausgeschlagen.
Nun meine Frage: Kann ich mit der Rechnung vom Bestattungsinstitut und mit der Rechnung vom Friedhof (zusammen ca. 3.500,- €) zu ihrer Bank gehen und verlangen, dass die Bestattungskosten erst mal von der Bank bezahlt werden und dass dann, wenn eine meiner Geschwister das Erbe annimmt somit auch die Bestattungskosten zu targe hat?
Oder muss die Bank die Rechnung für die Bestattungskosten nicht überweisen, weil es ihren Dispo überschreiten würde, so dass ich diese Kosten ggf. zivilrechtlich gegen meine Schwestern einklagen muss?
Danke für hilfreiche Antworten im Voraus
buntzel
9 Antworten
Du hast die Bestattung veranlasst, also musst du sie auch bezahlen. Und zwar von deinem Geld. Das hat nichts damit zu tun wer der Erbe ist. Zumindest nicht, wenn man es offiziell sieht. Sicherlich müssten die Kosten durch alles Geschwister geteilt werden. Der Friehhof wendet sich nur an einen (in dem Fall an dich, weil du Auftraggeber warst). Alles andere musst du dann innerhalb der famile klären.
Die Bank gibt dir nichts! Du hast die Bestattung in Auftrag gegeben, dann werden sie die Kosten auch von dir holen!
Die Bestattungskosten mußt du tragen. Die Bank gibt dir keinen Cent. Auch wenn die Schwestern das Erbe annehmen, müssen sie sich nicht an den Bestattungskosten beteiligen!!!!!!
Zuerst einmal möchte ich dir mein Mitgefühl aussprechen.Was deine Frage betrifft, kommt leider das letztere in Betracht.
Ich finde es allerdings sehr traurig,dass du die Kosten alleine tragen sollst.Warum?
Offensichtlich ist es so, dass ich, weil ich den Bestattungsvertrag mit dem Bestattungsinstiut unterschrieben habe, evt. für die Kosten erst einmal aufkommen muss. Die Frage stellt sich nur, ob ich nicht durch die notarielle Beurkundung über den Tod hinaus, die ich von meiner Mutter habe, in ihrem Namen gehandelt habe und nicht in meinem. Das gilt es zu klären. Denn dann wäre vielleicht so zu handhaben, als wenn meine Mutter selbst den Bestattungsvertrag zu Lebzeiten unterschrieben hätte - also mal sehen
Die Bank ist nicht verpflichtet, die Bestattungskosten zu zahlen, zumal das Konto schon im Minus ist. Die Kosten wirst du zunächst tragen müssen. Die Bank wird sicher auch darauf bestehen, daß das Konto ausgeglichen wird (nehme ich mal an). Schade, daß du wegen dieser Sache mit deinen Schwestern nicht einig wirst.
Wenn die Bank einer 99jährigen einen Dispo von 3.600,- € einräumt, denke ich mal, dass es auch ein gewissen Bankenrisiko gibt, oder? Denn über die Jahre haben sie ja auch genug an Zins und Zinseszins verdient - wenn alle das Erbe ausschlagen, bleibt die Bank erst mal außen vor - so würde ich das sehen. Trotzdem danke für Deine Antwort.