Wie viel erbt der Haupterbe einer Erbengemeinschaft?
Schönen Guten Tag!
Mein Onkel und meine Tante haben ein Haus. Sie sind kinderlos, Eltern leben nicht mehr. Meine Tante ist vor über 20 Jahren verstorben. Nun möchte mein Onkel das Haus verkaufen. Mein Vater ist der Bruder dieser Tante, also erbberechtigt. Nun ist dieser aber auch vor 16 Jahren verstoben. Somit geht die Erbfolge ja nun weiter an meine Mutter und ihre 3 Kinder (einschließlich mich). Wir wurden nun einbestellt, damit wir dem Verkauf zustimmen. Da ist nun aufgeführt, dass mein Onkel 7/8 vom Erbteil bekommt. Meine Mutter 1/16 und wir 3 Kinder je 1/48. Da wir uns nicht auskennen, haben wir im Internet nachgelesen. Sowie wir das sehen, würde doch der Onkel 75% des Erbes erhalten. Aber von der Summe 50.000€ wären 7/8 knapp 44.000€. Das sind doch keine 75%, sondern mehr. Haut das denn hin? Wird alles gesetzlich geregelt oder kann er als Haupterbe da noch was mitbestimmen? Da wir jetzt dem Vertragsentwurf zustimmen müssen oder eben nicht wollten wir nur wissen, ob das alles rechtens abläuft.
Vielleicht kann jemand helfen. :)
Vielen Dank im Voraus
Jana
5 Antworten
Ihrem Onkel gehört 1/2 des Hauses. Wenn dessen Ehefrau, Ihre Tante, bereits vor 20 Jahren versorben ist, wird ja ihre Erbfolge damals geregelt worden sein, und es werden deren Erben im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen worden (da sie kinderlos war, wäre sie zu 3/4 von ihrem Ehemann und zu 1/4 von ihrem Bruder beerbt worden, es sei denn, sie hätte ein Testament hinterlassen, in dem der Ehemann, ihr Onkel, als Alleinerbe eingesetzt worden ist). Dann würde der Onkel jetzt Alleineigentümer des Hauses sein. Offenbar gab es kein Testament der Tante, so dass Ihr Vater sie zu 1/4 beerbt hat. Dieses 1/4 bezogen auf das 1/2 Miteigentum der Tante macht bezogen auf das gesamte Haus 1/8 aus Wie in Ihrer Frage zutreffend mitgeteilt, gehören die weiteren 7/8 allein Ihrem Onkel. Ihr Vater ist mit seinem 1/8 Miteigentum beerbt worden von seiner Ehefrau zu 1/2 (= bezogen auf das ganze Haus 1/16) und Sie sowie die beiden Geschwister teilen sich das weitere 1/16, was für jeden von Ihnen 1/48 bedeutet. Der Verkauf des Hauses ist nur möglich, wenn alle Beteiligten dieser Erbengemeinschaft bei der notariellen Beurkundung des Verkaufsvertrags persönlich mitwirken oder ein Mitglied (durch notariell beurkundete Vollmacht) zu dem Verkauf bevollmächtigen.
Da ich befürchte, dass nach dem Tod der Tante vor 20 Jahren die Berichtigung des Grundbuchs versäumt wurde, sollten Sie im Vorfeld des Verkaufs die Sachlage mit dem Notar klären und diesen mit den nötigen Maßnahmen in bezug auf das Grundbuch beauftragen.
Wenn es bei dem Verkauf des Hauses um 50.000 Euro geht, wäre 1/8 davon 6.250, 1/16 = 3.125 Euro und 7/8 = 43.750 Euro. Also scheint die Rechnung richtig zu sein.
Jetzt habe ich noch eine letzte Frage. Wer bezahlt denn die Notarkosten? Der Auftraggeber sicherlich, aber ist das dann nur der Onkel und etl. der Käufer. Oder dann die gesamte Erbengemeinschaft?
Vielen lieben Dank! Sie fassen es sehr schön zusammen, dass man nun alles versteht. Richtig, es existiert kein Testament. Mein Vater war als Miteigentümer nach dem Tod seiner Schwester ins Grundbuch eingetragen worden. Nach seinem Tod stehen nun meine Mutter, meine Geschwister und ich drin. Das ist geregelt. Wir hatten halt nicht verstanden, warum 75% plötzlich 7/8 sein sollten. Da wir vom gesamten Grundstück/Haus ausgegangen sind. Als das Grundstück taxiert wurde, hatte die damalige Anwältin meiner Mutter erklärt, dass wir 1/4 des Gesamten Grundstücks erben würden und hat uns dadurch einen völlig falschen Betrag genannt. Deshalb unsere Verwirrung.
Ich bedanke mich nochmal ganz herzlich für diese ausführliche Antwort. Jetzt können wir beruhigt zum Notar gehen.
LG Jana
Danke für die Info. Es geht dann darum, daß kein Testament gemacht wurde? Wir bekamen das Erbe erst nach dem Tod beider Großeltern. Opa hat noch eine Schwester. Die hat nichts bekommen.
Sobald gemeinsame Kinder vorhanden sind, sind Eltern und Geschwister des Verstorbenen außen vor.
Deshalb macht es Sinn bei Ehegatten ohne Kinder ein Testament zu machen, indem sie sich gegenseitig beerben. Sonst erben auch die Eltern oder Geschwister des verstorbenen Ehegatten und deren Familien.
Irgendwie verstehe ich nicht, warum ihr etwas erbt. Der Onkel lebt doch noch und kann mit dem Geld machen was er will. Da Dein Onkel verheiratet war, gehört ihm zu hundert Prozent das Haus. Gesetzliche Erbreihenfolge. Das Erbe geht nach seinem Tod nur an Deine Mutter. Würde diese nicht mehr leben, würdet ihr ihren Anteil erben. Immer der erste in der Erbreihenfolge. Das ist gesetzlich. Wenn Du etwas erbst, nenne dich glücklich und frage nicht nach, wer was wieviel erbt. Ich denke, daß ein Testament da ist, dass das so geregelt hat. Ich nehme an, daß Euer Onkel das so geregelt hat.
Man ist das alles verwirrend 😀 Aber ich habe jetzt den Durchblick. Bei mir war die Situation anders.
Onkel und Tante waren kinderlos und haben kein Testament gemacht. Deshalb ist der Bruder der Verstorbenen, bzw. dessen Erben an der Erbschaft der Tante beteiligt.
Das stimmt nicht so ganz, die gesetzliche Erbfolge ohne Testament lautet so, dass, wenn keine Nachkommen vorhanden sind, das Erbe zu 50 % an den Ehepartner geht und der Rest an Eltern und Geschwister (hier der Bruder).
Da der Bruder verstorben ist, geht es an die Erben, hier die Mutter und 3 Kinder.
d.h. dem Onkel gehört 75 % des Hauses (seine 50 % und 25% von der Ehefrau)
25 % gehen an die Erben des Verstorbenen Bruders der Ehefrau.
Es gibt keine Kinder seinerseits und kein Testament. Da die Tante verstorben ist hätte mein Vater damals schon sein Erbe ausbezahlt bekommen können, ob der Onkel noch lebt oder nicht. Aber es wurde per Handschlag besiegelt, dass er es nicht braucht. Da aber mein Vater auch verstarb sind wir nun die Erben. Mein Onkel möchte verkaufen, also ist jetzt das Geld da und warum sollten wir dann nicht erben. Wir denken aber, dass er den Kaufpreis auf dem Papier etl. verringert hat und den Rest in die Hand bekommt. Da der Taxwert viel höher lag. Deshalb schaut man dann genauer hin.
Dem Onkel gehört ja eine Hälfte des Hauses. Die erbt ihr ja nicht, denn der Onkel lebt noch. Es geht nur um die Hälfte des Hauses, das Eigentum der Tante war. Wenn du das bedenkst, könnte die Rechnung hinkommen.
Ja genau
Sowie wir das sehen, würde doch der Onkel 75% des Erbes erhalten.
75% von lediglich der Hälfte des Hauses. Und zwar von der Hälfte, die Deiner Tante gehört hat und somit vererbt wurde. Die andere Hälfte gehörte Deinem Onkel sowieso schon. Der Rest ist Bruchrechnung.
Das mit den 75% von dem Erbe der Tante hatten wir nicht gewusst. Wir dachten 75% des Grundstückes/Hauses.
Kein Problem. Ein schönes Wochenende wünsche ich Dir.
75% vom Wert des Hauses (50% gehörten im sowieso, 25% hat er von der Ehefrau geerbt)
Die Erben des verstorbenen Bruders sind nach der gesetzlichen Erbfolge seine Witwe und die gemeinsamen Kinder.