Löschungsbewilligung verloren Nachteile käufer?
Hallo zusammen,
wir haben uns uns in München ein Haus gekauft. Laut Kaufvertrag wird das Haus lastenfrei übergeben.
Nun hat sich herausgestellt, das der Eigentümer (Erbe) die Löschungsbewilligung der noch eingetragenen Grundschuld nicht mehr findet. Die Bank hat diese auch nicht mehr, die Schuld wurde wohl vor über 30 Jahren beglichen.
Jetzt haben wir heute morgen mit dem Notar gesprochen - es wird jetzt wohl ein notaranderkonto erstellt, wo die Summe der Grundschuld zurück gehalten wird.
Wir machen uns jetzt totale sorgen ob unsere bank da mit macht? Schließlich steht sie ja nun nicht mehr an erster Stelle oder? Hat jemand Erfahrung ob das für die Bank ein Problem sein könnte? Leider erreichen wir dort heute keinen mehr.
edit: das Haus wäre dann erst nach Neubewilligung dieser Löschung des Amtsgerichtes nach 6 Monaten lastenfrei
6 Antworten
Ich vermute, du hast hier etwas falsch verstanden. Eine verlorene Löschungsbewilligung könnte die Bank neu erteilen, von heute auf morgen.
Ich vermute es geht hier eher um den verlorenen Grundschuldbrief. Der Brief ist bei der Bank, solange die Grundschuld valutiert. Mit vollständiger Bezahlung wird die Löschungsbewilligung mit dem Brief an den Eigentümer gesendet. Damit ist die Bank draußen und die weitere Handlung liegt beim Eigentümer.
Es obliegt nun dem Eigentümer ein Aufgebotsverfahren zu beantragen mit welchem der Brief gegenstandslos erklärt wird. Die Kosten für dieses Verfahren sind dem Verkäufer anzulasten.
Wenn du keinen Zeitdruck hast: ich würde auf das Anderkonto verzichten und dieses langwierige Verfahren (könnten die 6 Monate sein) abwarten.
Deine Bank trägt das geringere Risiko mit der Rangstelle.
Kosten die durch das Versäumnis des Verkäufers entstehen, hat dieser zu tragen. Dazu gehören natürlich auch die Bereitstellungszinsen.
in Ergänzung zum Kommentar von derHans:
Warum ich darauf verzichten würde: der Notar darf keine Rechtsberatung geben, ich kenne deinen Vertrag nicht.
Üblicherweise umfasst das Betreiben des Aufgebotsverfahren nicht die Handlungs- Vollmacht des Notars aus dem Kaufvertrag. Was geschieht, wenn der Noch Eigentümer das Verfahren nicht betreibt? (er ist zB auf den Betrag finanziell nicht angewiesen.
Deiner Bank ist in Kenntnis, der nicht mehr valutierenden Grundschuld insoweit egal: Sie weiß, dass die Grundschuld nicht mehr valutiert, der Betrag ist für die Bank gesichert, solange er auf dem Anderkonto steht.
Es wird dir niemand im Vorfeld die Gebühr für das Aufgebotsverfahren mitteilen. Wie bekommst du das Geld wieder, wenn dein Kaupreis bezahlt ist und dein Verkäufer nicht weiter handelt.
Du trägst das Risiko, dass du bei einem unwilligen Eigentümer in einem separaten Verfahren klagen müsstest.
Hier erscheint mir der Weg die Verzugszinsen gegen Vorlage einer Quittung vom vereinbarten Kaufpreis in Abzug zu bringen der Leichtere.
Laut Notar sind die Kosten vom Verkäufer zu tragen. Ich gehe davon aus das dies vertraglich zusätzlich abgesichert werden sollte! Da dieser den Brief verlegt hat, bzw die verstorbene Mutter. Laut unserem Notar werden für ca. 15.000 DM Schulden von damals, 65.000€ auf dem Notaranderkonto verwaltet (diese werden direkt vom Kaufpreis abgezogen) und er der Käufer erhält dies erst, wenn alles geklärt ist.
Sollten wir uns zusätzlich noch eine andere Meinung vom Anwalt einholen? Wir haben leider bisher noch keine Rechtsschutzversicherung..
Im Moment ist der Notar dein Ansprechpartner. und ja die Kosten sind vom Verkäufer zu tragen.
Frage den Notar, ob es hier eine separate Urkunde geben wird und ob für dich das Risiko besteht, dass der Eigentümer dieses Verfahren nicht betreibt. Diese Fragen muss er dir beantworten.
Lass dir erklären, wie er von 15.000 DM auf 65.000€ kommt, welche Positionen er hier eingerechnet hat. Dann siehst du weiter.
Er hat umgerechnet und Zinsen drauf geschlagen + Sicherheiten damit der Betrag auf jedenfall ausreichend ist
das ist eigentlich ein problem des verkäufers, wenn im kaufvertrag vereinbart ist, dass die immobilie schulden- und lastenfrei übergeben wird. der kann sogar schadensersatzpflichtig werden.
kann zwar schade sein, wenn deswegen eine wunsch-immobilie nicht zu haben ist, aber willst du dir solche probleme aufhalsen?
eigentlich sollten notare, die sich tagtäglich damit beschäftigen, erfahrung haben, wie man das regeln kann.
Der Notar hat ja obiges Verfahren mit dem Notaranderkonto vorgeschlagen und meinte das wäre auch nicht unüblich. Das Haus wird dann nach 6 Monaten tatsächlich lastenfrei übergeben. Allerdings Stände die Bank innerhalb dieser 6 Monate so wie ich es verstanden habe an 2. stelle. Laut Notar ist das für die Bank in so einem Fall kein Problem, da die erste stelle der Notar ist. Ich wollte hier aber trotzdem nach einer Meinung fragen.
Vom Kaufvertrag zurück treten kann ich sowieso nicht
Das Grundbuch muss mit einer leeren Spalte 3 übergeben werden. Also ohne Grundschule. Der Verkäufer kann die Löschung veranlassen bei der Bank. Wenn da keine Verbindlichkeiten vorliegen, wird die erteilt.
Notfalls muss das im Zuge des normalen Verfahrens über den Kaufpreis erfolgen. Das ist aber Sache des Verkäufers.
Genau und genau diese ist nicht mehr auffindbar. Eine Neubeantragung dauert 6 Monate. Laut Notar würden wir aber jetzt schon im Grundbuch stehen. Das Geld für die noch eingetragene Grundschuld würde der Verkäufer noch nicht bekommen sondern würde auf diesem Treuhandkonto solange vom Notar verwaltet werden, bis alles ausgetragen wurde. Bis dahin stehe die Bank wohl aber nur an 2. Rangstelle... und da ist die Frage ob das erfahrungsgemäß ein Problem ist. Laut Notar und Makler nämlich wohl nicht
Das mit den 6 Monaten kann ich nicht nachvollziehen. Denn die begünstigte Bank kann doch innerhalb von Tagen feststellen, ob sie Ansprüche an den Verkäufer hat oder welche Ansprüche mit der Immobilie abgesichert sind.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Sicherungssumme vor 30 Jahren so hoch war, dass sie eine weitere Hypothek blockieren kann.
Deine jetzige Bank ist doch über den Notar abgesichert. Es fließt das Geld doch erst wirklich, wenn der Grundbucheintrag erfolgt.
Wichtig für dich ist doch nur Demos Auflasdungsvormerkung. Damit ist das Haus blockiert.
Ich habe etwas falsch verstanden. Der Grundschuldbrief ist verloren gegangen! Dieser muss dann für ungültig erklärt werden, dies dauert bis zu 6 Monate
Ach so.
Es kommt ab und zu vor, dass Löschungsbewilligung und Grundschuldbrief verloren gehen. Gerade der Verlust des Briefes hat die Verzögerung zur Folge, da er aufgeboten werden muss.
Deine Bank wird keine Probleme machen. Sie steht zwar im Nachrang, aber der zur Tilgung notfalls erforderliche Betrag wird auf dem Notaranderkonto zurückbehalten. Damit besteht kein Risiko für sie.
Die Bank des Käufers will diese Löschungsbewilligung natürlich schriftlich haben.
Im Grundbuch ist doch ersichtlich welche Bank das damals ausgestellt hat. Das kann man doch neu erstellen. Selbstverständlich muss man diese Arbeit dann bezahlen.
Genau und genau diese ist nicht mehr auffindbar. Eine Neubeantragung dauert 6 Monate. Laut Notar würden wir aber jetzt schon im Grundbuch stehen. Das Geld für die noch eingetragene Grundschuld würde der Verkäufer noch nicht bekommen sondern würde auf diesem Treuhandkonto solange vom Notar verwaltet werden, bis alles ausgetragen wurde. Bis dahin stehe die Bank wohl aber nur an 2. Rangstelle... und da ist die Frage ob das erfahrungsgemäß ein Problem ist. Laut Notar und Makler nämlich wohl nicht
Wenn eure Bank deswegen jetzt höhere Zinsen verlangt ist dieser Vermögensschaden vom Verkäufer zu erstatten. Und es ist sein Problem. wie er die Löschungsbewilligung wieder herbei schafft.
Danke für die Antwort. Genau, ich meine den Grundschuldbrief.
Wir haben in dem Sinne Zeitdruck da wir ansonsten Bereitstellungszinsen für den Kredit der Bank zahlen würden. Warum würden Sie darauf verzichten?
Warum glauben Sie, dass die Bank damit kein Problem hat?