Erbausschlagung? Frist verpasst und nicht gewusst?
Hallo Leute,
vor ca. 1 Jahr ist mein Vater vestorben Meine Mutter mein Bruder und ich haben heute einige Briefe von diversren Gläubiger erhalten die Hohe Geld Summen von uns verlangen und nun davon ausgehen das wir keine Erbauschlagsurkunde haben. Diese haben wir auch nicht da wir von so etwas gar nichts wussten das man eine Erbausschlagung machen muss und zudem wussten wir auch nicht das unser Vater so hoch verschuldet war.
Wir sind jetzt wegen dieser Sache fix und fertig weil es uns Finanziell selber nicht gut geht.
Wird man im normalfall nicht über die Erbschaft informiert?
Ab wann beginnt die Frist für die Erbe?
Was können wir jetzt tun für jede Hilfe sind wir euch sehr dankbar
7 Antworten
Ich habe grad mit meiner Mutter gesprochen, es kam mal ein Formular wo wir eingetragen haben das wir die erbe nicht annehmen wollen, und da waren fragen wie ob mein vater irgendwas besitzt etc. ist das der antrag für die erbe?
Es kommt kein Formular wo drin steht, dass ihr das ERbe nicht annehmen wollt.
Über Erbschaften wird man nicht informiert- das ist eine Holschuld, d.h. man muss sich, unter Vorlage eines Erbscheines dann selbst über die finanzielle Situation informieren.
Macht wie kabbes69 geschrieben hat.
Euch bleibt nur eins übrig.....zum Amtsgericht und Nachlaßinsolvenz beantragen.
Falls ihr zum Zeitpunkt des Todes vom Vater Minderjährig wart hätte eure Mutter für euch Mitausschlagen müssen....bei Volljährigkeit jeder selber.Dazu hat man nur 6 Wochen Zeit.
Oder mal mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen,aber um die nachlaßinsolvenz kommt ihr nicht rum
Über eine Erbschaft informiert, nein wird man nur, wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat.
Zum Nachweis der Erbschaft benötigt man einen Erbschein. Die Frist der Ausschlagung beträgt nur 6 Wochen nachdem man vom Erbfall Kenntnis hat, danach gilt das Erbe als angenommen.
Als Ehefrau und volljährige Kinder zählt man zu den gesetzlichen Erben. Könnt ihr irgendwie versichern, dass ihr vom Tod des Vaters keine Kenntnis hattet?
Allein für die Bank wird normal ein Erbschein benötigt.
Ich denke um einen Anwalt kommt ihr nicht herum. Entweder Antrag auf Nachlassinsolvenz oder eine Dürftigkeitseinrede.
Kann euch am besten der Anwalt erklären, der auch alle Unterlagen prüfen muss. ZB. das Vermögen des Vaters zum Todeszeitpunkt.
Ziel der Nachlassinsolvenz ist u.a., dass eventuelle Schulden nur bis zur Höhe des vorhandenen Nachlasses bezahlt werden und das Eigenvermögen der Erben unberührt bleibt, darüber entscheidet aber ein Gericht.
Größer können eure Nachteile eigentlich nicht werden. Macht ihr nichts können die Gläubiger des Vaters einen Mahnbescheid gegen euch erwirken und haben dann 30 Jahre lang Zeit immer wieder den Gerichtsvollzieher vorbei zu schicken.
Den Anwalt benötigt ihr dringend und gleich, denn die Zeit läuft gegen euch!
Die frage ist ab wann kriegt man Kenntnis über das Erbfall wir haben darüber nichts erhalten
wenn kein Testament geschrieben wurde, keins gefunden und abgegeben wird: dann werden die wenigsten Nachlassgerichte ( mW nur Bayern und BW) von sich aus tätig. Da für fast alles ein Erbnachweis benötigt wird, unterstellt man die Eigenverantwortung der Erben.
Es erben übrigens auch die minderjährigen Kinder, nur die Volljährigen müssen die Ausschlagung selbst erklären.
Das Formular war die Wertermittlung ( Wert des Nachlasses) und es kam nie eine Rechnung? Erkundigt euch beim Nachlassgericht, ob es nicht doch ein Testament gibt.
vor ca. 1 Jahr ist mein Vater vestorben
Mein Beleid.
Meine Mutter mein Bruder und ich haben heute einige Briefe von diversren Gläubiger erhalten die Hohe Geld Summen von uns verlangen und nun davon ausgehen das wir keine Erbauschlagsurkunde haben.
Wenn ihr das Erbe nicht aktiv innerhalb der 6-Wochen-Frist aktiv ausgeschlagen habt, werdet ihr automatisch Erben.
Diese haben wir auch nicht da wir von so etwas gar nichts wussten das man eine Erbausschlagung machen muss und zudem wussten wir auch nicht das unser Vater so hoch verschuldet war.
Genau um das festzustellen hat man 6 Wochen Zeit, siehe § 1944 BGB. Die Ausschlagung hat zur Niederschrift beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen zu erfolgen.
Wird man im normalfall nicht über die Erbschaft informiert?
Nein, das ist immer eine Holschuld der Erben.
Ab wann beginnt die Frist für die Erbe?
Ab dem Tag der Bekanntgabe des Erbfalles. Das kann, muss aber kein Schreiben des Nachlassgerichts sein.
Was können wir jetzt tun
Ecuh bleibt nur der Weg der Nachlassinsolvenz, damit beschränkt sich die Haftung für ererbte Schulden auf den Wert des Nachlasses. Das ist aber zwingend über einen Anwalt einzureichen.
Vielen Dank erst einmal für deine Hilfe! Kannst du mir erklären was genau eine Nachlassinsolvenz ist und ob wir irgendwelche Nachteile dadurch haben?