Kann ich bei meiner Bank direkt einen 5-stelligen Betrag auszahlen lassen oder muss ich vorher Bescheid geben?
Hey,
ich fliege nächste Woche für ein Wochenende nach LA und brauche dort Geld.
Heißt, dass ich bis Donnerstag Zeit habe, eine 5 stellige Summe abzuheben. Über das Limit wird das kaum möglich sein, muss ich dann dort anrufen, damit sie mir das Geld direkt übergeben?
* Außerdem bin ich minderjährig. Benötige ich die Einverständnis meiner Eltern?
7 Antworten
Ja du benötigst du Zustimmung deiner Eltern und ja, du solltest es vorher anmelden.
Die Zustimmung wird hier zwingend vor Ort (hilfsweise per FAX nach telefonischer Rücksprache) vor dem Sachbearbeiter abzugeben sein. Eine schriftliche Vollmacht dürfte hier schlicht nicht den rechtlichen Anforderungen der Bank genügen.
ich fliege nächste Woche für ein Wochenende nach LA und brauche dort Geld.
Das erledigt man via KK.
Heißt, dass ich bis Donnerstag Zeit habe, eine 5 stellige Summe abzuheben.
Je nach Bank sind Abhebungen über € 15000.-- bis zu 2 Tagen vorher anzumelden.
Über das Limit wird das kaum möglich sein, muss ich dann dort anrufen, damit sie mir das Geld direkt übergeben?
Ja. Und da wir bereits Dienstag Nachmittag schreiben, wird das vermutlich eher nichts mehr.
Außerdem bin ich minderjährig. Benötige ich die Einverständnis meiner Eltern?
Ja. Und nicht nur das, die Mitnahme von Bargeld in dieser Höhe ist meldepflichtig nach GWG, zudem an der EU-Grenze bei der Aus- und bei der Immigration in den USA bei der Einreise anzumelden (deklarieren).
Es drängt sich zudem die Frage auf, wieso ein Minderjähriger derartige Bargeldbeträge mit sich führen will. Für übliche Transaktionen gibt es die geeigneten Transfermethoden. NB.: Du darfst als Minderjähriger gar keine Rechtsgeschäfte abschließen, die über das Taschengeldniveau respektive den für einen Minderjährigen herkömmlichen Aufwand hinausgehen.
Ich hatte bisher nie Probeme, was das Taschengeldniveau betrifft.
Danke für die ausführliche Antwort,
MfG
Ich hatte bisher nie Probeme
Die wirst du bekommen, wenn du weiterhin illegalerweise ein Gewerbe betreibst - und das tust du ja den eigenen Angaben nach, da hier nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Und die Probleme hast nicht nur du, sondern deine Eltern ebenfalls. Vom FA und der vermutlich vorliegenden Steuerhinterziehung mal ganz zu schweigen. Wenn du das Geld beim Zoll deklarierst bei der Ausreise, ergeht eine Kontrollmitteilung an das zuständige FA. Viel Spaß.
Wir habens uns mittlerweile darum gekümmert. Es sollte keine Probleme bezüglich meiner Ausgaben, bzw. Einnahmen geben.
Kommt auf die Bankfiliale an. Wenn es eine große Filiale / Haupstelle ist, sollte es kein Problem sein. Bei einer kleinen Filiale irgendwo auf dem Land könnte es durchaus sein, dass die nicht so viel Bargeld vorrätig haben.
Ruf in der Bank an und frage Deinen Kundenberater. Der kann Dir das genau sagen
Du musst den Betrag bei der Bank anmelden, damit die genügend Geld an der Kasse haben. Wegen minderjährig frage deine Bank.
Über € 10.000,00 als Minderjähriger?
Ist etwas unglaubwürdig diese Frage.
Und weißt Du auch, daß Du dann bei der Ausfuhr das beim Zoll schriftlich anmelden mußt?
Ja, das mit dem Zoll weiß ich.
Das Geld habe ich selbst verdient, obwohl es viel scheint, lässt sich heutzutage mit Streetwear und Sneakern gutes Geld verdienen.
Danke
Na gut, aber Mutti oder Vati müssen Dir das erlauben
obwohl es viel scheint, lässt sich heutzutage mit Streetwear und Sneakern gutes Geld verdienen.
Eine Gewerbe als Minderjähriger? Hast du denn dazu die notwendige Erlaubnis durch das Vormundschaftsgericht eingeholt? Sonst kannst du die Gewinne gleich als Rücklage für den Anwalt und die drohenden Strafen zurücklegen.
Habe ich. Ein Gewerbe als Minderjähriger zu eröffnen ist außerdem möglich.
Natürlich ist das möglich - aber eben nur mit Erlaubnis durch das Vormuindschaftsgericht. Ansonsten ist es zwar auch möglich, nur illegal.
Quatsch. Gericht doch nur wenn keine anderen Vormünder das sind. Erlaubnis und Vollmacht der Eltern reicht
Quatsch.
Das trifft leider nur auf dein Statement zu.
Gericht doch nur wenn keine anderen Vormünder das sind. Erlaubnis und Vollmacht der Eltern reicht
Nein, das reicht eben *nicht*.
Zitat:
"Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht
Der nächste Schritt führt zum Vormundschaftsgericht. Hier wird die die Genehmigung der Ermächtigung der Eltern vom Jugendlichen beantragt. Ohne diese ist die Erlaubnis der Eltern nicht rechtskräftig. So muss neben den Erziehungsberechtigten außerdem das Vormundschaftsgericht zustimmen. Das Vormundschaftsgericht erteilt seine Genehmigung aber nur, wenn der Jugendliche für den Betrieb eines Gewerbes die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt und über die notwendige Reife verfügt. Auf diese Weise sollen Minderjährige davor geschützt werden, unbedarft Verpflichtungen und Verantwortungen einzugehen, die ihnen finanziellen Schaden bereiten könnten."
Zitat Ende.
Quelle: https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
Danke dir!
Also es wird keine Probleme geben, sofern ich mich anmelde und die Zustimmung meiner Eltern dabei habe?