Muss man beim Nachlassgericht beim Beantragen des Erbscheins angeben, wie viel Geld das Erbe beträgt?

8 Antworten

Den Wert prüft niemand. Der wird als Geschäftswert gebraucht, damit das Nachlassgericht und/oder der Notar seine Kostenrechnung stellen kann.

Auf dem Erbschein stehen alle Erben und deren Erbquote. Es besteht ein Anteil an der gesamten Erbschaft. Möglicherweise muss das Erbe nun in einem nächsten Schritt noch geteilt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Nachlasswert gehört zwar nicht zu den Pflichtinhalten eines Antrags zur Erteilung des Erbscheins (§ 352 FamFG), ist aber für die Berechnung der Gerichtskosten notwendig. Sollte die Wertangabe unterbleiben, kann das Gericht einen Wert schätzen.

Muss man beim Nachlassgericht beim Beantragen des Erbscheins angeben, wie viel Geld das Erbe beträgt?

Nein. Und wenn du es müsstest, woher willst du die Höhe des Erbes wissen?

booktolook  09.06.2020, 07:32

Richten sich die Kosten für den Erbschein nicht nach dem Wert der Erbmasse? Ich meine es so im Hinterkopf zu haben, dass man einen Wert angeben muss, der für die Höhe der Gebühren des Erbscheines ausschlaggebend ist.

furbo  09.06.2020, 07:45
@booktolook

Das stimmt. Nach dem Entscheid über den Erbschein tritt das Gericht an den Erben heran und verlangt Auskunft über den Wert des Erbes. Und nicht nur das, es erhebt auch selbst Daten, wie z.B. das Guthaben des Erblassers bei der Bank. Erst nachdem die Höhe des Erbes feststeht und vom Gericht anerkannt ist, wird die Kostenrechnung erstellt.

booktolook  09.06.2020, 07:47
@furbo

Dann stimmt die Antwort unseres 'Experten' also nicht?!

furbo  09.06.2020, 07:50
@booktolook

Der "Experte" hat auf die Frage, ob man bei der Beantragung des Erbscheins die Höhe des Erbes angeben muss, richtig mit "nein" geantwortet.

furbo  09.06.2020, 08:51
@furbo

Nachtrag: allerdings sollte der Erbe vor der Beantragung des Erbscheins zumindest wissen, ob es vorteilhaft ist, das Erbe anzutreten (der Erbscheinantrag ist auch die Willensäußerung, das Erbe anzunehmen). Wenn der Antragsteller Pech hat, erbt er nur Schulden.

Ermittlungen, ob also tatsächlich ein positiver Wert vorhanden ist, wären daher anzuraten.

Nein,musst du nicht. Du musst lediglich nachweisen, dass du erbberechtigt bist. Ausweis, Geburtsurkunde oder andere Dokumente.

Die Bank gibt dir ja erst Auskunft wenn du einen Erbschein hast.

tini8282 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 07:18

im Netz steht aber, dass man bei der Beantragung des Erbscheins angeben soll, wie viel man erbt. Komisch..

furbo  09.06.2020, 07:20
@tini8282

Im Netz steht auch, dass die Erde eine Scheibe ist.

Michi1010  09.06.2020, 07:22
@tini8282

Aus eigener Erfahrung.Wir mussten nichts angeben.

Ja, muss man, damit die Höhe der Gebühren berechnet werden kann.

tini8282 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 08:23

aber was auf dem Konto des Verstorbenen an Geld ist, erfahre ich doch erst dann durch die Bank, wenn ich einen Erbschein vorweise?!

lesterb42  09.06.2020, 08:24
@tini8282

Dann muss der Gebührenbescheid entsprechend geändert werden.

furbo  09.06.2020, 08:43
@lesterb42

Nö. Erst nachdem der Erbe sein Erbe angetreten hat, tritt das Gericht an den Erben heran und verlangt Auskunft. Vorher nicht.

lesterb42  10.06.2020, 10:01
@furbo

Möglicherweise ist dass nicht bundeseinheitlich geregelt. Bei Beantragung des Erbscheins wurde ich hier zum Wert des Erbes befragt.

furbo  10.06.2020, 11:33
@lesterb42

Die Frage ist doch, ob du überhaupt weisst, was du erbst und welchen Wert das Erbe hat.

lesterb42  10.06.2020, 16:09
@furbo

Ja, weiß ich.