Werden Privatentnahmen doppelt versteuert?
Bei einer GbR werden Privatentnahmen getätigt. Bei der privaten Steuerklärung zahlt man Einkommenssteuer darauf. Sie vermindern jedoch nicht den Gewinn des Betriebes. Auf den Gewinn zahlt man Gewerbesteuer. Sehe ich das also richtig, dass Privatentnahmen quasi doppelt versteuert werden? Vielen Dank.
5 Antworten
Nein. Der denkfehler liegt schon darin, dass Entnahmen nicht versteuert werden. Es wird nur der gewinn versteuert, und der wird einmalig versteuert, indem jeder Gesellschafter seinen anteiligen gewinn persönlich zugerechnet bekommt.
Mal zahlt nur Steuern auf den Gewinn. und Privatentnahmen wirken sich nicht auf den Gewinn aus.
Kennst Du den Gewinnbegriff des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG?
Wenn nicht:
"Gewinn ist der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des Ende des Vorjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen".
Also werden Entnahmen und Einlagen neutralisiert und nicht doppelt versteuert.
nein, siehst du nicht richtig ....
in der Einkommensteuer wird ebenfalls der Gewinn zugrunde gelegt .....
und, byhteway: die Gewerbesteuer wird den GbR-Gesellschaftern angerechnet ..... § 35 EstG
Bei einer GbR werden Privatentnahmen getätigt. Bei der privaten Steuerklärung zahlt man Einkommenssteuer darauf.
Nein, das stimmt nicht. Lediglich der Gewinn unterliegt der Besteuerung. Die Gewerbesteuer wird bei der Einkommensteuer wieder angerechnet.
jeder andere gewinn doch auch
oder zahlst du für den anderen gewinn nicht beide steuern?
Hallo, das mit dem Versteuern der Privatentnahme war ja gerade meine Frage. Mir ist auch bewusst das der Gewinn nur einmalig (pro Gesellschafter) versteuert wird. Aber da die Privatentnahmen im Laufe des Jahres den Gewinn ja NICHT vermindern, zahle ich ja darauf noch mal Steuern (solange der Gewinn nicht unter dem Freibetrag liegt). Also doch doppelversteuert?