Steuern und Gewinn Imbiss?

5 Antworten

Die Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernde Einkommen und nicht nach dem Gewinn. Grob kann man das Schema zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer sich wie folgt vorstellen:

Gewinn aus Gewerbebetrieb
+ ggf. Weitere Einkunftsarten
= Summe der Einkünfte = Gesamtbetrag der Einkünfte (wenn nicht alt, Landwirt oder Alleinerziehend)
- ggf. Verlustvortrag
- Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
= Einkommen
- ggf. Härteausgleich
- Kinderfreibeträge
= zu versteuerndes Einkommen

Du siehst also, dass zwischen Gewinn und endgültiger Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer eine ganze Spanne liegt

mkayin 
Beitragsersteller
 03.05.2017, 14:25

Könntest du mir eine Beispielsrechnung mit den von mir in der Frage gegebenen Zahlen machen?

Steuerbaer  03.05.2017, 14:28
@mkayin

das kann man so nicht berechnen, denn das ist individuell verschieden.

DerHans  03.05.2017, 14:45
@mkayin

Ein Gewerbebetrieb mit 500.000 € Umsatz und 8 Mitarbeitern sollte in der Lage sein, einen Steuerberater zu beauftragen.

Sonst ist er innerhalb des nächstens Jahres pleite.

Die Gewerbesteuer wird aber größtenteils mit der Einkommenssteuer verrechnet!

Außerdem geht die Umsatzsteuer nicht vom Gewinn weg! Der Gewinn beinhaltet keine Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer zahlt der Wurstesser und der Kaufmann leitet dieses Geld lediglich weiter an das Finanzamt (durchlaufender Posten).


Das was Du als Gewinn bezeichnest ist wohl der Umsatz. (?)

Dann sieht die Rechnung in etwa so aus:

Vom Umsatz ziehen wir die Umsatzsteuer ab, hier gemittelt angenommen 15%. Dann verbleiben noch 425.000,-€.

Darauf berechnet Wareneinsatz von 30% abziehen, bleiben noch 297.500,-€. Auf den Wareneinkauf holen wir uns die Vorsteuer zurück, wieder gemittelt 15%, dann haben wir 316.625,-€.

Abzüglich der Miete dann 274.625,-€.

Nun zum Personal: 1.500,-€ netto bedeutet etwa 1.900,-€ Kosten für den Betrieb. Also 1.900x8x12 = 228.000,-€ an Lohn- und Lohnnebenkosten.Verbleiben noch 46.625,-€.

Nicht erwähnt hast du Energieversorgung, ich schätze 1.500,-€ pro Monat, macht im Jahr 18.000,-€ und es verbleiben noch 28.625,-€.

Was ist mit Versicherungen, Steuerberater, Werbung, Fahrzeuge..........?

Nach meiner Einschätzung von Gewinn keine Spur!

Allerdings habe ich große Zweifel, dass die von Dir genannten Zahlen realistisch sind! Insbesondere Anzahl Personal und deren Lohn!

Der Gewinn ist doch das Ergebnis, nachdem du alle Aufwendungen (Miete, Löhne usw.) bereits abgezogen hast. 

Die Gewerbesteuer kann auf die Einkommensteuer zumindest teilweise angerechnet werden.

Bei der Umsatzsteuer kann man die Umsatzsteuer auf die eigenen Einkäufe (sogenannte Vorsteuer) abziehen, außerdem kommt beim Imbiss evtl. auch der ermäßigte Steuersatz (7%) zur Anwendung.

mkayin 
Beitragsersteller
 03.05.2017, 14:28

Könntest du mir eine Beispielsrechnung mit den von mir in der Frage gegebenen Zahlen machen?

DerHans  03.05.2017, 17:41
@mkayin

Dafür soll er sich einen Steuerberater suchen.

Du musst die richtige Reihenfolge beachten.

Seine Kosten werden natürlich zuerst von seinen Einnahmen abgezogen. 

Nur die Differenz bildet dann sein Einkommen, für das er Steuern zu zahlen hat.