Was ist eine Nebenbeschäftigung/geringfügige Beschäftigung

10 Antworten

Alleine die Tatsache, dass du Gesellschafter einer GmbH wirst, macht dich noch nicht zu jemandem, der eine Beschäftigung eingeht. Es ist eine Art der Geldanlage.

Und genauso wenig, wie du deinen Arbeitgeber fragen musst, ob du dir Siemens-Aktien kaufen darfst, kannst du auch Gesellschafter einer GmbH werden.

Deinem Arbeitsvertrag steht allerdings entgegen, dass du in der GmbH einen Posten übernimmst, egal ob Geschäftsführer, Prokurist oder was auch immer, nichtmal Tippse oder Kloputzer!

moe61 
Beitragsersteller
 13.06.2011, 09:38

Ist man als Gesellschafter von der Unterschrift her dem Geschäftsführer gleich gestellt? So das man z.B. Ausgaben, die der GF tätigen will gegenzeichnen kann oder braucht man da ne Anstellung alla Prokurist?

blackleather  13.06.2011, 09:50
@moe61

Als Gesellschafter ist man nicht Organ der Gesellschaft, d.h. für diese nicht unmittelbar vertretungsbefugt. Vertretungs- und somit zeichnungsbefugt ist nur der Geschäftsführer (und dem ist man als Gesellschafter eben nicht gleichgestellt).

Beispiel: Wenn du VW-Aktien besitzt, bist du auch Gesellschafter von VW. Aber würde es dir einfallen, deswegen einfach eine Bestellung neuer Dienstwagen oder Nutten für den Betriebsrat / Personalvorstand auszulösen? Selbst wenn du das wolltest - du hättest insoweit keine Vertretungsmacht.

Nur wenn mal - aus welchen Gründen auch immer - kein Geschäftsführer mehr da sein sollte (oder bei VW kein Vorstand), dann vertritt die Gesellschafterversammlung die Gesellschaft unmittelbar, und zwar zur Bestellung eines neuen Geschäftsführers.

397kg  13.06.2011, 09:53
@moe61

Nein. Als Gesellschafter bist du "nur" Geldgeber. Ausser in der Hauptversammlung hast du nichts mitzureden.

Hallo,

zuerst erkundige Dich mal über die IHK über die Rechtsformen als Unternehmer.

Die Bedingungen für eine GmbH sind so hart, das viele eine englische LTD aufbauen ohne wenig Haftung. Heute ist zuerst eine kleine GmbH ratsam mit steuerliche Vorteile.

LESE MAL DAS HANDELSGESETZ !!!

Eine GmbH braucht eine ausführliche Buchführung und jede Organisation die im Handelsregister steht ist verpflichtet zu Gewinn bringenden Handeln. Nicht der Steuerberater haftet für Fehler sondern das Unternehmen.

Neben IHK verfügt auch der Bundesanzeiger gewisse Informationen für GmbH, also RSS Feed und Newsletter von sämtlichen Organisationen sind Pflicht.

Nicht nur Datev hat spezielle Kennzahlen sondern auch verschiedene Wirtschaftsmodelle.

NEBENBERUF UND FREIBERUF ERGEBEN MÖGLICHKEITEN ALS BERATER.

Mitgliedsbeitrag bei IHK ist frei bis zu einem Limit. Das nennt man Nebengewerbe und ist intressant auch für eBay Power Verkäufer. Ein GmbH Geschäftsführer erfüllt vorgegebene Aufgaben und kann von ausserhalb kommen als Berater. Hierfür ist eine Eintragung als Einzelunternehmer ( - kaufmann ) zu empfehlen im Handelsregister. Für ein Arbeitnehmer gibt es einen Freibetrag ohne Steuer.

In Köln hat das Ehrenamt eine enorme Bedeutung und man darf Geld erhalten für gewisse Umkosten.

Eine andere Gesellschaftsform wäre die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GBR ) und braucht keine besondere Buchführung. Bekanntlich gibt es Familien als GBR.

ALSO DIE MARKTVERHÄLTNISSE UND KONKURRENZ BEOBACHTEN, RICHTIGE RECHTSFORM AUSWÄHLEN UND SUCHT EINEN FREIEN COACH.

NUK Unternehmertum veranstaltet Treffen zur Vorbereitung einer Gründung. Prominente Organisationen stellen Berater zur Verfügung für anfängliche Gespräche. Das ZDF präsentiert am Ende eines Wettbewerbs den Gewinner zum StartUp Unternehmen.

Ziel ist ein lebenes Wirtschaftskonzept mit deutlicher Wirtschaftlichkeit und gut präsentierte Emotionen nach allgemeine Regeln. Begriffe wie Seed - Phase bis Jungunternehmen sollen bekannt sein für eine glaubwürdige Präsentation.

Jedes gute Unternehmen hat ein eigenes Controlling zu besseren Steuerung der Abläufe. In Perioden steht der Controller in Verbindung mit den Wirtschaftsprüfer und Steuerprüfer. Controlling bedeutet raus aus Insellösungen um sinnlose Geldverschwendung bei Software Umstellung. Lieber gute Converter kaufen was auch Scripts sein können als manuelle Eingabe der Artikeln von einem Enterprice Resource Planing ( ERP ) System zum Neuen. Da spielt auch der Administrator eine Rolle.

Man könnte nun fortsetzen aber die Zeit läuft weg und stehe gerne zur Verfügung für weitere Fragen.

Kurz, es ist nicht einfach ...


Link von NUK Unternehmertum

http://neuesunternehmertum.de/content/view/12/27/

isofus  13.06.2011, 13:34

DAS IST KEINE RECHTSBERATUNG !!!

Als reiner Gesellschafter legst Du nur Dein Geld in dieser GmbH an - dies ist nicht gleichbedeutend mit einer Tätigkeit

Möchtest Du aber für das Unternehmen handeln, sozusagen "bevollmächtigt" sein, so wärst Du entweder geschäftsführender Gesellschafter oder Inhaber einer Prokura - beides wäre im Handelsregister öffentlich einsehbar und würde gegen Deine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen.

Ich empfehle ein Gespräch mit dem jetzigen Arbeitgeber, er soll Dir die Tätigkeit erlauben, dann bist Du sauber

Ja, das musst du deinem Arbeitgeber bereits mitteilen bzw. genehmigen lassen, schließlich wendest du einen Teil deiner Kraft für diese GmbH auf. Und die sollte man in der Regel für die Erhaltung seiner dem Haupt-AG geschuldeten Arbeitskraft verwenden. Es wird ihm also auch auf den Umfang der Nebentätigkeit ankommen. Außerdem wird den AG interessieren, in welchem Gewerbe du tätig bist und ob es seinen Interessen wiederspricht. In aller Regel darf nicht im gleichen Geschäftsbereich tätig sein, weil man dann möglicherweise sein Wissen aus dem Anstellungsverhältnis nutzen würde - und daran hat er nun überhaupt kein Interesse- ganz im Gegenteil.

isofus  13.06.2011, 13:32

Sollte der Einsatz Deiner Kraft für die GmbH die Arbeitssicherheit bedrohen wäre es ein Kündigungsgrund. Der Arbeitsgeber hat eine Fürsorgepflicht und steht höher in der Rechtsnorm gegenüber einzelne Personen.

Eine Rechtsvertretung mit eine rechtsmittelfähige gutachtliche Stellungsnahme wäre ein geeignetes Gegengewicht. Zwar sind die Qualifikationen zu Rechtsanwalt und Notar unterschiedlich aber vereinbar über spezielle Zusazprüfungen. Zahlt lieber etwas Geld für ergänzende Bescheinigungen zur Rechtssicherheit.

isofus  13.06.2011, 13:33
@isofus

DAS IST KEINE RECHTSBERATUNG !!!

397kg  13.06.2011, 09:34

Nein. Siehe meine Antwort.

angy2001  13.06.2011, 09:45
@397kg

Auch als Gesellschafter und nicht nur als Geschäftsführer ist man in der GmbH "tätig". Ich würde das gegenüber meinem AG nicht riskieren. Wäre der Frgesteller im öffentlichen Dienst tätig, ginge das sogar noch weiter, da er ggf. auch Gewinne anzeigen bzw. abführen müsste.

blackleather  13.06.2011, 09:51
@angy2001

Daumen runter. @397kg hat Recht.

Klauseln in Arbeitsverträgen über genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigungen sind zwar zu respektieren (= genehmigung schriftlich einholen), der AG kann diese Genehmigung aber nur in den seltensten Fällen (Konkurrenz, zeitlich und kräftemäßig zu starke Beanspruchung des AN) verwigern.

Also: Kleinen Antrag schreiben und Art und zeilichen/kräftemäßigen Umfang der Arbeit beschreiben.

Anmerkung: Ein gemeinsames Gewerbe (GbR) ist evtl wesentlich einfacher und billiger anzufangen als eine GmbH.

Weitere Alternative: mehrere Einzelunternehmen.