Kann mich eine GbR anstellen, wenn ich selbst Teil der GbR bin?
Wir sind 3 Personen, die eine GbR gründen möchten, zu gleichen oder ggfs. auch zu unterschiedlichen Teilen.
Alle 3 sollen ausserdem bei der GbR angestellt sein.
Geht das überhaupt ?
2 Antworten
nein, eine GbR ist nicht wirklich eine juristische Person die ihre eigenen Gesellschaftsmitglieder anstellen kann, sondern eine GbR ist eine Gesellschaft die sich aus einzelnen Personen bildet.
Was ihr vorhabt würde eine juristische Person erfordern die selbst alle Rechte und Pflichten einer Person besitzt. Das wäre zb. bei GmbH´s, AG´s, UG´s, KG´s und eingetragenen Vereinen möglich.
Das ist aber in jedem Fall eine Frage für Euren Steuer- oder qualifizierten Unternehmensberater (mindestens Jurist, Betriebs- oder Volkswirt mit abgeschlossenem Studium) da es dabei weit mehr zu beachten gibt.
Es ist unerheblich als was der GF in seinem Unternehmen arbeitet, er bleibt deshalb trotzdem Teilhaber und kann sich nicht selbst anstellen. Das ist eben einer der Unterschiede der Gesellschaftsformen. Eine GBR hat eben nur übertragene Rechte seiner Teilhaber. Die GbR kann keine eigenen Rechte und Pflichten eingehen, das können nur die Teilhaber für die GbR. Das macht sie zum Zwitter, aber eben nicht zu einer echten Person wie das zb. bei einer GmbH der Fall ist.
Doch - das geht.
Nein. Eine GbR ist keine eigenständige juristische Person. Es gibt keine Trennung zwischen dieser und ihren Gesellschaftern.
Dazu müsstet ihr eine Kapitalgesellschacht gründen und einen oder mehrere zum Geschäftsführer bestellen.
Doch, das geht. Die GbR ist zumindest teilrechtsfähig und kann Angestellte haben. Wenn beispielsweise in einem Taxi-Unternehmen in der Rechtsform einer GbR die Gesellschafter nicht nur als GF tätig sind, sondern auch selbst Taxi fahren, ist eine Anstellung möglich.