Wie wirkt sich Nebengewerbe auf Kindesunterhalt aus?
Hallo, die KM meiner Tochter möchte den Unterhalt neu berechnen lassen. Ich verdiene gerade soviel, dass ich die unterste Stufe zahlen kann, derzeit 309€ für die 7jährige Süße. Ich habe aber eine GbR mit einem Bekannten, die 2018 ca 4000€ Umsatz im Onlinehandel erwirtschaftet hat, Ausgaben dafür nicht eingerechnet (Material, Versand, Miete Büro, etc.). Da es ne GbR mit 2 Teilhabern ist, geht ja schonmal alles durch 2. Hauptberuflich arbeite ich Vollzeit in ner komplett anderen Sparte. Werden die Einkünfte der GbR eingerechnet? Wer was weiß, meldet euch mal bitte...
6 Antworten
Für den Unterhalt wird ALLES an Einkommen angerechnet. Bei Selbstständigkeit der GbR wären normalerweise die Unterlagen der letzten 3 Jahre vorzulegen. Wenn sie allerdings erst im letzten Jahr gegründet wurde, so muss natürlich nur das letzte Jahr vorgelegt werden.
Selbstverständlich kann man auch bei der GbR Abzüge vornehmen lassen wie z.B. Fahrkosten.
Da die Jugendämter bereits mit "normalen" Berechnungen überfordert sein könnten, sollte man gerade bei so einer Konstellation einen Fachanwalt drüber schauen lassen.
Was im Einzelnen als Einkommen zählt und was gegengerechnet werden kann, kann man den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLGs entnehmen.
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Unterhaltsrechtlich wird nicht Alles gleichzusetzen sein wie bei den "Ausgaben" die eine Firma so mit sich bringt...
Lässt sich wegen der Kürze der selbstständigen Tätigkeit des Unterhaltsverpflichteten kein repräsentativer Überblick über seine Einkünfte erzielen, muss er auch für das laufende Geschäftsjahr eine vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen.
Ja, alle Einkünfte werden eingerechnet. Bei 8000€ im Jahr und das durch 2 minus Ausgaben, wage ich aber zu bezweifeln dass sich großartig etwas ändert für dich.
4000€ sorry 😁
Zum Einkommen zählen natürlich auch Nebeneinkünfte und diese werden auch bei der Berechnung des Kindesunterhaltes berücksichtigt.
Du kennst ja die Düsseldorfer Tabelle und kannst daraus selbst ersehen, welchen Unterhalt Du anhand Deines Einkommens zahlen könntest.
https://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/unterhaltsberechnung.html
Ja, natürlich wird Dein Anteil mit einberechnet. Abzüglich der Kosten des Unternehmens natürlich.
Hauptberuflich arbeite ich Vollzeit in ner komplett anderen Sparte. Werden die Einkünfte der GbR eingerechnet? Wer was weiß, meldet euch mal bitte...
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Grundsätzlich ja.
Würdest Du mit Deiner Tochter und deren Mutter zusammenleben, wäre das sicherlich keine Frage.
Ergo...