Geschäftskonto für GBR, welches von Minderjährigen gegründet wurde?
Hey liebe Community,
ich und mein Freund (beide minderjährig) haben eine Gbr. gegründet, benötigen aber noch ein Geschäftskonto. Die Commerzbank (und viele andere) meinte, dass die keine Geschäftskonten an minderjährige geben. Wisst Ihr was man machen kann (steuerrechtlich muss ja auch alles in Ordnung sein)?
Die Genehmigung von Eltern und vom Familiengericht liegt alles vor.
Vielen Dank im Voraus!
7 Antworten
DieSparkasse macht das.
oh vielen Dank, dann rufe ich da gleich an
Also was du da erzählst ist für mich nicht nachvollziehbar!
Bevor ich dir jetzt aufzähle, was ich damit meine, beschreibe ich dir mal kurz, den üblichen Ablauf - so wie ich ihn kenne:
Die erste Voraussetzung besteht darin, dass die Vormundschaft der Eltern auf die Minderjährigen übertragen wird! Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Vormundschaftsgericht (Betreuungsgericht) gestellt werden. Der/die Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Der Antrag:
Die Antragstellung ist recht einfach und unkomplieziert.
Einen formlosen Brief an das Amtsgericht schicken, in dem um eine Gewerbeanmeldung Minderjähriger gemäß § 112 BGB gebeten wird reicht bereits aus. Allerdings sollten die Unterschrift aller Existenzgründer/Antragsteller und die sämtlicher Erziehungsberechtigter auf dem Dokument zu finden sein.
Der Antrag wird zusammen mit den Kopien folgenden Unterlagen an das Amtsgericht geschickt:
Personalausweis und Geburtsurkunde des/der Antragsteller
- Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten
- Das aktuellste Zeugnis
- Ein Konzept, aus dem Art und Umfang des beabsichtigten Gewerbes ersichtlich sind
- Gewünschte juristische Form des Gewerbes
Mein Tipp: Die Sachen persönlich abgeben, spart in der Regel sehr viel Wartezeit!
Sollte der Antragsteller zwar eine positive Antwort erhalten haben und es wie in deinem Fall kein Einzelunternehmen sein, wird im weiteren Verlauf aller Wahrscheinlichkeit nach ein notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag gefordert. Diesen müssen die Mitgründer durch einen Notar erstellen und beglaubigen lassen. Rechtliche Beratung kann man beim Notar oder einem Anwalt einholen. Die Verträge liegen in der Regel aber als Muster beim Notar vor und können in den meisten Fällen auch genauso verwendet werden.
Die Kosten hierfür liegen bei etwa 400,- bis 600,- EUR – je nach Gesellschaftsart und Grundkapital. Nach der Gründung könnt ihr die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Wie schon den Antrag und die Kopien der ersten Dokumenten gibt man am besten auch den beglaubigten Vertrag wieder persönlich bei der zuständigen Sachbearbeiterin ab. Das garantiert, dass alle eingereichten Unterlagen auch tatsächlich immer nur eine Sachbearbeiterin erhält. Das sortieren der Hauspost zu Zuordnung der Unterlagen an den zuständigen Sacharbeiter geht erfahrungsgemäß gemütlich vor sich.
Die persönliche Anhörung
Wenn bis hier hin einiges vielleicht genervt hat, aber dennoch einfach zu bewältigen war, geht es jetzt zur Sache!
Sinn dieser Anhörung ist es, herauszufinden ob der Antragsteller wirtschaftlich und geistig geeignet ist, ein Gewerbe selbst zu führen. Immerhin übernehmt ein Unternehmer eine große Verantwortung und ist für etwaige Schulden – die bei einem Scheitern entstehen können – alleine verantwortlich.
Hier soll das unternehmerische Risiko allerdings in die Verantwortung von Minderjährigen übergeben werden. Das da sorgfältig geprüft wird, ob die erforderliche Reife vorhanden ist, dürfte außer Frage stehen.
Und natürlich muss ein Amtsgericht, dass die Vormundschaft auf Minderjährige überträgt, ihnen also volle Geschäftsfähigkeit bescheinigt, diese Entscheidung auch begründen können.
Selbständig heißt: Selbst und ständig!
Ist ein 16-jähriger belastbar genug, um neben dem Business auch Schule und Freizeit problemlos unter einen Hut zu bekommen?
Oder ist es ratsamer, doch lieber noch 2 Jahre bis zur Volljährigkeit zu warten. Im Vordergrund muss immer zum Wohl des Minderjährigen gehandelt werden. Dann hat sich die Entscheidungsfrage von allein geklärt.
Gut zu wissen:
Wem die folgenden Begriffe fremd sind, kann sich das Papier für den Antrag stellen!
Nicht selten fällt das Argument: „Ich arbeite doch nur nebenbei und verdiene kaum etwas“.
Absolut tödlich und das Ende jeder Chance auf Erfog!
Alle aufgeführten Punkte sind völlig unabhängig von hohen Neben oder Hauptgewerbe!
Wer zudem davon ausgeht, kaum etwas zu verdienen, braucht kein Gewerbe, sondern einen privaten eBay-Account und einen Tapeziertisch für den Flohmarkt!
Folgende Dinge sollten vollständig zur Vorlage vorhanden sein:
- Businessplan
- Finanzplan inkl. Kapitalbedarf und -beschaffung
- Marketingplan
- Wirtschaftskenntnisse in der spez. Branche
- Zeitplan (Management zw. Schule, Arbeit und Freizeit)
Wer sich gut vorbereitet hat und die Sachbearbeiterin von seiner Geschäftsidee und seinem unternehmerischen Denken & Handeln überzeugen konnte, hat es geschafft! Was jetzt noch kommt sind Formalitäten!
Die Gewerbeanmeldung:
Dokumente, zur Vorlage beim Gewerbeamt:
- Gültiger Personalausweis
- Vormundschaftsübertragungsbestätigung vom Amtsgericht
- Gesellschaftervertrag (wenn Gründung einer Gesellschaft)
- Bargeld oder EC-Karte
Ich weiß nicht was wo und wie du etwas gegründet hast. Hättest du dich an diese Reihenfolgen gehalten, hättest du jetzte keine Probleme ein Konto zu eröffnen.
Du wärst nämlich durch die Übertragung der Vormundschaft von deinen Eltern auf dich, voll geschäftsfähig!
Mein Tipp:
Es muss auch nicht zwingend ein Geschäftskonto sein!
Das ist unnötig teuer und verbrennt Kapital, dass Gründer sicher besser investieren können.
Ein ganz normales Giro-Konto reicht vollkommen.
Sinn und Zweck ist einfach, dass es übersichtlicher ist, wenn betriebliche Zahlungsein- und -Ausgänge über ein Konto abgewickelt wird, ohne das die Hundesteuer und die Beisträge des Schützenvereins, sowie Lebensmitteleinkäufe per Karten-Zahlung ständig berücksichtigt werden müssen.
Verboten ist das allerdings nicht. Letztendlich haftest du sowieso mit deinem Privatvermögen.
Also was ist bei dir und deinem Kumpel schief gelaufen?
Kannst du mir mal deinen Shop nennen? - Den würde ich mir gerne einmal ansehen?
Und was ist mit dem Gesellschaftervertrag?
Bitte. Lies dir doch einfach mal deine Fragen durch!
Bei dieser Geschichte geht es darum, dass die Vormundschaft, deiner Eltern auf dich übertragen wird. Hast du das soweit verstanden?
Das wiederum hätte jedoch bedeutet, dass du im Bezug auf das Gewerbe, nicht als eingeschränkt geschäftsfähig zählst.
Trotzdem redest du ewig von Minderjährigen.
Fakt ist, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass ein Minderjähriger die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb erhält.
Wie bitte schön, sollte das Vormundschaftsgericht bei deinen Kenntnisstand rechtfertigen?
Seit 3 Jahren spinnst du dir da etwas zusammen.
Mal willst du wissen wie du mit gebrauchten Autos Kasse machen kannst.
Dann willst du Socken aus Indien verkaufen, willst hier jedoch wissen, wo du die Verpackung beziehen kannst.
Du planst groß angelegte Spendenaktion, willst von jedem Paar Socken 1,- EUR spenden. Dabei hast du nicht einmal die Ware und kennst auch deine Zahlen nicht.
Im Übrigen. Ich sehe auch hin und wieder DEMAX.
Vor wenigen Tagen ging es exakt um zwei Existenzgründer, die Socken herstellen und genau 1,- r oder 1 Paar spenden. Im Gegensatz zu dir, waren diese Leute jedoch bereits erfolgreich im Geschäft.
Ich habe dir auch eine Frage zu deinem Einkauf über Zalando gestellt.
Oder hast du vor nur Einzelteile anzubieten. Der Laden muss 2 Leute ernähren.
Womit verdienst du zur Zeit dein Geld?
Mir ist es doch völlig egal. Ich hätte überhaupt nichts in Frage gestellt, weil mir diese Möglichkeit nicht fremd ist.
Was mich von Anfang an gewundert hat, war dass du wirklich überhaupt kein Wissen besitzt. Vielleicht hat dein Kumpel mehr Ahnung.
Du jedenfalls hättest nie und nimmer die Voraussetzungen erfüllt.
Für mich ist nur eins wichtig. Das ich mir keinen Bären aufbinden lasse und stillschweigend akzeptieren, dass man mich belügt.
Ich lasse mich jedoch immer gerne vom Gegenteil überzeugen.
Eine Steuernummer wirst du ja sicher auch haben. Das reicht, eigentlich, falls es dir lieber ist, dass dein Verkaufsshob geheim bleiben soll.
Wisst Ihr was man machen kann
Ja: Ihr müßt erstens von Euren Eltern dazu ermächtigt werden, ein eigenes Gewerbe zu betreiben. Und dann muß das Vormundschaftsgericht der elterlichen Ermächtigung zustimmen. Damit werdet Ihr beide unbeschränkt geschäftsfähig in den Lebensbereichen, die in Verbindung mit Eurer Tätigkeit stehen: https://www.konstanz.ihk.de/recht_und_fair_play/vertrag_gesellschaft/Sonstiges/Unternehmensgruendung/1672676
Oops - sorry - lese jetzt erst in anderen Kommentaren, daß Ihr das ja bereits hinter Euch habt.
Kleiner Tipp: Wendet Euch an die örtliche Industrie- und Handelskammer und schildert das Problem. Mitunter läßt sich ein Gespräch mit einem Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank (Volksbank) arrangieren.
Die Banken sind nicht verpflichtet, euch ein Konto einzurichten. Die duerfen sich ihre Geschgaeftskunden aussuchen.
Es wird euch wohl nichts anderes uebrig bleiben, als so lange zu suchen, bis eine Bank gefunden wurde, die es macht. Hierbei koennte es hilfreich sein, wenn man einen guten und fuer die Bank wichtigen Kunden kennt, der bereit ist, euch als Fuersprecher zu helfen.
Sie sollten sich in der Bank einen Ansprechpartner wählen, der sich mit der Unternehmensgründung durch Minderjährige auskennt:
- 1. Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters
- 2. Genehmigung des Familiengerichts
- 3. Folgen der Ermächtigung bzw. der Genehmigung
Der "Spar-zu und Spar-ab" im normalen Kundenbereich dürfte da wohl kaum die Voraussetzungen bieten!?!
Also wir haben das alles gemacht was du angesprochen hast. Bei der Sparkasse haben wir auch ein Konto bekommen. Deinen Kommentar "Irgendwo gegooglet, ein paar Infos gelesen und den Zusammenhang nicht verstanden." kannst du dir wirklich sparen. Es ist nivht fair, wenn du andere etwas vorwierfst was garnicht stimmt. Ich persönlich kenne dich ja auch nicht und werfe dir was vor, bsp. dass du nicht lesen kannst. Denn einige hier haben die Frage verstanden und konnten sie zielführend beantworten. Nicht sowie du. Aber trotzdem vieln Dank.