Kleinunternehmerregelung und Digistore24: Was passiert, wenn die Umsatzgrenze überschritten wird?
Hallo liebes Community,
ich habe ein kleines Nebengewerbe (natürlich auch angemeldet) aufgebaut, mit dem ich über den Bezahldienstleister digistore24 etwas Geld dazu verdiene.
Der Verkauf bei digistore24 läuft nach dem Resellermodell ab, d.h. es kommt zu einem Vertrag zwischen dem Käufer und Digistore24 als Verkäufer (nicht mit mir als Verkäufer). Das heißt also ich stelle Digistore24 mein Produkt zur Verfügung und die verkaufen es in Ihrem Namen, wickeln die Rechungsstellung sowie Abführen von Steuern etc. ab und erhalten dafür natürlich auch eine Provision. Am Ende des Jahres habe ich mir dann immer meine "Verdienste" überweisen lassen und diese über meine normale Steuererklärung und Einkommenssteuerzahlung versteuert bzw. muss Einkommenssteuervorausszahlungen vierteljährlich leisten. Soweit so gut.
Da alle Umsätze immer unter der Kleinunternehmerschwelle von 17500 € lagen habe ich noch keine Berührungspunkte mit einer Umsatzsteuervoranmeldung gehabt.
Jetzt meine Frage: Eigentlich kann ich doch gar keine Umsatzsteuervoranmeldung machen, weil das Digistore24 ja prinzipiell schon macht und ja sowieso auch die Umsatzsteuern automatisch abführt etc. Wenn ich jetzt über die 17500 € Umsatz kommen sollte und Umsatzsteuervorrauszahlungen leisten müsste wäre das ja "doppelt gemoppelt", da Digistore24 dies ja ebenfalls schon macht. Wie würde es in diesem Fall ablaufen, wenn ich die Schwelle von 17500 € durchbreche? Muss ich dann Umsatzsteuervoranmeldungen / -zahlungen machen?
Kurz gesagt bekomme ich ja von digistore24 das, was am Ende nach USt-Steuern und Abzug von Provisionen übrig bleibt. Auf diese Einnahmen rechne ich dann in der EÜR über Elster meine Abzüge/Ausgaben an und muss dann dementsprechend nur noch die Einkommenssteuer bezahlen.
Ich hoffe Ihr wisst, was ich meine. Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten.
LG, beth01
9 Antworten
Das heißt also ich stelle Digistore24 mein Produkt zur Verfügung und die verkaufen es in Ihrem Namen, wickeln die Rechungsstellung sowie Abführen von Steuern
Das ist der Kernsatz in deiner Info. Fassen wir zusammen. Der Kunde bekommt von dir keine Rechnung. Von Digistore bekommt der Kunde eine, inkl. Steuer etc. Mit der USt, die der Kunde zahlt, hast du also gar nichts zu tun, jedenfalls nicht direkt.
Dann bekommst du monatlich einen Betrag X von Digistore. Wie sich der Betrag zusammen setzt, ist jetzt unwichtig. Es ist letztendlich wie eine Provision anzusehen. Genau das ist also dein persönlicher Umsatz deines Geschäfts, nicht der Erlös aus dem Verkauf selbst. Und nur allein für diese Provision ist die Schwelle von 17500 maßgebend, nicht vom Verkauf der Produkte.
Wenn du nun nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fallen würdest oder freiwillig darauf verzichtest, dann müßte dir Digistore zusätzlich eine Umsatzsteuer auf den Betrag auszahlen, die du dann ans Finanzamt abzuführen hast.
Dabei ist nichts "doppelt gemoppelt". Die Umsatzsteuer zahlt immer nur der Endverbraucher. Und die USt, die dir Digistore auszahlt, führt Digistore ja nicht ans Finanzamt ab, weil die den Betrag in ihrem Vorsteuerabzug geltend machen. Es ist quasi nur eine Verschiebung, wer die Mehrwertsteuer des Kunden abführt.
Der entscheidende Satz des Fragestellers zur Beantwortung deiner Frage ist:
ich stelle Digistore24 mein Produkt zur Verfügung
Und das deckt sich so auch mit den Informationen, die ich auf digistore24.com zum Konzept gelesen habe. Das bedeutet, der Fragesteller verkauft nicht das Produkt an Digistore, sondern er leiht es quasi aus. Die Zahlung von Digistore an den Fragesteller ist somit kein Erlös aus dem Ankauf des Produkts, sondern wie eine reine Provision anzusehen.
So habe ich das Konzept jedenfalls verstanden. Falls ich mich irren sollte, kann der Fragesteller gern korrigieren, und dann gehe ich erneut darauf ein und passe meine Antwort dementsprechend an.
Eines ist auch klar, falls ich das Konzept richtig erfasst habe. Bei Nutzern der Kleinunternehmerregelung wie dem Fragesteller ist der Gewinner des Ganzen Digistore. Dnn diese haben die MwSt vom Kunden bekommen, brauchen das aber aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht an den Fragesteller auszahlen. Und das ist völlig legitim.
ähh nicht wirklich,Digistore kann die Märchensteuer ja nicht behalten, sondern muß diese an das FA abführen.Jeder Unternehmer oder in diesem Falle Agent fungiert ja nur als Treuhänder für das FA.
Digistore24 führt die Umsatzsteuer so oder so ab, Kleinunternehmerregelung betrifft ja nur mich und nicht digistore. Also bei jedem Verkauf kann man folgende Abzüge sehen: 1.) Umsatzsteuer ans jeweilige Land (z.B. GER oder UK) 2.) Provisionsanteil Digitstore .... "Rest" ist mein Anteil und damit ist die Umsatzsteuer ja auch schon abgeführt und ich muss es nicht nochmal machen wenn die mir meinen Verdienst auszahlen oder seht ihr das anders?
Die Mehrwertsteuer, die dem Kunden bereits in Rechnung gestellt wurde, betrifft dich nicht, hiervon führst du nichts ab. Das ist richtig.
Aber wenn du nicht mehr die Kleinunternehmerregelung nutzt, dann zahlt dir Digistore zusätzlich eine Umsatzsteuer auf die Gutschrift an dich. Diese führst du ans FA ab, abzüglich deines Vorsteuerabzugs. Hat wie gesagt nichts mit der Mehrwertsteuer des Kunden zu tun, ist dann ein separater Vorgang.
Okay, dass klingt plausibel.
Wenn Du am Jahresende über die 17.500 kommst, musst Du Umsatzsteuer bezahlen. Die zu zahlende USt. berechnest Du dann an Digistore24, die sie Dir nachträglich überweisen (denn die bekommen sie ja auch vom FA wieder zurück).
Alex
"Kurz gesagt bekomme ich ja von digistore24 das, was am Ende nach USt-Steuern und Abzug von Provisionen übrig bleibt. Auf diese Einnahmen rechne ich dann in der EÜR über Elster meine Abzüge/Ausgaben an und muss dann dementsprechend nur noch die Einkommenssteuer bezahlen." - Na ich hoffe für Dich, dass Du nicht nur den Nettobetrag bekommst. Oder ist auf der Gutschrift ein Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung? Ist dort USt ausgewiesen?
Du hast einen gewaltigen Denkfehler.
Die MWST die dir berechnet wird, führt der Verkäufer an das FA weiter.
Du hast sie, die MwST, aber auf deiner Rechnung ( sprich Ware) stehen.
Somit musst du die MwST an deine Kunden ( Endverbraucher) weitergeben.
Dieser bleibt dann auf der MwST sitzen.
Und diese von dir vereinnahmte MwST musst du an das FA weiterreichen.
Du kannst jedoch, wenn du die Regelbesteuerung nutzt, deine Verausgabte MwST mit der vereinnahmten MwST gegenrechnen und so zahlst du nur die differenz.
Du musst auf deine Ware die MwST zuschlagen und in den rechnungen extra ausweisen.
Da ist nx doppelt gemoppelt. Du machst nur einen gewaltigen Denkfehler.
Das wäre dann ja so als ob der Kunde direkt bei mir kaufen würde, tut er aber nicht. Der Clue an der Sache ist, dass ich über Digistore24 überhaupt keinen Kontakt mit dem Kunden im Sinne der Rechnungsstellung bin. Auf der Rechnung steht als Verkäufer digistore24 und als Käufer eben der jeweilige Käufer. Ich bin. da komplett außen vor.
Wo bist du aussenvor? Du belieferst Digistore 24. Also bist du der Lieferant an Digistore und dementsprechend hast du denen die MwST zubelasten. Wo ist dein Problem das zuverstehen?
um die steuerrelevanten Angelegenheiten musst du dich schon selber kümmern. Mit dem Umsatz bist du Unternehmer und musst ein Gewerbe anmelden.
Ein angemeldetes Gewerbe ist seit Beginn vorhanden und läuft unter der Kleinunternehmerregelung
Da musst du auch ob groß oder klein die Sachen über ein Steuerbüro laufen lassen wenn du es selber nicht machen kannst, willst oder bringst.
Wobei jetzt aber die Frage im Raume steht,ob er nicht von Anfang an Märchensteuer hätte berechnen müssen.Denn im Prinzip bleibt Digistore ja auf der Märchensteuer "sitzen".
Denn Digistore als "Wiederverkäufer" kann ja nur dann die 19 Prozent Märchensteuer beim FA geltend machen, wenn sie ihm auch vom Lieferanten(der Fragesteller) in Rechnung gestellt wird.
Ich denke, der Fragesteller sollte dringenst einen versierten Steuerberater aufsuchen und das ganze Konstrukt einschließlich der Verträge mit Digistore gründlichst prfüfen lassen, bevor das FA dieses macht.