Welche Steuern zahlt ein sogenannter "Privatier"?
Ein Privatier zahlt ja auch Steuern. Einige sind gut genug situiert, dass sie keine Einkommenssteuern, Gewerbesteuern, ... etc. zahlen müssen, weil sie ja keine Erträge haben. Theoretisch könnte man ja auch den Einkünften aus Finanzen (wahrscheinlich seltener der Fall) abschwören und müsste somit keine Kapitalertragssteuer/Abgeltungssteuer zahlen. So zumindest mein Gedanke.
Wonach bemisst sich also der Steuersatz und welche Steuern muss er im Einzelnen zahlen? Muss er auch den Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen?
5 Antworten
Wenn er kein Einkommen hat, zahlt er auch keine Steuern. Aber er muss Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Dort wird dann ein "fiktives Einkommen", die so genannte Mindesteinnahme, zugrunde gelegt, sofern die tatsächlichen Einnahmen geringer (z. B. gleich null) sind.
Bei beruflich Selbständigen liegt diese Mindesteinnahme momentan bei 2'178.75 € pro Monat, sonst bei 968.33 € pro Monat. Aufgrund dieses fiktiven Einkommens werden dann die Sozialversicherungsbeiträge errechnet. Diese muss ich als Student (ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) beispielsweise auch entrichten. Das ist gar nicht so wenig. Das sind mehr als 80 € im Monat.
Du beziehst Dich auf die gesetzliche Krankenkasse.
Das ist aber keine Steuer - und wenn der Privatier privat versichert ist, fällt die auch nicht an.
Wenn der Privatier sein Geld unter der Matratze aufbewahrt (oder wie Dagobert Duck im eigenen Geldspeicher), keine Zinserträge erzielt und quasi vom Kapital lebt, zahlt er keine direkten Steuern.
Irgendwie ist das aber dann doch etwas ungerecht, dass er keine Steuern zu zahlen hat.
Nein, nicht wirklich. Schließlich wurden die Steuern (hoffentlich) entrichtet, als er das Geld eingenommen hat.
Eine Besitzsteuer (also auf den Besitz von Geld unter der Matratze) gibt es nicht. Eine Vermögenssteuer gibt es in Dtl. ebenfalls nicht mehr. Genau genommen noch, wurde aber vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt.
Haben Sie dazu eine brauchbare Quelle?
EStG.
Es kennt 7 Einkunftsarten. Ein Vermögen ist kein Einkommen.
Einkommen- bzw. Gewerbesteuer musst du nur zahlen wenn du auch Geld verdienst. Wenn du keinerlei Einkommen verdienst (z.B. Zinsen oder ähnliches) dann zahlst du nur die sogenannten indirekten Steuern. Das ist dann Tabaksteuer, Mehrwertsteuer, Alcoholsteuer, Minerölsteuer etc. Aber sonst nichts.
Erbst du etwas zahlst du Erbschaftsteuer, verschenkst du etwas zahlst du Schenkungsteuer.
Ja, das meine ich ja. Verdienen tut Privatier ja nicht mehr. Also halt scheinbar nur noch die Alltagssteuern.
Ja genau. Und das ist auch nicht ungerecht, denn das Geld wurde ja bereits versteuert. Entweder hat er das Geld vererbt bekommen und dadurch Erbschaftsteuer gezahlt. Oder er hat das Geld verdient, dann hat er Einkommen, Gewerbe u.o. Körperschaftsteuer, bzw. Kapitalertragsteuer darauf gezahlt.
Wenn er von seinem ersparten Geld lebt - keine Steuern (außer Ggf. Abgeltungssteuer auf Zinserträge). Unfair ist das nicht- Warum auch? Das Geld wurde ja schon versteuert (z.B. Lohnsteuer)
Zinsen etc sind auch Einkommen. Darauf zahlt man Steuern. Da man aber Steuerberater hat, ist das oft sehr wenig.
Das ist doch genau der Fall, den ich in meiner Ausführung ausgeschlossen habe. Wenn also keinerlei Kapitalerträge vorhanden sind. Wenn viel Geld also quasi auf einem Tagesgeldkonto ohne Verzinsung liegt. Das ist natürlich ein Spezialfall, weil die meisten ja das Geld anlegen würden. Aber würde in dem von mir konstruierten Fall der Privatier Steuern zahlen? Abgesehen von den Alltagssteuern natürlich.
Das ist mal eine Antwort auf meine Frage :-D. Haben Sie dazu eine brauchbare Quelle?
Irgendwie ist das aber dann doch etwas ungerecht, dass er keine Steuern zu zahlen hat.