Nach nicht abgegebener Steuererklärung GbR anmelden?
Bei mir hat sich folgende ungünstige Situation ergeben (ja, ich weiß, dass ich das hätte verhindern können und sollen):
Seit Oktober 2017 gebe ich (als Freiberufler) Nachhilfe bei einem Institut, welches mir das Honorar monatlich überweist. Meine Einkünfte hierdurch betrugen nie mehr, als 100€ im Monat. Ich habe für das Jahr 2017 jedoch keine Steuererklärung abgegeben (obwohl ich als Freiberufler dazu verpflichtet bin). Schwierigkeiten habe ich deswegen keine bekommen.
Nun möchte ich eine GbR anmelden und müsste mich deswegen beim Finanzamt melden. Ich habe die Angst, dass diese mein Konto überprüft und dann die Zahlungen vom Institut findet.
Falls mir keine besonders hohe Strafe droht (ich hätte ja sowieso keine Steuer gezahlt) würde ich einfach mit der Anmeldung fortfahren und bei Nachfrage seitens Finanzamtes zugeben, dass ich wegen den 200€ vom letzten Jahr keine Erklärung abgegeben habe.
Was wäre jetzt der beste nächste Schritt oder was würdet ihr mir raten?
Vielen Dank im Voraus
6 Antworten
Ich habe für das Jahr 2017 jedoch keine Steuererklärung abgegeben
Dann gibst Du sie eben jetzt noch ab. Das ist kein großes Problem und auf die Erhebung einer "Verspätungsgebühr" wird in der Regel sowieso verzichtet.
Stimmt, es kann keinen Zuschlag geben, weil ich keine Steuern hätte zahlen müssen.
Steuerklärung 17 kann man noch abgeben, ist zwar verspätet, aber bei erstmaliger Verspätung wird i.d.R. kein Verspätungszuschlag festgesetzt. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das FA von der Nachhilfetätigkeit nichts erfährt - wenn das Institut geprüft wird, schreibt der Kollege fleißig Kontrollmitteilung bezüglich der Lehrerhonorare. Und dann wird's blöd....
Ich würde die Steuererklärung für 2017 schleunigst nachholen und dort persönlich abgeben, alles andere bringt Dir nur Ärger ein.
Die überprüfen dein Konto nicht.
Du musst als Freiberufler kein Gewerbe anmelden. Für eine GbR müsst ihr mindestens 2 sein....Gesellschaft...
achso, ja dann, die prüfen die Konten nicht, dafür brauchen die einen richterlichen Beschluss
Ich rate Dir, Dich direkt an Dein Finanzamt zu wenden. Da Du ab sofort eh eine Erklärung jedes Jahr abgeben musst - Du hast eine Firma - werden die eh früher oder später auf Dich aufmerksam. Erkläre jetzt, dass Du in Deinen Augen was falsch gemacht hast und schildere Dein Anliegen, wie es hier getan hast. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Die GbR hat nichts mit der Nachhilfe von letztem Jahr zu tun. Trotzdem Danke