Darf man als GbR besitzer sein eigener 450€ jobber sein?

3 Antworten

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Nein, das geht in einer Selbstständigkeit ( Personengesellschaft oder Einzelunternehmer) nicht.

Du kannst nicht Firmeninhaber oder Gesellschafter der GbR sein und gleichzeitig von dir selbst in deiner Firma als Minijober angestellt werden.

Euere privatentnahmen , die ihr euch mtl. auszahlt wären eine vorweggenommene Gewinnausschütung und sind somit keine Betriebsausgaben.

xmuk2905 
Beitragsersteller
 15.08.2018, 09:33

Wie würde es sich auf meine Steuerklasse auswirken wenn ich in meinem Hauptberuf normal verdiene und von meiner GbR 450€ auszahlen lasse?

kevin1905  15.08.2018, 12:44
@xmuk2905

Gar nicht. Selbständige haben keine Steuerklasse.

Griesuh  15.08.2018, 14:57
@kevin1905

Kevin: Richtig.......

Nein, das geht bei einer Personengesellschaft oder als Einzelunternehmen nicht.

Nur bei einer juristischen Person (z. B. GmbH) könnte man sich sozusagen selbst anstellen, indem man dann als natürliche Person bei einer juristischen Person beschäftigt sein könnte.

Ihr könnt Euch aber natürlich jeden Monat x € auszahlen; nur wäre das kein Gehalt sondern eine vorweggenomme Gewinnauszahlung - diese Entnahmen sind keine Betriebsausgaben und dürfen daher auch nicht den steuerrechtlichen Gewinn schmälern.

Bakaroo1976  15.08.2018, 20:20

Doch - das geht. Selbstverständlich kann ich zivilrechtlich einen Arbeitsvertrag abschließen. Wie das ganze dann jedoch steuerrechtlich zu behandeln ist, steht auf einem anderen Blatt (Stichwort Sondervergütungen).

xmuk2905 
Beitragsersteller
 15.08.2018, 09:34

Wie wirkt sich das auf meine steuerklasse aus da ich koch hauptberuflich arbeite?

DerSchopenhauer  15.08.2018, 10:28
@xmuk2905

Gar nicht - die Steuerklasssen werden nur bei ArbN verwendet - Du wirst vom Finanzamt ggf. aufgefodert eine Einkommensteuervorauszahlung zu leisten...

Es gibt keine wirkliche rechtliche Trennung zwischen der GbR und euch.

Auch wenn ihr euch jeder 450,- auszahlt, euer steuerrelevantes Einkommen umfasst stets den gesamten Gewinn der GbR nach gesonderter und einheitlicher Feststellung (ergo Aufteilung gem. euren Gesellschaftsanteilen).

Wenn ihr das Geschäftsvermögen und dessen Gewinne von euren privaten trennen wollt, müsst ihr eine Kapitalgesellschaft gründen (UG (haftungsbeschräkt), GmbH, AG, etc.)