Darf man als GbR besitzer sein eigener 450€ jobber sein?
Hallo zusammen,
Ich bin mitgründer einer gbr und unser monatliches einkommen ist ca. 5000€. Ich und mein Geschäftspartner sind hauptberuflich tätig und die GbR war als nebenberuf gedacht. Meine frage: darf ich und mein geschäftspartner jeweils im eigenen Unternehmen 450€ jobber sein und der restbetrag als firmengewinn auf dem konto stehen bleiben?
3 Antworten
Nein, das geht in einer Selbstständigkeit ( Personengesellschaft oder Einzelunternehmer) nicht.
Du kannst nicht Firmeninhaber oder Gesellschafter der GbR sein und gleichzeitig von dir selbst in deiner Firma als Minijober angestellt werden.
Euere privatentnahmen , die ihr euch mtl. auszahlt wären eine vorweggenommene Gewinnausschütung und sind somit keine Betriebsausgaben.
Gar nicht. Selbständige haben keine Steuerklasse.
Kevin: Richtig.......
Nein, das geht bei einer Personengesellschaft oder als Einzelunternehmen nicht.
Nur bei einer juristischen Person (z. B. GmbH) könnte man sich sozusagen selbst anstellen, indem man dann als natürliche Person bei einer juristischen Person beschäftigt sein könnte.
Ihr könnt Euch aber natürlich jeden Monat x € auszahlen; nur wäre das kein Gehalt sondern eine vorweggenomme Gewinnauszahlung - diese Entnahmen sind keine Betriebsausgaben und dürfen daher auch nicht den steuerrechtlichen Gewinn schmälern.
Doch - das geht. Selbstverständlich kann ich zivilrechtlich einen Arbeitsvertrag abschließen. Wie das ganze dann jedoch steuerrechtlich zu behandeln ist, steht auf einem anderen Blatt (Stichwort Sondervergütungen).
Wie wirkt sich das auf meine steuerklasse aus da ich koch hauptberuflich arbeite?
Gar nicht - die Steuerklasssen werden nur bei ArbN verwendet - Du wirst vom Finanzamt ggf. aufgefodert eine Einkommensteuervorauszahlung zu leisten...
Es gibt keine wirkliche rechtliche Trennung zwischen der GbR und euch.
Auch wenn ihr euch jeder 450,- auszahlt, euer steuerrelevantes Einkommen umfasst stets den gesamten Gewinn der GbR nach gesonderter und einheitlicher Feststellung (ergo Aufteilung gem. euren Gesellschaftsanteilen).
Wenn ihr das Geschäftsvermögen und dessen Gewinne von euren privaten trennen wollt, müsst ihr eine Kapitalgesellschaft gründen (UG (haftungsbeschräkt), GmbH, AG, etc.)
Wie würde es sich auf meine Steuerklasse auswirken wenn ich in meinem Hauptberuf normal verdiene und von meiner GbR 450€ auszahlen lasse?