Wer würde nach deutschem Recht erben, wenn man den einzigen Sohn und seine Abkömmlinge enterbt und der Ehepartner bereits verstorben ist?
4 Antworten
Wenn deine eigenen Eltern noch leben, wären sie es. Aber der Sohn kann seinen Pflichtteil einfordern, darum kommt man nicht herum. Der steht ihm zu, fordert er ihn.
Dann würde im erweiterten Familienkreis nach Erben gesucht- gibt es wirklich keine, dann erbt an letzter Stelle der Staat.
Mit einem Testament kann man das regeln- auch bestimmen, wer dann Erbe wird. Das kann auch eine gemeinnützige Einrichtung sein. Ein Tierheim, eine karitative Vereinigung, die Tafel bei dir vor Ort, alles, was du magst.
Die Eltern bzw. deren Abkömmlinge
danach: die Großeltern bzw. deren Abkömmlinge
usw
Dann erben Enkel oder die anderen übrigen verwandten, zb Enkel. Sollte man alle enterben geht es meine ich an den Staat.
Wirklich enterben kann er den Sohn nicht - der hat Anspruch auf den Pflichtteil, also die Hälfte des ihm sonst zustehenden Erbes ...
Den Rest erbt der Staat