Lebenslanges Wohnrecht: Räumung der Wohnung nach Tod der Erben

6 Antworten

Mein Opa hatte lebenslanges Wohnrecht. Er hat 3 Kinder, der Sohn der das Haus besitzt wurde durch den Erhalt des Hauses aus dem Erbe genommen. Die anderen 2 Kinder haben das Erbe ausgeschlagen

eiermaier  29.01.2013, 09:56

Das versteht auch keiner!

Thunder1262  29.01.2013, 10:01
@eiermaier

warum verstehst du das nicht, ist doch einfach.

Wer hatte jetzt lebenslanges Wohnrecht? Der Opa oder dessen Sohn? Und wer hat das Erbe ausgeschlagen? Der Sohn des Opas?

Das lebenslange Wohnrecht is mit dem Opa gestorben! Punkt 1. da drauf muss man nimmer rumreiten, das ist Geschichte. Erbrechtlivh ist es so, dass wenn ein Erbe ausgeschlagen wurde diese Person keinerlei Erbrecht mehr hat (sie hat den Antritt des Erbes ja ausgeschlagen/verzichtet). Dann ist es so wie bei Euch, die nächst möglichen Erbberechtigten rücken nach. Sind Erben da, die jedoch nicht vom Erbe zurücktreten, dann haben die einen Anspruch auf Mindesterbe. So wie ich das verstanden habe, hat derjenige, der vom Erbe zurücktrat jetzt die Finger mit am Haus? Das er dadrauf keinerlei Anspruch hat ist klar. Abklären würde ich hier jedoch per Rechtsanwalt für Erbrecht und Notar. Wurde das Erbe schon eröffnet? Wer steht im Grundbuch? Und und und! Solche Fragen gehören zum Fachmann nicht in "Gute Frage"!!!

Der Opa ist verstorben dem Sohn gehört das Haus und er darf wenn ihr das Erbe angenommen habt für die 3 Wochen eine Nutzungsentschädigung / Miete für die Zeit verlangen. Wenn es dort weiter nichts zu holen gibt als den alten hausrat, hätte ich das erbe auch ausgeschlagen und der Sohn hätte die Entsorgung bezahlen müssen. Du kannst davon ausgehen, das alle wertvollen sachen aus der Wohnung des Opas schon entfernt wurden.

lea11011989 
Beitragsersteller
 29.01.2013, 10:07

Es ist nicht nur der Hausrat der vorhanden ist. In der Wohnung dürften keine "wertvollen" Gegenstände sein. Lediglich Werkzeuge die einen gewissen Wert besitzen.

Wenn der Opa nicht mehr der Besitzer war, sondern nur noch Wohnrecht hatte, erlischt das mit seinem Tod. Dann kann der Besitzer des Hauses durchaus die ortsübliche Miete bzw. Nutzungsentschädigung von euch verlangen