Lebenslanges Wohnrecht: Räumung der Wohnung nach Tod der Erben
Hallo, vor kurzen ist mein Opa verstorben. Nun haben die direkten Erben ausgeschlagen. Und wir Abkömmlinge sind nachgerutscht. Mein Opa hatte ein eigenes Haus das er seinem Sohn überschrieben hatte, in diesem er ein lebenslanges Wohnrecht hatte. Nun muss die Wohnung geräumt werden. Wie sieht es hier mit der Rechtlage aus, muss er uns Zutritt gewähren wenn wir dies möchten, da wir ein Unternehmen beauftragt haben dieses zu räumen. Er hatte über ein selbst verfasstest Schreiben eine Nutzungsentschädigung verlangt. Wir sind aber erst seit 3 Wochen offiziell Erben. Darf er dies?
Vielen Dank Lea
6 Antworten
Mein Opa hatte lebenslanges Wohnrecht. Er hat 3 Kinder, der Sohn der das Haus besitzt wurde durch den Erhalt des Hauses aus dem Erbe genommen. Die anderen 2 Kinder haben das Erbe ausgeschlagen
warum verstehst du das nicht, ist doch einfach.
Wer hatte jetzt lebenslanges Wohnrecht? Der Opa oder dessen Sohn? Und wer hat das Erbe ausgeschlagen? Der Sohn des Opas?
Das lebenslange Wohnrecht is mit dem Opa gestorben! Punkt 1. da drauf muss man nimmer rumreiten, das ist Geschichte. Erbrechtlivh ist es so, dass wenn ein Erbe ausgeschlagen wurde diese Person keinerlei Erbrecht mehr hat (sie hat den Antritt des Erbes ja ausgeschlagen/verzichtet). Dann ist es so wie bei Euch, die nächst möglichen Erbberechtigten rücken nach. Sind Erben da, die jedoch nicht vom Erbe zurücktreten, dann haben die einen Anspruch auf Mindesterbe. So wie ich das verstanden habe, hat derjenige, der vom Erbe zurücktrat jetzt die Finger mit am Haus? Das er dadrauf keinerlei Anspruch hat ist klar. Abklären würde ich hier jedoch per Rechtsanwalt für Erbrecht und Notar. Wurde das Erbe schon eröffnet? Wer steht im Grundbuch? Und und und! Solche Fragen gehören zum Fachmann nicht in "Gute Frage"!!!
Der Opa ist verstorben dem Sohn gehört das Haus und er darf wenn ihr das Erbe angenommen habt für die 3 Wochen eine Nutzungsentschädigung / Miete für die Zeit verlangen. Wenn es dort weiter nichts zu holen gibt als den alten hausrat, hätte ich das erbe auch ausgeschlagen und der Sohn hätte die Entsorgung bezahlen müssen. Du kannst davon ausgehen, das alle wertvollen sachen aus der Wohnung des Opas schon entfernt wurden.
Es ist nicht nur der Hausrat der vorhanden ist. In der Wohnung dürften keine "wertvollen" Gegenstände sein. Lediglich Werkzeuge die einen gewissen Wert besitzen.
Wenn der Opa nicht mehr der Besitzer war, sondern nur noch Wohnrecht hatte, erlischt das mit seinem Tod. Dann kann der Besitzer des Hauses durchaus die ortsübliche Miete bzw. Nutzungsentschädigung von euch verlangen
Das versteht auch keiner!