Bin von den Hinterbliebenen enterbt worden?
Mich hat der Blitz getroffen: Vor zwei Wochen saß ich mit meinen Geschwistern zusammmen um mein Erbe als Drittel-Erbe anzutreten. Wir sind 3 Geschwister, die Mutter verstarb kurz nach Weihnachten. Wir drei sitzen abends gemütlich beinander, am nächsten Tag Notartermin, das Testament von 1998 liegt am Tisch, alles hat noch seine Richtigkeit. Wir schwelgen in Erinnerungen, vor uns liegt eine Mappe, in der viele handgeschriebene Notizen unserer Mutter liegen. Einer davon beinhaltet die Überschrift : Zusatz zum Testament. "Ah, schau mal was ich gefunden habe, meint mein Bruder." Ich lese und kippe fast vom Stuhl. Da ich schon ein Vorerbe erhalten hätte, hat mich meine Mutter 2007 enterbt. (Ich erhielt mit etwa 22 Jahren ein Auto um umgerechnet 7.000 Euro, meine Ausbildung, Miete, usw.) Dass meine Mutter ihr Lieblingskind bevorzugte, ihr durch eine Schenkung ein schönes Haus bereits vor Jahren verschafft hat, haben mein Bruder und ich hingenommen. Übrig ist eine Wohnung, Sparbücher, ein paar Möbel, die mein Bruder und meine Schwester alleine erben sollten. Der Zusatz zum Testament ist mit "Mama" unterschrieben, für mich eher eine Empfehlung an uns, dass wir uns um unsere Schwester kümmern sollten (obwohl ich enterbt wurde!), denn sie benötigt immer Hilfe. Die Arme, die Fürsorgliche (sie hat unsere Mutter gepflegt, vorher habe vor allem ich mich um sie gekümmert). Kurz und gut, ich war geschockt. Meine Geschwister wollten den Zusatz zum Testament mitnehmen. Wegen weil Gerechtigkeit. Sie haben mich getröstet: "Vielleicht ist er ja ungültig." Gesagt, getan. Der Notar wollte sich natürlich nicht festlegen, da das Dokument nicht mit dem Namen der Erblasserin unterfertigt worden war. Nach dem Notartermin saßen wir drei im Kaffeehaus, mir wurde eröffnet, dass der Zusatz nicht ernst zu nehmen sei und ich in ihren Augen gleich berechtigter Drittelerbe sei. Ich fuhr wie in Watte gepackt nach Hause. Gerne hätte ich eure Meinung dazu, was ihr denkt, warum wurde das Dokument, welches eh nicht ernst zu nehmen sei, zum Notar gebracht? Meine Schwester hat mich gebeten, auf meinen Pflichtteil bezüglich der Schenkung zu verzichten, weil sie kein Geld hätte. Mein Bruder wäre einverstanden, wenn ich mit ihm die Wohnung teilen würde, er möchte dass sie als Ferienwohnung der Familie (ich habe kein Interesse daran) erhalten bleibt. Auszahlen könne er mich nicht, da er kein Geld hätte. Bleiben die Sparbücher, die nach Abzug der Notarkosten und der Nebenkosten sehr niedrig bleiben werden.
8 Antworten
Lavendelzweig:
Zwei Sachen darf ich richig stellen:
Die Unterschrift des Erblassers soll den Vornamen und den Familiennamen enthalten (§ 2247 Abs.3 S. 1BGB).
Bei Unterschrift in anderer Weise kann jedoch das Testament oder der Nachtrag/die Ergänzung ebenfalls gültig sein. Erforderlich ist, dass die Unterzeichnung zur Feststellung der Urheberschaft und der Ernsthaftigkeit der Erklärung ausreicht, § 2247 Abs. 3 S. 2 BGB.
Unter diesen Voraussetzungen genügt auch die Unterzeichnung, die nur aus dem Vornamen oder dem Familiennamen besteht, ja sogar die Unterschrift mit der Verwandtschaftsbezeichnung (z. B. Euer Vater“).
Die Unterzeichnung mit dem Anfangsbuchstaben des Namens - z.B. O. K. statt Oskar Knapp -kann ausreichen, wenn sie wirklich die Feststellung gestattet, dass der Erblasser Urheber der Erklärungen ist und den Willen hatte ein Testament (nicht nur einen Entwurf) zu errichten.
Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschliessen, ohne einen Erben einzusetzen.
Empfehlung: Lass dich von einem Erbrechtsspezialisten beraten, insbes. über das Pflichtteilsrecht.
Für Laien schwer zu beantworten. Fraglich ist z.B. ob das Auto und die 7000 bei dem Erbfall berücksichtigt werden müssen oder nicht. Das juristisch recht zu beurteilen wäre Sache des Notars.
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach muss die derzeitige Erbmasse ermittelt werden und danach kann die Erbteilung erfolgen. Ich habe gute Erfahrungen gemacht in ähnlicher Sache und bin mit dem Testament direkt zum Amtsgericht gegangen (vorher Termin geben lassen). Dort wurden die Fakten gesammmelt und in Kürze kommt der Erbschein. Wenn Du den hast, kann keiner Dir etwas verbergen. Also Testament kopieren und für die Aussprache im Amtsgericht bereit halten.
Viel Erfolg.
1. Enterben geht nicht, man hat immer einen Pflichtteil (natürlich gibt es da auch Ausnahmen, die sollten in deinem Fall aber nicht zutreffen). Bei 3 Erben stehen die laut Gesetz mindestens 1/6 zu.
2. Ein Testament ist nur gültig, wenn es abschließend unterzeichnet wurde, und zwar mit dem Namen. Da sollte "Mama" nicht ausreichen und somit ungültig sein.
3. Unter Umständen zählt die Schenkung des Hauses auch noch zum Erbe, kommt drauf an wie lange das her ist. Musst du natürlich wissen ob du Familienkrach willst.
Schlussendlich kann dir da aber nur ein Anwalt für Erbrecht weiterhelfen, weil da noch zu viele Informationen oben fehlen.
Ok, wenn du kannst natürlich auch das Erbe ausschlagen. Auf der anderen Seite ist es aber auch möglich, die Auszahlung später zu bekommen. Nennt sich "Stundung".
Falls dich das interessiert: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/stundung.html
Der Notar meinte, wir sollen das Problem untereinander lösen.
Sonst würde es zu kompliziert werden.
Ich bin nun in der Defensive.
Was bitte ist das für ein unseriöser Notar? Ihr bezahlt ihn und er schiebt seine Pflichten auf euch ab. Würde dringend raten einen anderen Notar aufzusuchen.
Der Nachtrag zum Testament ist i. S. d. § 2247 III 2 BGB wirksam verfügt. Der erkennbare Wille eurer Mutter, die Begünstigte nach Vorempfang lebzeitiger Schenkungen, zu denen auch Mietzuschüsse zählen, insoweit anzurechnen, dass sie auf den zu ihrer Erbquote mit 1/6 hälftigen Pflichtteil in Geld gesetzt wurde, ist nicht zu beanstanden.
Damit dürfte die Beschenkte ja auch insgesamt den gleichen Anteil des Vermögens wie ihre Geschwister erhalten, ohne dass sie bei Nichtanerkennung des Zusatzes Pflichtteilsergänzung an die Geschwister zahlen müssten, zumal der verbliebene Nachlass weit weniger Wert scheint: Das ist fair und gerecht allen Kindern gegenüber :-O
G imager761
Pflichtteil geht nicht, da keiner das Geld besitzt, mich auszuzahlen.
Meiner Meinung nach ist es eine Empfehlung an uns, sehr persönlich und hilfesuchend (wg. Tochter) geschrieben und hat bei einem Notar nichts zu suchen, finde ich.