Wer schützt den Erben vor dem Pflichtteilsberechtigten?
Mich kotzt das Deutsche Recht gelinde gesagt langsam an, der verstorbene hinterlässt ein Testament in dem er ausdrücklich das Kind enterbt ...
Jetzt steht es da und fordert den Pflichtteil in Höhe von 50% ....
Der letzte Wille wird hier mit Füßen getreten ... und das von unserer Rechtssprechung ... meine Meinung.
Der Erbe versucht alles erdenklich mögliche den Pflichtteilsanspruch gerecht zu werden, dieser zögert aber alles hinaus ... Abschlagszahlung auf den Pflichtteil zahlbar in einer Woche ... Verzugszinsen auf den kompletten Pflichtteil, obwohl dieser summenmäßig überhaupt noch nicht benannt ist ...
Hat der Erbe überhaupt irgendwelche Rechte gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten, oder hat derjenige der eigentlich enterbt ist alle rechtliche Möglichkeiten?
Danke
5 Antworten
Der Pflichtteil ist gesetzlich geregelt und verpflichtend. Man kann Kinder nicht komplett enterben. Der Pflichtteil muss in Bar ausgezahlt werden und der Rechtsanspruch darauf ist nicht anfechtbar.
Der Erbe hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, den Pflichtteilsanspruch des Pflichtteilsberechtigten zu erfüllen; schließlich ist der Pflichtteilsberechtigte augrund der Enterbung bereits auf die Hälfte seines gesetzlchen Anspruches reduziert.
Hätte der Erblasser etwas anderes gewolt, so stand dem persönlichen Verbrauch seines Vermögens ebenso wenig entgegen, wie einer Entscheidung zum Verschenken vor seinem Tod. Hätte er die Schenkung um 10 Jahre überlebt, wären die Erben von "Nichts" ingesamt leer ausgegangen und nur der Beschenkte wäre zufrieden.
Enterben heist nix anderes dass derjenige auf das Pflichtteil gesetzt wird. Das sind vom zustehenden Erbe 50%, diese Summe ist in Bar auszuzahlen.
der anspruch auf den pflichtteil kann nicht genommen werden
Das Gesetzt schützt die gesetzlichen Erben vor Sklaverei und Entmündigung ( "sonst enterbe ich dich....) Verhält sich jemand extrem schlecht, so wird er "Erbunwürdig".