Kein Geld um Erbe aus dem Ausland auszuschlagen?
Eine Frau mit der deutschen und der thailändischen Staatsbürgerschaft ist in Deutschland gestorben. Sie hinterließ hohe Schulden. Die 1. Erbin (Tochter) hat das Erbe in Deutschland ausgeschlagen. Dann erhielt der 2. Erbe (Sohn), der schon immer in Thailand lebt vom Amtsgericht die Information, dass er der nächste Erbe ist. Der Sohn hat keine finanziellen Mittel, in Thailand zur deutschen Botschaft zu gehen und das Erbe rechtsmäßig auszuschlagen. Welche Rechtsfolgen hätte es, wenn der Erbe in Thailand den Brief vom Amtsgericht ignorieren würde? Weiß jemand an wen man sich wenden kann um eine kostenlose Beratung zum Thema Erbschaftsrecht im Ausland zu bekommen?
Vielen Dank schon mal fürs Antworten :-)
Welche Rechtsfolgen hätte es?
Gibt es für eine solche Frage eine kostenlose Beratung?
5 Antworten
Ich würde raten, beim Nachlassgericht (d.i. das Amtsgericht, von dem der Brief an den Sohn in Thailand ausgegangen ist) einmal vorzusprechen und nach Möglichkeit mit dem dort zuständigen Rechtspfleger die Situation zu besprechen und ihn zu fragen, was notwendig ist, um die Haftung des thailändischen Erben für die Schulden der verstorbenen Mutter abzuwenden. Nach deutschem Recht käme dazu infrage, den Antrag an das Gericht zu stellen, Nachlassverwaltung anzuordnen. Wenn das geschehen würde, müsste der Sohn nicht für die Schulden der Mutter aufkommen. Die Gläubiger Mutter könnten sich dann nur aus dem (wahrscheinlich nur gering vorhandenen) Nachlass der Mutter befriedigen bzw. sie gingen leer aus.
Der Sohn hat keine finanziellen Mittel, in Thailand zur deutschen Botschaft zu gehen und das Erbe rechtsmäßig auszuschlagen.
Und was macht er, wenn er seinen deutschen Reisepass verlängern bzw. erneuen muss?
Hätte es Rechtsfolgen wenn der Erbe in Thailand den Brief vom Amtsgericht ignorieren würde?
Wenn man das Erbe nicht innerhalb der Frist ausschlägt, ist man Erbe.
Er hat keinen deutschen Reisepass, er ist Thailänder
kostenlose Beratung, eher nein
aber das kann für dich interessant sein:
https://bangkok.diplo.de/th-de/service/erbrecht/1407740#content_0
wenn er nicht Mal die 30.--€ hat was es wohl kostet durch halb Thailand zur Botschaft zu fahren, kann ihm nicht viel passieren. Wenn die Schulden in Deutschland sind, wird wohl niemand es in Thailand vollstrecken. Was mit thailändischen Schulden passiert, weiß ich nicht.
Er würde wohl automatisch das Erbe antreten.