Vater verstorben, ich wurde enterbt, was erbe ich?
Mein Vater ist verstorben und hat mich zuvor enterbt. Er hat eine Lebensgefährtin ist aber nicht verheiratet. Es sind noch 4 Geschwister vorhanden, zu denenn ich keinen Kontakt habe und deshalb nicht sagen kann, ob die auch enterbt wurden. Kann ich trotzdem mein Pflichterbe einklagen? Vielen Dank für eure Hilfe.
9 Antworten
Wenn er seiner Lebensgefährtin zu Lebzeiten alles (was denn eigentlich? Haus, Grundstück, Geld?) geschenkt hat, dann ist kein Erbe mehr vorhanden. Enterben kann man nur in den seltensten Fällen (Die Entzíehung des Pflichtteils trifft auf hohe Hürden sowohl formaler, als auch inhaltlicher Art.).
§ 2333 BGB Entziehung des Pflichtteils
(1) Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmling
dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person nach dem Leben trachtet,
sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen schuldig macht,
die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt oder
wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Unterbringung des Abkömmlings in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig angeordnet wird.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Entziehung des Eltern- oder Ehegattenpflichtteils.
ür eine Enterbung reicht es bereits aus, wenn man in seinem Testament anordnet, dass eine bestimmte Person als Erbe ausgeschlossen sein soll. Die Entscheidung jemanden zu enterben bedarf keiner Begründung und erstreckt sich im Zweifel auch auf die Abkömmlinge der enterbten Person. Gleichwohl bedeutet dies nicht, dass der Enterbte gar nichts erhält - grundsätzlich erhält er nämlich immer seinen Pflichtteil. Wem steht ein Pflichtteil zu?
Der Pflichtteil steht nur den nächsten Angehörigen zu. Dies sind
Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel, nichteheliche Kinder, adoptierte Kinder; entfernte Abkömmlinge, z.B. Enkel, sind nur berechtigt, wenn nähere Abkömmlinge nicht mehr vorhanden sind).
Ehegatten, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls die Ehe noch wirksam bestand.
Eltern, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind.
Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
Geschwister und Großeltern des Erblassers sind nicht pflichtteilsberechtigt
Wie hoch ist der Pflichtteil? Der Pflichtteilsanspruch besteht in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Somit ist zunächst der gesetzliche Erbteil zu ermitteln. Bei der Berechnung des Pflichtteils sind alle Verwandten zu berücksichtigen, die aufgrund von Erbunwürdigkeit, Ausschlagung oder Enterbung von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind (vgl. § 2310 BGB), nicht jedoch diejenigen, die aufgrund eines Erbverzichts nicht Erbe geworden sind.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/enterbung-pflichtteil.htm#ixzz2Le6z3qbD
Enterbt heisst also, dass es ein Testament gibt , wonach Sie nichts erben oder einen früher geschlossenen Erbvertrag?
Wer erbt aber? Ist es der Tierschutzvererin oder wer?
Die Frage ist so nicht zu beantworten, da es bei einer Enterbung immer Pflichtteilsansprüche gibt, die aber je nach Lage des Falles verschieden sein können.
"Mein Vater hat mich enterbt ", ist also völlig ungeeignet, um hier eine Antwort der Ratgebergemeinschaft zu erhalten.
Seien Sie bitte vorsichtig bei Antworten die sinngemäß lauten:
ich glaube,
soviel ich weiß,
ich habe mal gelesen,
meines Wissens ,
vielleicht,usw.....
Dies sind keine Fachleute, sondern Fernsehteilnehmer,, die Realität und Fernsehshows
nicht auseinander halten können und vorbehaltlos alles übernehen,, was sie im Fernsehen hören!
Formulieren sie ihre Frage daher bitte genauer.
Ich gehe mal von deutschen Erbrecht aus. Ein "Pflichterbe" gibt es in der Schweiz, in Deutschland heißt das Pflichtteil.
was erbe ich?
Sie erben nix, können aber den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil ist eine Forderung in Geld gegen den / die Erben. Er beträgt die Hälfte dessen, was sie ohne letztweilige Verfüung geerbt hätten. Da es offenbar 5 Kinder sind, wäre es demzufolge 1/10 der Erbschaft. Bei der Berechnung des Plfichtteils zählen auch lebzeitige Schenkungen mit. Diese werden aber pro Jahr um 10% abgeschmolzen.
Es sind noch 4 Geschwister vorhanden, zu denenn ich keinen Kontakt habe und deshalb nicht sagen kann, ob die auch enterbt wurden.
Kann ihnen auch egal sein, da das auf Ihren Pflichtteil keine Auswirkungen hat. Nur falls einer der Brüder verstorben wäre, und keine lebenden Nachkommen hat, würde sich ihr Pflichtteil erhöhen.
Wer Erbe ist, erfahren sie vom Nachlassgericht, da dieses das Testament eröffnet und es den gesetzlichen Erben mitteilt.
Was bedeutet "enterbt"?
Hat er in seinem Testament lediglich seine Lebensgefährtin und deine Geschwister zu Erben benannt, bekommst du das vom Nachlassgericht schriftlich.
Dann kannst du von der Erbengemeinschaft ein Nachlassverzeichnis anfordern und vom Reinnachlass (was vom Vermögen abzgl. Schulden, Vermächtnisse und Beerdigungskosten am Todestag verbliebe) deinen Pflichtteil in Geld fordern.
Bist du erbunwürdig, weil du gegen die Parnerin deines Vaters gemobbt hast oder schlimmeres, hast du diesen Anspruch nicht.
G imager761