Kann der Schwager erben?
Wir haben bei der Betreuungsarbeit einen Fall, wo eine alte Dame verstorben ist. Sie war Witwe, ihr einziger Sohn ist bereits verstorben. Sie hat nur noch den Bruder ihres Mannes (also Schwager) als näheren Verwandten. Selbst hat sie keine Angehörigen mehr, keine Geschwister. Würde jetzt nicht der Schwager erben? Vom Gericht gab es daran wohl Zweifel. Aber wenn er doch der einzige Angehörige ist?
10 Antworten
Es besteht kein verwandtschaftliches Verhältnis. Mit Tod des Mannes ist das unterbrochen. Dieses Erbe ist verteilt.
Wenn keine Kinder vorhanden sind, bzw deren Kinder, dann erben die Eltern bzw deren Nachkommen. Ein Schwager hat in der gesetzlichen Erbfolge nix zu erben.
Hier existiert kein gesetzliches Erbrecht, da der Erblasser mit der betreffenden Erblasserin gar nicht verwandt ist. Sofern also keine testamentarische Verfügung von Todes wegen vorliegt, ist der Schwager kein Erbe.
Vom Gericht gab es daran wohl Zweifel.
Und zwar völlig zurecht.
Aber wenn er doch der einzige Angehörige ist?
Dann gibt es keine Erben.
So ist es.
Und die Bestattungskosten muss dann ja wohl der Schwager auch nicht zahlen oder? Das wäre ja fragwürdig.
Nein, der ist raus aus der Nummer. Diese Kosten werden vom Erbe genommen, falls möglich.
Das ist landesrechtlich tatsächlich unterschiedlich. Manchmal haben die Angehörigen die Bestattungskosten zu tragen, aber soweit ich weiß sind das dann Eltern, Abkömmlinge, etc. also nähere und tatsächlich Verwandte.
Danke für die schnelle Antwort. Dann gibt es keine Erben? Würde dann einfach der Staat erben? Ist ja auch seltsam.
Was soll daran seltsam sein
Genau das ist das Fiskuserbrecht. Wer soll denn sonst erben wenn niemand mehr da ist?
Das hieße, alles fällt dem Staat zu? Das ist auch ärgerlich.
Nicht jeder hat Geld zu vererben, manchmal sind es auch Schulden.
Wenn man vermeiden möchte das der Staat das Geld bekommt setzt man ein Testament auf. Dann könnte es schon der Schwager bekommen.
Das ist wohl wahr. Leider hat die Frau es versäumt. Und erst bei dem Beginn ihrer Verwirrung /Demenz wurde sie betreut.
Der Schwager ist mit der Verstorbenen nicht verwandt. Daher kann er nicht ihr gesetzlicher Erbe werden, sondern sie nur beerben, wenn die Verstorbene ihn in einem eigenhändig geschriebenen oder vor einem Notar errichteten Testament zum Erben eingesetzt (oder z.B.mit einem Vermächtnis bedacht) hätte. Daher wäre es rechtlich aussichtslos, wenn der Schwager Ansprüche erheben würde. Bei Fehlen von gesetzlichen und testamentarischen Erben fällt das Erbe der Verstorbenen an den Staat (Bundesland ihres letzten Wohnsitzes).
Der Schwager ist nicht erbberechtigt. Wenn es ein Testament gäbe, das den
Schwager mit einem Erbe begünstigt, dann ist es möglich, dass der Schwager erbt.
Dann wird Fiskuserbrecht festgestellt.