Erbrecht - Eltern geschieden und Vater verstorben - Sohn Erbschaft?
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Eltern haben sich in 2002 scheiden lassen. Seitdem lebe ich mit meiner Mutter zusammen. Nach der Scheidung hatte sie auch das alleinige Sorge- und Umgangsrecht. Ich hatte seit 2002 keinen Kontakt mehr zu meinen Vater. Jetzt bin ich 20 Jahre alt. Vor ca. einer Woche kam mein Onkel bei uns vorbei und teilte uns mit, dass mein Vater verstorben ist. Da die beiden Familien nach der Scheidung zerstitten waren und man seitdem auch keinen Kontakt mehr hatte, weiß ich leider nicht wann und wo genau und an was mein Vater verstorben ist. Ein Freund hat mir gesagt, dass ich einen Anspruch auf sein Erbe hätte. Ich weiß, dass mein Vater nach der Scheidung eine Freundin hatte, vllt. hat er sie geheiratet, wie gesagt, ich hatte seit der Scheidung im Jahr 2002 kein Kontakt mehr zu ihm.
Wie sieht es rechtlich aus? Habe ich, trotz der Scheidung meiner Eltern, Anspruch auf ein Teil seines Erbes? Wenn ja, wie viel wäre der prozentuale Anteil, bzw. der Pflichtanteil? (Ich weiß nicht, ob er ein Testament hatte. Er war zum Zeitpunkt des Todes 53 Jahre alt.) Wohin müsste ich mich wenden, um herauszufinden, wann, wo und an was er gestorben ist und wo könnte ich meine evtl. Erbschaft, falls vorhanden, geltend machen? (Meinen Onkel brauche ich nicht zu fragen, die Familien wollen keinen Kontankt mehr zueinenander haben.)
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Freundliche Grüße
officemanager
5 Antworten
du kannst dich an das nachlaßgericht wenden. aber du kannst auch abwarten, weil das nachlaßgericht sich von selber an die erben wendet und da gehörst du als leiblicher sohn dazu. selbst wenn dein vater dich vom erbe ausgeschlossen hätte, würde dir immer noch der pflichtteil zustehen.
erstens könntest du den onkel, der euch die nachricht gebracht hat, fragen und zweitens kannst du ruhig abwarten, weil das nachlaßgericht auf dich zukommen muß.
Ein Problem ergibt sich nur dann, wenn die Verwandten den Sohn nicht beim Nachlassgericht als Erben genannt haben....man sollte sich also schon selber ein bisschen kümmern
die verwandten müssen den sohn gar nicht benennen. den findet das nachlaßgericht auf ohne deren hilfe - dank der deutschen bürokratie :-)
ich weiß von einem fall, daß ein vor jahrzehnten nach australien ausgewanderter sohn von verwandten nicht benannt wurde. spielte aber keine rolle, das nachlaßgericht wußte trotzdem von ihm.
Wenn es bekannte Erben gibt und diesen den Sohn nicht angeben, so ermittelt das Nachlassgericht da nicht groß weiter. Es lässt sich nur von diesen bestätigen, dass es keine weiteren bekannten Erben gibt. Was anderes ist es dann, wenn keine Erben bekannt sind. Dann werden Ermittlungen angestellt! Stell Dir nur mal vor, das Nachlassgericht würde in jedem einzelnen Fall nach Erben suchen (denn jeder hat ja potenziell irgendwo einen unbekannten, unehelichen etc. Sohn). Das ist nicht machbar!
müßten die anderen erben da nicht eine eidesstattliche versicherung abgeben?
Du hast Anspruch auf ein Erbe. Frag beim Nachlassgericht nach. Die Höhe richtet sich danach, wie viele Miterben eventuell noch vorhanden sind, z.B. Geschwister, 2. Ehefrau. Ein Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Du wirst nach 6 Wochen Post vom Amtsgericht erhalten und über dein Erbe informiert werden.Ein Pflichtteil steht dir als Sohn zu.L.G.
Das Standesamt ist da zuständig. Normal bist Du allein Erbe wenn Du sein einziges Kind bist. Er kann aber ein Testament gemacht haben ,dann bist du immer noch Gesetzlicher Erbe zur hälfte. Du müsstest aber auch für die Bestattung sorgen. Ist das Erbe aber kleiner als die Schulden ,die er hinterlässt kannst du das Erbe ausschließen .Dann erbt der Staat Die Schulden. Du musst Dich also Erkundigen Wie die Verhältnisse sind Du hast nur eine Kurze Zeitspanne Die Erbschaft auszuschließen. Das kannst du nicht wieder Rückgängig machen. Du musst Dich genau informieren. .
An welches Standesamt muss ich mich da wenden? An das Standesamt an meinen Wohnsitz oder an seinen Wohnsitz? Dann gibt es nur ein Problem: Ich weiß nicht, wo er zuletzt gewohnt hat. Wo kann ich das herausfinden und was für Papiere brauche ich dafür? Danke!
Das Standesamt hat damit nichts zu tun. Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz Deines Vaters. Hast Du denn gar keinen Kontakt zu irgendwelchen Verwandten Deines Vaters, die du fragen könntest?
Nein leider habe ich gar keinen Kontakt zu der Familie väterlicherseits mehr. Gibt es keine andere Möglichkeit heruaszufinden wo sein letzter Wohnsitz war und somit welches Nachlassgericht zuständig ist? Mache mir sorgen, dass ich vllt. Schulden erben könnte, wenn ich nicht rechtzeitig das Erbe ausschlage. Ichh weiß ja auch nicht den genauen Todestag, sondern nur dass er gestorben ist, mehr hat mein Onkel uns nicht ausgerichtet.
Und wenn Du ganz einfach mal den Onkel fragst, der Dir das ausgerichtet hat?
Saver79,Wissen und Halbwissen ist ein unterschied. Auf dem Standesamt Liegen die ganzen Anschriften ,Auch Testamente ,können dort liegen. Das Nachlassgericht Kommt viel Später wenn Das Erbschaftsverfahren in Gang gesetzt wird. Beim Standesamt wird Er auch erfahren wo Der Vater verstorben ist.
klar hast du trotz der Scheidung deiner Eltern Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes. Er ist ja trotzdem dein Vater gewesen, auch wenn sich deine Eltern haben scheiden lassen.
Du hast nicht nur einen Anspruch auf den Pflichtteil sondern bist mindestens Miterbe geworden, wenn es kein Testament gibt
An welches Nachlassgericht muss ich mich da wenden? ich weiß nicht, wo er zuletzt gewohnt hat. Kann ich auch beim Amtsgericht in meinem Ort nachfragen bzw. wo könnte ich herausfinden, wo er gewohnt hat oder wo er beerdigt wurde? Danke!