Wer muss Baumfällung in gepachtetem Garten bezahlen? Eigentümer oder Pächter?
Hallo,
meine Eltern haben in ihrem gepachteten Garten zwei Tannen stehen. In einem der Tannen hat der Blitz eingeschlagen. Der zuständige "Verwalter" des Gartens hat nun festgestellt, dass die Tannen gefällt werden müssen.
Meine Eltern sind in dieser Hinsicht etwas unbeholfen, und haben bereits Kontakt zu einem Unternehmen aufgenommen, das Baumfällungen vornimmt.
Die Firma hat uns bereits darauf hingewiesen, dass es Vorschriften gibt, ob der Baum überhaupt gefällt werden darf. Dies wird noch abgeklärt, jedoch würde mich erst mal interessieren, wer die Kosten für die Baumfällung zu tragen hat.
Muss der Eigentümer bezahlen oder in dem Fall meine Eltern, da diese Pächter sind?
Es wäre nett, wenn mir jemand antworten könnte.
Vielen Dank :)
4 Antworten
Bei einem Blitzeinschlag, der den Baum soweit zerstört, dass dieser gefällt werden muss, zahlt in aller Regel die Versicherung. Gleiches gilt bei Sturm ab einer gewissen Stärke. Die Beschädigung des Baumes hat der Pächter nicht herbeigeführt und trägt demzufolge auch keine Schuld. Hier müsste die Versicherung des Eigentümers die Kosten der Baumfällung übernehmen, so er eine Versicherung hat. Ansonsten muss der Eigentümer die Baumfällkosten aus eigener Tasche bezahen und nicht der Pächter.
Ich würde sagen der Pächter, aber er braucht für eine Fällung die Einverständnis des Eigentümers.
Handelt es sich um einen Kleingarten gemäß Kleingartengesetz, so gehört ein Baum in diesem Garten zur Substanz des Grundes und obliegt der Verantwortung des Grund-Eigentümers bzw seines Verwalters.
Wenn es notwendig ist muss es normalerweise der Eigentümer machen aber das kommt darauf an was vertraglich geregelt ist. ggfs. anwaltlich beraten lassen
Danke für die Antwort :) an welchen Anwalt sollten wir uns da wenden?
Ich werde morgen mal den Vertrag durchlesen
lg Tanja