Wer muss Baumfällung in gepachtetem Garten bezahlen? Eigentümer oder Pächter?

4 Antworten

Bei einem Blitzeinschlag, der den Baum soweit zerstört, dass dieser gefällt werden muss, zahlt in aller Regel die Versicherung. Gleiches gilt bei Sturm ab einer gewissen Stärke. Die Beschädigung des Baumes hat der Pächter nicht herbeigeführt und trägt demzufolge auch keine Schuld. Hier müsste die Versicherung des Eigentümers die Kosten der Baumfällung übernehmen, so er eine Versicherung hat. Ansonsten muss der Eigentümer die Baumfällkosten aus eigener Tasche bezahen und nicht der Pächter.

Ich würde sagen der Pächter, aber er braucht für eine Fällung die Einverständnis des Eigentümers.

Handelt es sich um einen Kleingarten gemäß Kleingartengesetz, so gehört ein Baum in diesem Garten zur Substanz des Grundes und obliegt der Verantwortung des Grund-Eigentümers bzw seines Verwalters.

Wenn es notwendig ist muss es normalerweise der Eigentümer machen aber das kommt darauf an was vertraglich geregelt ist. ggfs. anwaltlich beraten lassen

TanjaundSina 
Beitragsersteller
 19.06.2012, 20:44

Danke für die Antwort :) an welchen Anwalt sollten wir uns da wenden?

Ich werde morgen mal den Vertrag durchlesen

lg Tanja