was kann ich gegen eine Ablehnung der Baumfällung tun Gründe für Widerspruch?

5 Antworten

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stimmt du hast Recht, die blöden Anmachen braucht man nicht. Also wir haben auch keine Genehmigung bekommen. Einkürzen darfst du jedoch die Bäume soweit, dass sie wieder ausschlagen. Das bedeutet bei uns, dass nur der 1. Ast am Stamm stehen bleiben muss. Somit ist das "Schmutzproblem" prima gelöst. Eingekürzt ist nicht gefällt und niemand muss überzeugt werden.

frodobeutlin100  31.12.2015, 10:49

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article120475217/Baeume-falsch-beschneiden-kann-teuer-werden.html

Bäume falsch beschneiden kann teuer werden ....

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auch hier gilt die Baumschutzsatzung

.... wer Bäume zu Tode schneidet - wird bebußt und muss Ersatzpflanzungen leisten ... und dahier schon mal erfolglos ein Antrag gestellt wurde, wird die zuständige Behörde ein Auge darauf haben, was passiert ...

Persoenlich  31.12.2015, 12:32
@frodobeutlin100

Dir und der Behörde viel Spaß beim "bebußen". Hat hier nix zu suchen ... aber ich kann Pessimisten nicht leiden. Wünsche Dir für 2016 etwas Fröhlichkeit, viele neue Gesetze und eine gehörige Portion Optimismus.Die Bäume sind nicht tot oder kennst Du die persönlich ?  ;-) 

darline98  03.01.2016, 14:20
@Persoenlich

Der Baum ist noch nicht tot! Aber bald erzähl mir mal bitte in welcher Stadt das in der Baumschutzsatzung steht das würde mich persönlich echt interessieren. 

Persoenlich  03.01.2016, 23:12
@darline98

Keine Sorge, der Baum wird mich noch überleben  ... es ist 6 Jahre her und er wird in jedem Frühling schön grün .. ätsch und das einfach so von Mutter Natur gewollt. Ich würde mir aus jedem Bundesland ne Baumschutzsatzung anfordern, falls man mal umzieht ;-)

So eine Baumschutzsatzung hat ihren Sinn .. nämlich genau den, dass nicht ohne Sinn und Verstand abgeholzt wird - nur weil der Baum Dreck macht .... Verstöße werden mit Bußgeld geahndet und wenn ohne Genehmigung gefällt wird sind Ersatzpflanzungen vorgesehen (mit genauen Vorschriften welche Bäume zu pflanzen sind) ...

lilo1984 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 19:47

Und wie genau hast du jetzt auf meine Frage geantwortet ?

Ich habe nicht nach dem Sinn der Baumschutz-Satzung gefragt frodo ....

Ich frage mich was immer diese Gehässigkeit soll bei den Antworten ??

So eine richtige ekelhafte Klugscheißerei ... Wenn dich die Frage stört, scroll doch einfach weiter ...

Meinst du ich bin behindert und weiß nicht, dass Bäume ihren Sinn haben ?

TROTZDEM will ich gerne 2 Bäume fällen und brauche dafür Tipps - ES GIBT IMMER EINEN WEG ... Auch wenn es in deiner kleinen engen Welt wo es nur schwarz/weiß gibt nicht möglich ist ...

frodobeutlin100  27.12.2015, 20:10
@lilo1984

nein es gibt nicht immer einen Weg ... es gibt Recht und Gesetz an die sich alle zu halten haben und wer sich nicht dran hält wird eben bebußt und muss Ersatzpflanzungen machen .. das musst Du wahrcheinlich sogar, wenn Du die Fällgenehmigung bekommst ... und auch dann wird Dir vorgeschrieben welche Bäume zu pflanzen sind ...

lamarle  27.12.2015, 20:15
@frodobeutlin100

Genau so ist es hier auch. Bei erteilter Fällgenehmigung bekommst Du gleich eine Liste mit, aus der Du Dir einen Baum aussuchen kannst für Ersatzpflanzung. Und es wird auch der Mindest-Stammumfang sowie Mindestalter des Baums vorgeschrieben.

Tja, um solche Dinge kümmert man sich, bevor man ein Grundstück kauft. Da die Bäume als gesund eingestuft wurdenn, sehen Deine Chancen eher schlecht aus. Vielleicht kannst Du einen Baumsachverständigen davon überzeugen, dass er ein Gegengutachten schreibt...

Herunterfallende Nadeln, Laub und Nüsse sind definitiv kein Grund, die Bäume fällen zu lassen. Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als den Weg zu fegen.

Wenn Du die Bäume fällen lässt / es selbst machst, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch die Kosten dafür ausfallen können, verrät Dir die Baumschutzsatzung Deiner Stadt / Gemeinde. Hier bei uns können es bis 50.000 Euro sein.

Ich sage nur: Eigentum verpflichtet.

Naturschutzgesetze sollen doch bitte von anderen eingehalten werden, Umweltschutz doch bitte nur von  anderen betrieben werden... und Gesetze sind nicht ernst zu nehmen, wenn sie meiner eigenen Bequemlichkeit entgegenstehen.

Dem "Nachbarschaftsärger" kann man mit der Ablehnung der Genehmigung begegnen. Die habt ihr schließlich nicht zu verantworten.

Wenn die Bäume gesund sind und schon länger stehen, geniessen die Bäume einen sog. Bestandsschutz. Lässt du die Bäume dennoch fällen und es erfolgt eine Anzeige, so kann dich das Fällen eines Baumes locker 400-500.--€ an Bussgeld kosten.

Gleiches trifft dann zu wenn gesunde Bäume während der Brutzeit der Vögel gefällt werden. Auch da drohen Geldbussen so eine Anzeige erfolgt.

Unternehmen die sich mit Baumfällarbeiten beschäftigen, werden sicher keine gesunden Bäume während der Zeit fällen, in der die Brutzeit der Vögel gilt. Denn die werden bei einer Anzeige mit einem Bussgeld belegt. Kosten je nach Gemeinde 400-500.--€ je Baum.

Man könnte auch sagen, wer lange fragt, geht lange irr. Baum einfach fällen und abwarten ob eine Anzeige kommt. Jetzt wo du einen Antrag auf die Fällung einer Kiefer gestellt hast, der abgelehnt wurde, du den Baum trotzdem fällst, könnte das Bussgeld noch höher ausfallen.

Schlag Kupfernägel in den Baum und irgednwann wird der Baum absterben. Dann kannst du den Baum fällen, ohne dass dir irgendjamand etwas anhaben kann.