Eigentümer verweigert Verkauf von Kleingarten und kassiert von mir (Pächter) jährlich Gebühren?
Hallo Ihr Lieben,
ich habe im Jahr 2011 einen Kleingarten für 600,-€ gekauft (mit Pachtvertrag etc.). Im Jahr 2014 wollte ich den Garten aufgrund Zeitmangel und Krankheit verkaufen.
Der Vereinsvorsitzende sagte mir im Jahr 2014 folgendes: "Wir finden für Sie einen Käufer und Sie selbst dürfen keine Käufer suchen."
Als den den Garten im Jahr 2011 gekauft habe gabs damals keine Abmachung zwischen den Verein und mir an wem ich das Garten verkaufen könnte. Andere Garteninhabern haben bereits mehrmals selbst einen Käufer gefunden und dann verkauft.
Es ist jetzt 2 Jahre her und der Verein hat mir kein einziges Käufer vorgeschlagen. Dazu musste ich weiterhin den Garten pflegen, Pflichtstunden leisten und gebühren bezahlen. Das ist sehr ärgerlich!
Ich habe daraufhin einen verkaufsschild ausgehändigt (April/2016) und gab mehrere interesannten. Nach 3 Tagen habe ich mich mit einen Käufer für 600€ geeinigt. Doch der Verein verweigerte es. Begründung "Sie können keine Küufer aussuchen"; oder "Es gibt hier keine Garten für Türken oder ältere Menschen" (Obwohl ich auch eine türk. Migrationshintergrund habe).
- Was Eure Meinung/Ratschläge dazu bitte?
- Was passiert bei eine Kündigung des Mitgliedschafts und Pachtvertrags? Muss ich weiterhin gebühren zahlen und ganz wichtig was passiert mit der Gartepreis von 600€. wie bekomme ich das Geld zurück?
- Sollte ich einen Anwalt einschalten wegen Betrug und Diskriminierung? Ich zahle jährlich sinnlose gebühren und leiste Pflichtstunden.
Satzung Auszug (Google: pachtvertrag kleingarten remscheid. 5. Link als pdf-Datei) > §10 4. Das Pachtverhältnis endet mit dem wirksam werden der Kündigung des Pachtvertrages Die Anwendung von § 545 BGB - stillschweigende Verlängerung des Pachtverhältnisses - ist ausgeschlossen. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses fällt der Kleingarten an den Verpächter zurück. Der Pächter ist nicht berechtigt, gegen den Willen des Verpächters über den Kleingarten anderweitig zu verfügen. 5. Der Verpächter gestattet dem Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit einem Pachtnachfolger Pflanzen, Laube und andere Einrichtungen im Kleingarten zu belassen, um einen Verkauf dieser Bestandteile an den Nachfolgepächter zu ermöglichen. In diesem Falle hat der Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages alle sich aus dem gekündigten Pachtvertrag, der Bauordnung und der Kleingartenordnung sowie der Satzung ergebenden Pflichten so zu erfüllen, dass dem Verpächter und dem Verein finanzieller Schaden nicht entsteht Er muss sich bei Nichterfüllung eine kostenpflichtige Inanspruchnahme gefallen lassen. 6. Der abgebende Pächter ist verpflichtet, solange kein Nachfolger für die Parzelle gefunden und diese nicht beräumt ist, eine Nutzungsentschädigung, die sich mindestens analog zur Höhe des jährlichen Kleingartenpachtzinses und der öffentlichen Lasten für diese Parzelle zusammensetzt, zu zahlen** >
5 Antworten
So, dann fassen wir mal zusammen.
Du hast bis jetzt noch nicht gekündigt,richtig? Dann wird der Verein auch nicht aktiv. Warum auch?
Der Werdegang ist doch recht simpel.
- Du kündigst ordnungsgemäß
- Nach erfolgter Kündigung kommen die Schätzer und ermitteln den Wert der gesamten Parzelle ( diese Summe muss sich nicht zwangsläufig mit deinen Vorstellungen decken)
- Jetzt und wirklich erst jetzt wird der Verein Interessenten an dich ranführen. Mit denen verhandelst du nun, wegen allen was deinen Vorstellungen entspricht und was eventuell über den Schätzpreis hinausgeht.
Moment mal! Pacht heißt nicht Kauf. Pachten ist wie mieten. Was du pachtest ist nicht dein Eigentum, du kannst es nur benutzen. - Wenn du ein Auto mietest, kannst du es ja auch nicht verkaufen.
Wenn du den Pachtvertrag fristgerecht kündigst, bist du aus dem Vertrag raus und musst nicht weiter bezahlen.
Was willst du Verkaufen? - Den Garten kannst du nicht verkaufen, weil du ihn nur gemietet hast. Geräte (Rasenmäher, Rechen, Hacke usw.), Gartenlaube, Gewächshaus, Pflanzen, die du selbst gekauft oder geschenkt bekommen hast, kannst du demjenigen anbieten, der nach dir den Garten pachtet.
Die Sachen die dir gehören kannst du an jeden verkaufen, der sie will.
Dafür brauchst du die Schlafsäcke vom Verein nicht. Wenn die den Garten nicht weiter verpachten wollen, verkaufst du deine Sachen eben bei eBay, über die "Sperrmüll"-Zeitung oder sonst wo.
Ich klink mich hier nochmal ein. Der Verein findet deshalb seit 2 Jahren keine Nachpächter, weil er gar nicht danach sucht. Einfach weil du eben noch nicht gekündigt hast. Wie in meinen Beitrag beschrieben: Kündigung - Schätzung - Verhandlung
So in 3 kurzen Worten der Werdegang.
Erst mal zur Richtigstellung: Du hast im Jahr 2011 einen Kleingarten gepachtet. Vom vorherigen Pächter hast Du irgendetwas gekauft. Hütte??
Dieses Geld möchtest Du jetzt gerne wieder erzielen.
.....Das Pachtverhältnis endet mit dem wirksam werden der Kündigung des Pachtvertrages .......
Wann wurde der Pachtvertrag gekündigt? Mit welchem Datum endete der Pachtvertrag?
Fordere nunmehr den Verpächter auf, den Nachweis zu erbringen, dass er einen Folgepächter aktiv sucht bzw. gesucht hat. ( Frist 2 Wochen )
...
Nach erfolglosem Fristablauf bleibt Dir nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.
Geht es um diesen? :
Adlerstr. 36,
42859 Nordrhein-Westfalen - Remscheid
Im Jahr 2011 habe das Garten gepachtet. Dem vorherigen Pächter habe ich 600€ bezahlt (Hütte, Gartenwerkzeuge, Pflanzen).
Jetzt möchte ich den Garten verkaufen aber der Verein verweigert es.
Der Pachtvertrag (+ Mitgliedschaft) ist zeitlos und wird aber nächste Woche gekündigt
Suche bereits einen Anwalt, mehr kann ich leider nichts machen. :(
Erst einmal kündigen, dann muß der Verpächter einen neuen Pächter suchen. Frage den Verpächter - wie lange es üblicherweise dauert einen neuen Pächter zu finden. Denn meist haben solche Vereine eine Warteliste. Frage bitte danach.
Im Moment ist erst mal ein Anwalt überflüssig - kostet nur Geld!
Gibt es keine Satzung, in der auch die Kündigungsmodalitäten geregelt sind?
Wenn nachweislich andere Pächter ihre Gärten in Eigenregie verkauft haben, sollte der Vorstand erklären, warum er bei dir mauert.
In der Satzung steht das man (als Pächter) jederzeit kündigen kann. Aber es ist etwas kompliziert. Satzung kann als pdf herunterladen (
Satzung Auszug (Google: pachtvertrag kleingarten remscheid. 5. Link als pdf-Datei).
Also der Verein verweigert den Verkauf, das verstehe ich auch nicht wirklich.
Also Google spuckt keine Fristen aus. Von daher könnte vielleicht ein Anwalt helfen, wie lange sich Zeit gelassen werden kann/darf.
Ich habe zumindest gefunden, dass eine Wahl gelassen werden muss, ob man alle bisher fälligen Gelder weiterzahlt oder einen Komplettrückbau betreibt.
Ist dein Garten denn öffentlich ausgeschrieben? Sprich, wird sich intensiv um einen Nachfolger bemüht? Und ist er geschätzt worden?
Bei uns ist es so geregelt, dass ein Nachpächter selbst gesucht werden kann. Dass der Vorstand einverstanden sein muss, ist ja klar. Aber er darf auch nicht alle ablehnen, nur weil ihm die Nase nicht gefällt.
Wie gesagt, ich würde mich, falls dein Vorstand nicht mit sich reden lässt und keine relevanten Bemühungen zeigt, an einen Anwalt wenden.
http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/paechterwechsel-in-der-kleingartenanlage-363337
Ist kein Nachpächter vorhanden, ist über den Verbleib der Baulichkeit und der Anpflanzungen eine schriftliche Vereinbarung zwischen abgebendem Pächter und Verpächter zu schließen. Der Verpächter ist in diesem Fall nicht zur Zahlung des Entschädigungsbetrages verpflichtet. Der abgebende Pächter hat den Garten bis zur Neuverpachtung nach § 4 zu bewirtschaften, die Pacht, Verwaltungsgebühr sowie Umlagen des Vereins zu zahlen und sonstige Leistungen zu erbringen oder die Baulichkeiten einschließlich Fundamenten, befestigte Wege und Anpflanzungen zu entfernen und den Kleingarten im umgegrabenen Zustand zu übergeben.
Die Rechtslage begünstigt eindeutig den Gartenverein, da ist es verwunderlich, dass überhaupt noch ein Mensch sich in diese Kostenfalle sehenden Auges begibt.
In diesem Fall ja. In meiner Anlage ist es wie gesagt ohne Probleme möglich und sogar erwünscht, einen Nachpächter zu bringen, wenn man seinen Garten aus Alters-oder anderen Gründen kündigt.
du musst schriftlich kündigen. ob dann die parzelle jemand übernimmt, ist das problem des vereins.
schau in deinen pachtvertrag, da muss es einen abschnitt zur kündigung (frist) geben.
Ich werde nächste Woche den Pachtvertrag und die Mitgliedschaft kündigen damit ich keine gebühren mehr bezahle. Meine Frage ist aber was passiert mit der Garten bzw. mit der 600€? Wie bekomme ich das zurück bitte?
das weiss ich nicht. es ist unklar, wer die 600 euro bekommen hat und warum.
Danke.
Ich habe für die Gartenlaube, Gartenwerkzeuge, Rasenmäher etc. insgesamt 600€ bezahlt. Nachdem ich den Pachtvertrag gekündigt habe, wie kann ich das wieder zurück holen bitte?
Ich habe einen Käufer gefunden aber der Verein verweigert es. Der Käufer zahlt 600€.
Der Verein findet seit 2 Jahren keinen Käufer.