Muss Verein bei Rohrbruch der Hauptwasserleitung helfen?
Hallo, Wir haben einen Kleingarten mit Wasseranschluss gepachtet. Über den Winter ist die Hauptzuleitung zu unserem Teil der Kleingartenanlage geborsten. 7 Pächter sind betroffen und haben nun kein Wasser mehr. Der Vereinsvorstand weigert sich zu helfen und meint, wir sollen das Problem selbst beheben. Es muss dafür ein 3 Meter tiefes Loch gegraben werden, um an die Hauptzuleitung heranzukommen.
Meine Frage: Darf der Verein sich da komplett raushalten? Der Rohrbruch ist ja nicht auf einer Parzelle sondern eine Hauptzuleitung für mehrere Gärten. Haben wir nicht ein Recht auf Wasser, da wir einen Garten mit Wasseranschluss gepachtet haben?
5 Antworten
Zuständig für die Reparatur ist grundsätzlich derjenige, der das Netz bzw. die Leitung betreibt, in dem bzw. in der die Bruchstelle aufgetreten ist.
Irgendwo wird es ja eine Übergabestelle (ich nenne sie mal "A") zwischen dem Netz des Wasserversorgers (Wasserwerke) und dem Netz des Vereines geben. Ab dieser Stelle ist der Verein für das Netz zuständig.
Irgendwo wird es wiederum eine Übergabestelle zwischen dem Netz des Vereines und der Leitung des einzelnen Parzellenbesitzers geben (diese Stelle nenne ich mal "B"). Ab dieser Stelle ist der jeweilige Parzellenbesitzer zuständig.
Üblicherweise befindet sich an den Übergabestellen eine Wasseruhr, die noch zum Netz des jeweiligen Übergebers gehört.
Liegt die Bruchstelle zwischen den Punkten A und B (und so klingt es in deiner Beschreibung), dann muss grundsätzlich, also sofern die Satzung bzw. eine durch sie legitimierte Vereinsordnung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, der Verein für die Instandsetzung aufkommen. Die Satzung / legitimierte Vereinsordnung kann allerdings auch etwas anderes bestimmen, etwa, dass ausschließlich die von einem Leitungsbruch betroffenen Parzellenpächter gemeinsam für die Reparatur verantwortlich sind. Eine solche Regelung fände ich allerdings etwas merkwürdig, da sie dem "Vereinsgedanken" entgegensteht.
Ich vergaß noch meinen Rat für die weitere Vorgehensweise:
Sofern der Verein für die Reparatur verantwortlich ist, solltet ihr ihn schriftlich auffordern, die Leitung instandzusetzen und dafür eine je nach Dringlichkeit mehr oder weniger lange Frist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist könnt ihr die Reparatur der Leitung selbst veranlassen. Die Kosten, die ihr zunächst aufbringen müsst, könnt ihr vom Verein zurückfordern. Ihr handelt dann als Geschäftsführer ohne Auftrag gemäß den Vorschriften der §§ 677 - 687 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Jemand muss doch dafür verantwortlich sein das das Wasser nicht bei Minustemperaturen abgesperrt war.
Das Wasser war abgesperrt in unseren Gärten. Hauptzuleitungen in 3 Meter Tiefe werden aber nie abgesperrt. Sie sind frostsicher. Geborsten ist sie vermutlich, weil sie alt und marode ist.
würde mit den betroffenen eine interressengemeindschaft bilden,dem verein schriftlich mit abmahnung eine frist setzen,solange keine beiträge zahlen
JotEs hat dieFrage schon juristisch richtig beantwortet. Aus meiner Tätigkeit als Vereinsvorsitzender haben wir die Sache in der Form geregelt, als das die genannte Rohrleitung in Gemeinschaftsarbeit der betroffenen Pächter freigeschachtet wurde. Unser Verein hat fa c h l i c h versierte Mitglieder, die die erforderliche Reparatur vorgenommen haben. Der Zeitaufwand wird, mit einer in der Mitgliederversammlung beschlossenen Pauschale vergütet oder als Gemeinschaftsarbeit angerechnet. Die Mitglieder haften aber für ihre durchgeführte Arbeit. Materialkosten werden ebenfalls von Verein übernommen. Kosten können so minimiert werden.
Sollte die Reaparatur jedoch durch einen Fehler eines Pächters verursacht worden sein, haftet dieser für diesen Schaden in voller Höhe. Diese Verfahrensweise wurde ebenfalls in der Mitgliederversammlung beschlossen.
Peter Michael Spohr
Ja,ihr habt ein Anrecht drauf,aber nur wenn das Rohr vor dem Wasserzähler den Geist aufgibt,hinter dem Wasserzähler ist es dann dein Problem.Der Verpächter trägt die Kosten.